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Einerseits beschäftigt sich das Hamersche Konstrukt namens „Germanische Neue Medizin“ nicht mit religiösen Themen. Andererseits basiert eben jenes Konstrukt ausschließlich auf Glaubensinhalten, die sich dem rational denkenden – um nicht zu sagen: unverblendeten – Menschen vollkommen entziehen.
 
Einerseits beschäftigt sich das Hamersche Konstrukt namens „Germanische Neue Medizin“ nicht mit religiösen Themen. Andererseits basiert eben jenes Konstrukt ausschließlich auf Glaubensinhalten, die sich dem rational denkenden – um nicht zu sagen: unverblendeten – Menschen vollkommen entziehen.
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Die Anhänger Hamers tun nur eines: Sie glauben. Sie glauben absolut vorbehalt- und kritiklos den Hamerschen Theorien, die von Pilhar in der Öffentlichkeit verbreitet werden. Keiner der Anhänger Hamers fragt ernsthaft nach stichhaltigen Beweisen für dessen Behauptungen. Und keiner der Anhänger fragt ernsthaft nach einem Beleg dafür, dass jemals auch nur ein einziger krebskranker Mensch anhand der GNM geheilt worden wäre.
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Die Anhänger Hamers tun nur eines: Sie glauben. Sie glauben absolut vorbehalt- und kritiklos den Hamerschen Theorien, die von Pilhar in der Öffentlichkeit verbreitet werden. Keiner der Anhänger Hamers fragt ernsthaft nach stichhaltigen Beweisen für dessen Behauptungen. Und keiner der Anhänger fragt ernsthaft nach einem Beleg dafür, dass jemals auch nur ein einziger krebskranker Mensch anhand der GNM geheilt worden wäre <ref>http://gnm-aufklaerung.blogspot.com/2006/02/bislang-keine-einzige-heilung-durch.html</ref>.
[http://gnm-aufklaerung.blogspot.com/2006/02/bislang-keine-einzige-heilung-durch.html]
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Damit diese peinlichen Fragen auch in Zukunft unterbleiben, wird innerhalb der GNM-Gruppierung gebetsmühlenartig die – ebenso unbewiesene – Behauptung aufrecht erhalten, die GNM sei ja schon x-fach überprüft und verifiziert worden<ref>http://gnm-aufklaerung.blogspot.com/2006/02/die-angeblichen-verifizierungen-der.html</ref>.
Damit diese peinlichen Fragen auch in Zukunft unterbleiben, wird innerhalb der GNM-Gruppierung gebetsmühlenartig die – ebenso unbewiesene – Behauptung aufrecht erhalten, die GNM sei ja schon x-fach überprüft und verifiziert worden.
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[http://gnm-aufklaerung.blogspot.com/2006/02/die-angeblichen-verifizierungen-der.html]
      
Zum Charakter der GNM gehört auch die bewusste falsche Darstellung von gegebenen Fakten, die teilweise zur Entwicklung von Verschwörungstheorien herangezogen werden.
 
Zum Charakter der GNM gehört auch die bewusste falsche Darstellung von gegebenen Fakten, die teilweise zur Entwicklung von Verschwörungstheorien herangezogen werden.
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Das Verwaltungsgericht Sigmaringen schreibt dazu in seiner Urteilsbegründung vom 17.12.1987 (Az: 3 K 1180/86): „Soweit der Kläger die Verpflichtung der Beklagten erstrebt, ihm die Habilitation zu erteilen, ist die Klage unbegründet. […]
 
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen schreibt dazu in seiner Urteilsbegründung vom 17.12.1987 (Az: 3 K 1180/86): „Soweit der Kläger die Verpflichtung der Beklagten erstrebt, ihm die Habilitation zu erteilen, ist die Klage unbegründet. […]
Überdies scheitert die Begründetheit dieses Verpflichtungsantrages auch an prüfungsrechtlichen Grundsätzen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eventuell vorhandene Mängel bei der Bewertung einer vorhandenen, in einem Gegenstand oder Schriftstück verkörperten Prüfungsleistung - und als solche muß auch eine Habilitationsschrift angesehen werden - etwa dergestalt, daß im Verfahren Fehler unterlaufen sind, von den Prüfern ein unrichtiger Sachverhalt zugrundegelegt wurde oder allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet worden sind, grundsätzlich nur zu einem Anspruch auf Neubewertung der Leistung führen kann (vgl. BVerwG, Beschl.v. 16.4.1980, Buchholz 421.= Nr. 127; VGH Beschl.v. 14.12.1981 - 9 S 1092/80). […]
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Überdies scheitert die Begründetheit dieses Verpflichtungsantrages auch an prüfungsrechtlichen Grundsätzen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eventuell vorhandene Mängel bei der Bewertung einer vorhandenen, in einem Gegenstand oder Schriftstück verkörperten Prüfungsleistung - und als solche muß auch eine Habilitationsschrift angesehen werden - etwa dergestalt, daß im Verfahren Fehler unterlaufen sind, von den Prüfern ein unrichtiger Sachverhalt zugrundegelegt wurde oder allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet worden sind, grundsätzlich nur zu einem Anspruch auf Neubewertung der Leistung führen kann <ref>vgl. BVerwG, Beschl.v. 16.4.1980, Buchholz 421.= Nr. 127; VGH Beschl.v. 14.12.1981 - 9 S 1092/80) […]</ref>.
Im Falle des Klägers ist es jedoch - abgesehen von der ohnehin fehlenden Spruchreife - so, dass die Voraussetzungen für einen ausnahmsweise anzunehmenden Anspruch auf Erteilung der Habilitation nicht gegeben sind. Vielmehr können eventuelle Rechtsfehler, mit denen die Entscheidung der Habilitation auf der Grundlage einer neuen dem zuständigen Prüfungsorgan obliegenden Bewertung der von ihm eingereichten Arbeit führen (vgl. VGH, Urt.v. 18.10.1977 - IX 971/77 -).
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Im Falle des Klägers ist es jedoch - abgesehen von der ohnehin fehlenden Spruchreife - so, dass die Voraussetzungen für einen ausnahmsweise anzunehmenden Anspruch auf Erteilung der Habilitation nicht gegeben sind. Vielmehr können eventuelle Rechtsfehler, mit denen die Entscheidung der Habilitation auf der Grundlage einer neuen dem zuständigen Prüfungsorgan obliegenden Bewertung der von ihm eingereichten Arbeit führen <ref>vgl. VGH, Urt.v. 18.10.1977 - IX 971/77 -</ref>.
 
Der in dem vom Kläger gestellten Verpflichtungsantrag als "weniger" enthaltene Antrag auf Verpflichtung der Beklagten zur Neubescheidung über sein Habilitationsgesuch gem. § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO ist jedoch begründet. Insoweit ist der Bescheid der Beklagten vom 10.5.1982 rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten.“
 
Der in dem vom Kläger gestellten Verpflichtungsantrag als "weniger" enthaltene Antrag auf Verpflichtung der Beklagten zur Neubescheidung über sein Habilitationsgesuch gem. § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO ist jedoch begründet. Insoweit ist der Bescheid der Beklagten vom 10.5.1982 rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten.“
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Laut Hamer und seinen Anhängern jedoch ist die Verweigerung der Uni Tübingen, die GNM zu überprüfen erstens rechtswidrig und zweiten nichts anderes als ein Teil der weltweiten Verschwörung gegen ihn selbst und die ganze GNM (s.u.).
 
Laut Hamer und seinen Anhängern jedoch ist die Verweigerung der Uni Tübingen, die GNM zu überprüfen erstens rechtswidrig und zweiten nichts anderes als ein Teil der weltweiten Verschwörung gegen ihn selbst und die ganze GNM (s.u.).
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Sektenartig ist zumindest auch die Hierarchie der GNM. Der Guru Hamer sitzt, von den Justizbehörden mehrerer europäischer Staaten gesucht, im spanischen Exil und ist dort für den normalen Hamer-Anhänger nicht erreichbar. Dadurch wird er zur nahezu mystischen Figur, zu der nur ein innerer Kreis der GNM-Anhänger Zugang hat. Gleichwohl wird seine medizinische und politische Lehre von seinem Verkünder Helmut Pilhar unter die Gläubigen gebracht. Dieser herrscht autoritär über einige Dutzend so genannter Studienkreisleiter (früher: Stammtischleiter), die wiederum eine Schar von – sagen wir: Laien unterrichten. Mitglieder der GNM, die öffentlich eine andere als die von Pilhar vorgegebene Meinung vertreten, werden hart zurecht gewiesen. Dies hat schon dazu geführt, dass sich Teile der GNM-Gläubigen von der von Pilhar dominierten Struktur abgesondert haben.
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Sektenartig ist zumindest auch die Hierarchie der GNM. Der Guru Hamer sass, von den Justizbehörden mehrerer europäischer Staaten gesucht, im spanischen Exil und war dort für den normalen Hamer-Anhänger nicht erreichbar. Dadurch wurde er zur nahezu mystischen Figur, zu der nur ein innerer Kreis der GNM-Anhänger Zugang hatte. Gleichwohl wird seine medizinische und politische Lehre von seinem Verkünder Helmut Pilhar unter die Gläubigen gebracht. Dieser herrscht autoritär über einige Dutzend so genannter Studienkreisleiter (früher: Stammtischleiter), die wiederum eine Schar von – sagen wir: Laien unterrichten. Mitglieder der GNM, die öffentlich eine andere als die von Pilhar vorgegebene Meinung vertreten, werden hart zurecht gewiesen. Dies hat schon dazu geführt, dass sich Teile der GNM-Gläubigen von der von Pilhar dominierten Struktur abgesondert haben.
    
Sektenartig ist auch die praktische Anwendung der GNM, wenn es sie überhaupt gibt.
 
Sektenartig ist auch die praktische Anwendung der GNM, wenn es sie überhaupt gibt.
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