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==Die Prüfung der GNM durch die Uni Tübingen==
 
==Die Prüfung der GNM durch die Uni Tübingen==
 
   
 
   
Die Uni Tübingen hat Hamers Habilitation über seine Theorien bekanntlich abgelehnt. Hamers Anhänger behaupten seitdem, Hamers Habilitationschrift sein nie gelesen, seine „Neue Medizin“ (damals noch nicht "germanisch") nie "geprüft" worden. Das ist definitiv falsch, denn aus dem Urteil eines Prozesses gegen die Uni Tübingen geht hervor:
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Die Uni Tübingen hat Hamers Habilitation über seine Theorien bekanntlich abgelehnt nachdem eine Komission seine präsentierte Schrift begutachtet hatte und die Ablehnung begründet hatte. Hamers Anhänger behaupten seitdem, Hamers Habilitationschrift sein nie gelesen, seine „Neue Medizin“ (damals noch nicht "germanisch") nie "geprüft" worden. Das ist definitiv falsch, denn aus dem Urteil eines Prozesses gegen die Uni Tübingen geht hervor:
    
"In den Sitzungen des Habilitationsausschusses der Medizinischen Fakultät der Beklagten am 8.12.1981 und 19.1.1982 wurde Prof. Dr. Schrage - Frauenklinik - und Prof. Dr. Wilms - Medizinische Klinik, Abteilung Innere Medizin - beauftragt, über die eingereichte Arbeit ein Fachgutachten zu erstellen. Am 2.2.1982 erstattete Prof. Dr. Schrage sein Gutachten. Darin ist ausgeführt, dass Form und Methodik der Arbeit den Grundregeln einer Habilitationsschrift nicht entsprechen. Der Kläger entwickle seine Ansichten nicht sachlich und prägnant, sondern der Stil der Arbeit sei geprägt durch persönlich-emotionale Momente. Auch nehme er keinerlei Bezug auf die vorhandene umfangreiche Literatur. Die Anschauungen des Klägers seien auch als Spekulation nicht zu akzeptieren.
 
"In den Sitzungen des Habilitationsausschusses der Medizinischen Fakultät der Beklagten am 8.12.1981 und 19.1.1982 wurde Prof. Dr. Schrage - Frauenklinik - und Prof. Dr. Wilms - Medizinische Klinik, Abteilung Innere Medizin - beauftragt, über die eingereichte Arbeit ein Fachgutachten zu erstellen. Am 2.2.1982 erstattete Prof. Dr. Schrage sein Gutachten. Darin ist ausgeführt, dass Form und Methodik der Arbeit den Grundregeln einer Habilitationsschrift nicht entsprechen. Der Kläger entwickle seine Ansichten nicht sachlich und prägnant, sondern der Stil der Arbeit sei geprägt durch persönlich-emotionale Momente. Auch nehme er keinerlei Bezug auf die vorhandene umfangreiche Literatur. Die Anschauungen des Klägers seien auch als Spekulation nicht zu akzeptieren.
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Am 4.5.1982 lehnte der Habilitationsausschuß der Medizinischen Fakultät nach Bekanntgabe der Gutachten und abschließender Diskussion einstimmig die Anerkennung der eingereichten Arbeit des Klägers als Habilitationsleistung ab." <ref>http://web.archive.org/web/20040621050547/http://pilhar.com/Hamer/Korrespo/1986/861217.htm</ref>.
 
Am 4.5.1982 lehnte der Habilitationsausschuß der Medizinischen Fakultät nach Bekanntgabe der Gutachten und abschließender Diskussion einstimmig die Anerkennung der eingereichten Arbeit des Klägers als Habilitationsleistung ab." <ref>http://web.archive.org/web/20040621050547/http://pilhar.com/Hamer/Korrespo/1986/861217.htm</ref>.
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Also Hamers Habilitationsarbeit über die Neue Medizin wurde gelesen und "geprüft", jedoch wegen definitiver Unwissenschaftlichkeit von der Uni Tübingen abgelehnt.
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Also Hamers Habilitationsarbeit über die Neue Medizin wurde gelesen und "geprüft", jedoch wegen definitiver Unwissenschaftlichkeit von der Uni Tübingen abgelehnt. Hamer reagierte auf die Ablehnung seiner Schrift mit der Vorlage weiterer Schriften (inklusive eines Buches) sowie einer Tonbandkassette als ''Habilitationsschrift'', sodass die Universität sich veranlasst sah Hamer zu fragen, was eigentlich Gegenstand seiner Habilitation sein solle.
    
==Bislang keine einzige Heilung durch GNM==
 
==Bislang keine einzige Heilung durch GNM==
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