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Im März 1979 wird Hamer laut eigenen Angaben in zwei Sitzungen chirurgisch nach den Regeln der wissenschaftlichen Medizin ein Tumor am rechten Hoden in der Universitätsklinik Tübingen entfernt. Der Hodentumor sei nach Hamer's eigenen Angaben im Laufe des Jahres 1978 oder Anfang 1979 sichtbar geworden, etwa zwei Monate nach dem Tod seines Sohnes Dirk. Laut Gerichtsakten ist der Eingriff jedoch möglicherweise erst 1981 erfolgt.
 
Im März 1979 wird Hamer laut eigenen Angaben in zwei Sitzungen chirurgisch nach den Regeln der wissenschaftlichen Medizin ein Tumor am rechten Hoden in der Universitätsklinik Tübingen entfernt. Der Hodentumor sei nach Hamer's eigenen Angaben im Laufe des Jahres 1978 oder Anfang 1979 sichtbar geworden, etwa zwei Monate nach dem Tod seines Sohnes Dirk. Laut Gerichtsakten ist der Eingriff jedoch möglicherweise erst 1981 erfolgt.
 
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===Die Entdeckung der Neuen Medizin===
 
Im Herbst 1981 erfindet Hamer seine medizinische Außenseiterlehre, die er zunächst "Neue Medizin" nennt und stellt diese im bayerischen und italienischen Fernsehen (Rai3) am 4.10.81 resp. 5.10.81 vor. Eine Bestätigung für seine Erfindung einer ''Neuen Medizin'' sieht er in übersinnlich empfangenen Botschaften seines verstorbenen Sohnes Dirk, die er in Träumen erfahren haben will: ''... In der Nacht hatte ich einen Traum: Mein Sohn DIRK, von dem ich oft träumte und mit dem ich im Traum beratschlagte, erschien mir im Traum, lächelte sein gutmütiges Lächeln, wie er oft zu lächeln pflegte, und sagte: "Das, was Du gefunden hast Geerd ist richtig, ist vollständig richtig, ich kann es Dir sagen, weil ich jetzt mehr weiß als Du, Du hast es klug herausgefunden...Du kannst es jetzt alles zusammen auf meine Verantwortung veröffentlichen, ich verspreche Dir, Du wirst Dich nicht blamieren, denn es ist die Wahrheit!...Ich war nun beruhigt und von da ab felsenfest davon überzeugt, dass das DIRK-HAMER-SYNDROM zutreffend sei...In der folgenden Nacht träumte ich wieder und ich sprach im Traum wieder mit meinem Sohn DIRK. Er lobte mich und sagte: "Donnerwetter, Geerd, das hast Du aber rasch herausgefunden, sehr gut hast Du das gemacht." Wieder wachte ich auf, war mit einem Schlage vollständig überzeugt von der Richtigkeit meiner Ergebnisse...Ich habe einer Reihe von Menschen, schon damals gleich, und auch später, von meinen Träumen erzählt und gesagt, dass ich im Grunde meinen Sohn DIRK für den Entdecker der EISERNEN REGEL DES KREBS halte...Wer weiß, ob ich mich getraut hätte, weiterzugehen, wenn mein DIRK mir nicht im Traum die Sicherheit gegeben hätte, dass es richtig ist, was ich gefunden habe...''
 
Im Herbst 1981 erfindet Hamer seine medizinische Außenseiterlehre, die er zunächst "Neue Medizin" nennt und stellt diese im bayerischen und italienischen Fernsehen (Rai3) am 4.10.81 resp. 5.10.81 vor. Eine Bestätigung für seine Erfindung einer ''Neuen Medizin'' sieht er in übersinnlich empfangenen Botschaften seines verstorbenen Sohnes Dirk, die er in Träumen erfahren haben will: ''... In der Nacht hatte ich einen Traum: Mein Sohn DIRK, von dem ich oft träumte und mit dem ich im Traum beratschlagte, erschien mir im Traum, lächelte sein gutmütiges Lächeln, wie er oft zu lächeln pflegte, und sagte: "Das, was Du gefunden hast Geerd ist richtig, ist vollständig richtig, ich kann es Dir sagen, weil ich jetzt mehr weiß als Du, Du hast es klug herausgefunden...Du kannst es jetzt alles zusammen auf meine Verantwortung veröffentlichen, ich verspreche Dir, Du wirst Dich nicht blamieren, denn es ist die Wahrheit!...Ich war nun beruhigt und von da ab felsenfest davon überzeugt, dass das DIRK-HAMER-SYNDROM zutreffend sei...In der folgenden Nacht träumte ich wieder und ich sprach im Traum wieder mit meinem Sohn DIRK. Er lobte mich und sagte: "Donnerwetter, Geerd, das hast Du aber rasch herausgefunden, sehr gut hast Du das gemacht." Wieder wachte ich auf, war mit einem Schlage vollständig überzeugt von der Richtigkeit meiner Ergebnisse...Ich habe einer Reihe von Menschen, schon damals gleich, und auch später, von meinen Träumen erzählt und gesagt, dass ich im Grunde meinen Sohn DIRK für den Entdecker der EISERNEN REGEL DES KREBS halte...Wer weiß, ob ich mich getraut hätte, weiterzugehen, wenn mein DIRK mir nicht im Traum die Sicherheit gegeben hätte, dass es richtig ist, was ich gefunden habe...''
 
Im selben Monat reicht Hamer an der Universität Tübingen eine Schrift als Habilitationsschrift mit dem Titel "Das Hamer-Syndrom und die eiserne Regel des Krebses" ein. Am 4. Mai 1982 wird die Schrift wegen mangelnder Wissenschaftlichkeit und fehlenden Belegen mit 150 Stimmen zu 0 abgewiesen. Wörtlich heißt es: ..''In den Sitzungen des Habilitationsausschusses der Medizinischen Fakultät der Beklagten am 8.12.1981 und 19.1.1982 wurde Prof. Dr. Schrage - Frauenklinik - und Prof. Dr. Wilms - Medizinische Klinik, Abteilung Innere Medizin - beauftragt, über die eingereichte Arbeit ein Fachgutachten zu erstellen. Am 2.2.1982 erstattete Prof. Dr. Schrage sein Gutachten. Darin ist ausgeführt, dass Form und Methodik der Arbeit den Grundregeln einer Habilitationsschrift nicht entsprechen. Der Kläger entwickle seine Ansichten nicht sachlich und prägnant, sondern der Stil der Arbeit sei geprägt durch persönlich-emotionale Momente. Auch nehme er keinerlei Bezug auf die vorhandene umfangreiche Literatur. Die Anschauungen des Klägers seien auch als Spekulation nicht zu akzeptieren. Auch der Zweitgutachter Prof. Dr. Wilms legte in seinem Gutachten vom 11.3.1982 dar, dass Form und methodisches Vorgehen des Klägers in seiner Arbeit nicht den Regeln einer wissenschaftlichen Publikation entsprechen. Eine Auseinandersetzung mit der Literatur zu den Entstehungstheorien des Krebses fehle vollständig. Der Kläger äußere sich ohne sachliche Argumentation entweder polemisch oder sensitiv als Außenseiter der sogenannten Schulmedizin. Eine wissenschaftlichen Kriterien genügende, reproduzierbare Darstellung der Methodik insbesondere bei der Auswahl des Krankengutes und der Durchführung der Patientengespräche fehle ebenfalls vollständig. Die Nomenklatur des Klägers erwecke in vielen Bereichen den Eindruck einer Pseudowissenschaftlichkeit. Der vom Kläger postulierte zeitliche Zusammenhang zwischen Konflikt und Krebsentstehung sei an keinem der vom Kläger dargestellten Beispiele schlüssig nachgewiesen. Zusammenfassend ist der Gutachter der Auffassung, dass der Fakultät die Annahme der Arbeit als Habilitationsleistung nicht empfohlen werden könne, da diese an gravierenden formalen, methodischen und sachlichen Mängel leide. Am 4.5.1982 lehnte der Habilitationsausschuss der Medizinischen Fakultät nach Bekanntgabe der Gutachten und abschließender Diskussion einstimmig die Anerkennung der eingereichten Arbeit des Klägers als Habilitationsleistung ab..''
 
Im selben Monat reicht Hamer an der Universität Tübingen eine Schrift als Habilitationsschrift mit dem Titel "Das Hamer-Syndrom und die eiserne Regel des Krebses" ein. Am 4. Mai 1982 wird die Schrift wegen mangelnder Wissenschaftlichkeit und fehlenden Belegen mit 150 Stimmen zu 0 abgewiesen. Wörtlich heißt es: ..''In den Sitzungen des Habilitationsausschusses der Medizinischen Fakultät der Beklagten am 8.12.1981 und 19.1.1982 wurde Prof. Dr. Schrage - Frauenklinik - und Prof. Dr. Wilms - Medizinische Klinik, Abteilung Innere Medizin - beauftragt, über die eingereichte Arbeit ein Fachgutachten zu erstellen. Am 2.2.1982 erstattete Prof. Dr. Schrage sein Gutachten. Darin ist ausgeführt, dass Form und Methodik der Arbeit den Grundregeln einer Habilitationsschrift nicht entsprechen. Der Kläger entwickle seine Ansichten nicht sachlich und prägnant, sondern der Stil der Arbeit sei geprägt durch persönlich-emotionale Momente. Auch nehme er keinerlei Bezug auf die vorhandene umfangreiche Literatur. Die Anschauungen des Klägers seien auch als Spekulation nicht zu akzeptieren. Auch der Zweitgutachter Prof. Dr. Wilms legte in seinem Gutachten vom 11.3.1982 dar, dass Form und methodisches Vorgehen des Klägers in seiner Arbeit nicht den Regeln einer wissenschaftlichen Publikation entsprechen. Eine Auseinandersetzung mit der Literatur zu den Entstehungstheorien des Krebses fehle vollständig. Der Kläger äußere sich ohne sachliche Argumentation entweder polemisch oder sensitiv als Außenseiter der sogenannten Schulmedizin. Eine wissenschaftlichen Kriterien genügende, reproduzierbare Darstellung der Methodik insbesondere bei der Auswahl des Krankengutes und der Durchführung der Patientengespräche fehle ebenfalls vollständig. Die Nomenklatur des Klägers erwecke in vielen Bereichen den Eindruck einer Pseudowissenschaftlichkeit. Der vom Kläger postulierte zeitliche Zusammenhang zwischen Konflikt und Krebsentstehung sei an keinem der vom Kläger dargestellten Beispiele schlüssig nachgewiesen. Zusammenfassend ist der Gutachter der Auffassung, dass der Fakultät die Annahme der Arbeit als Habilitationsleistung nicht empfohlen werden könne, da diese an gravierenden formalen, methodischen und sachlichen Mängel leide. Am 4.5.1982 lehnte der Habilitationsausschuss der Medizinischen Fakultät nach Bekanntgabe der Gutachten und abschließender Diskussion einstimmig die Anerkennung der eingereichten Arbeit des Klägers als Habilitationsleistung ab..''
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1982 kehrt Hamer nach Deutschland zurück und öffnet für einige Monate das private "Sanatorium Rosenhof" in Bad Krozingen in der er als einzige Arzt tätig war.  
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===Die Zeit der (Germanischen) Neuen Medizin===
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1982 kehrt Hamer endgültig nach Deutschland zurück und öffnet für einige Monate das private "Sanatorium Rosenhof" in Bad Krozingen in der er als einzige Arzt tätig war. Er will nun seine Neue Medizin in der Praxis an Patienten erproben.  
    
[[Bild:rosenhof.jpg|Sanatorium Rosenhof in Bad Krozingen]]
 
[[Bild:rosenhof.jpg|Sanatorium Rosenhof in Bad Krozingen]]
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Um auf angebliche Heilerfolge aufmerksam zu machen, scheute sich Hamer in dieser Zeit nicht davor, angebliche Überlebende und deren Heilung via Röntgenaufnahme in den Medien zu präsentieren, die, wie die Recherchen von Panorama Hamburg (ARD Fernsehen) und der Spiegelredaktion seinerzeit ergeben hatten, nachweislich verstorben waren und auf dem Friedhof lagen. Man zeigte damals in der ARD sogar die Gräber der vielen Verstorbenen.  
 
Um auf angebliche Heilerfolge aufmerksam zu machen, scheute sich Hamer in dieser Zeit nicht davor, angebliche Überlebende und deren Heilung via Röntgenaufnahme in den Medien zu präsentieren, die, wie die Recherchen von Panorama Hamburg (ARD Fernsehen) und der Spiegelredaktion seinerzeit ergeben hatten, nachweislich verstorben waren und auf dem Friedhof lagen. Man zeigte damals in der ARD sogar die Gräber der vielen Verstorbenen.  
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===Die Zeit nach dem Entzug der Approbation===
 
Im März 1986 zieht Hamer nach Köln und ihm wird am 8. April 1986 die ärztliche Zulassung (Approbation) entzogen. Das Amtsgericht Koblenz berief sich dabei auf Artikel 5 der Bundesärzteordnung (Az 9 K /215/87), sowie auf zwei psychiatrische Gutachten des Prof. B. Pflug der Uni Frankfurt vom 27.11.1985 und 12.2.1986. Der Widerruf der Approbation erfolgte laut Gerichtsbeschluss des angerufenen OVG, weil ''...für den Entzug der Approbation ausschließlich die besondere Persönlichkeitsstruktur des Klägers (Hamer) und nicht ein Festhalten an der Theorie von der Eisernen Regel des Krebs gewesen sei...'' Weiter heißt es: ''...Maßgebend ist – dies sei im Hinblick auf den Inhalt der Berufungsschrift noch einmal betont – nicht, dass der Kläger „nicht unbestrittene naturwissenschaftliche Erkenntnisse“ anwendet und verbreitet, sondern mit welcher Grundeinstellung und wie er dies tut...''. Zur selben Frage schrieb das Landesprüfungsamt Hessen am 10.8.07 an Hamer: ''...Sie aufgrund Ihrer wahnähnlichen Gewissheit, dass Ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse unantastbar seien, nicht mehr in der Lage waren, Ihr praktisches ärztliches Handeln an der Hinsicht in die ärztlichen Gegebenheiten auszurichten...''.
 
Im März 1986 zieht Hamer nach Köln und ihm wird am 8. April 1986 die ärztliche Zulassung (Approbation) entzogen. Das Amtsgericht Koblenz berief sich dabei auf Artikel 5 der Bundesärzteordnung (Az 9 K /215/87), sowie auf zwei psychiatrische Gutachten des Prof. B. Pflug der Uni Frankfurt vom 27.11.1985 und 12.2.1986. Der Widerruf der Approbation erfolgte laut Gerichtsbeschluss des angerufenen OVG, weil ''...für den Entzug der Approbation ausschließlich die besondere Persönlichkeitsstruktur des Klägers (Hamer) und nicht ein Festhalten an der Theorie von der Eisernen Regel des Krebs gewesen sei...'' Weiter heißt es: ''...Maßgebend ist – dies sei im Hinblick auf den Inhalt der Berufungsschrift noch einmal betont – nicht, dass der Kläger „nicht unbestrittene naturwissenschaftliche Erkenntnisse“ anwendet und verbreitet, sondern mit welcher Grundeinstellung und wie er dies tut...''. Zur selben Frage schrieb das Landesprüfungsamt Hessen am 10.8.07 an Hamer: ''...Sie aufgrund Ihrer wahnähnlichen Gewissheit, dass Ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse unantastbar seien, nicht mehr in der Lage waren, Ihr praktisches ärztliches Handeln an der Hinsicht in die ärztlichen Gegebenheiten auszurichten...''.
 
Von da an behandelt Hamer jedoch weiter Patienten ohne Zulassung oder im Besitz einer Zulassung als Heilpraktiker zu sein.  
 
Von da an behandelt Hamer jedoch weiter Patienten ohne Zulassung oder im Besitz einer Zulassung als Heilpraktiker zu sein.  
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Von 1997 bis 1998 ist Hamer in Köln inhaftiert. Im Jahre 2000 verließ Hamer endgültig Deutschland und flüchtete nach Alhaurin el Grande nahe Malaga. Im September 2004 wird Hamer in Spanien verhaftet und nach Frankreich ausgeliefert und erst im Februar 2006 aus der Haft entlassen.
 
Von 1997 bis 1998 ist Hamer in Köln inhaftiert. Im Jahre 2000 verließ Hamer endgültig Deutschland und flüchtete nach Alhaurin el Grande nahe Malaga. Im September 2004 wird Hamer in Spanien verhaftet und nach Frankreich ausgeliefert und erst im Februar 2006 aus der Haft entlassen.
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Danach floh er ins Exil nach Spanien in die Nähe von Malaga (Alhaurin el Grande). Seit März 2007 ist Hamer nach eigenen Angaben wieder auf der Flucht um einem möglichen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus (Vorwurf: Volksverhetzung) zu entgehen. Sein derzeitiger Aufenthaltsort ist unbekannt. Sein Schriftverkehr wird über eine Faxnummer in Alhaurin el Grande abgewickelt und in grösseren zeitlichen Abständen soll Hamer über seine spanische Vertraute Bona García Ortín telefonisch mit Vertrauten in Kontakt stehen.
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Danach floh er ins Exil nach Spanien in die Nähe von Malaga (Alhaurin el Grande). Aus Patienten- und Angehörigenberichten wird ersichtlich dass er weiter Patienten telefonisch oder persönlich berät oder behandelt. Allerdings berichten Zeugen aus seiner spanischen Zeit dass er sich zunehmend von unbekannten Personen und den Behörden verfolgt fühlt, die ihn angeblich überall hin begleiten würden. Seit März 2007 ist Hamer nach eigenen Angaben wieder auf der Flucht um einem möglichen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus (Vorwurf: Volksverhetzung) zu entgehen. Sein derzeitiger Aufenthaltsort ist unbekannt. Sein Schriftverkehr wird über eine Faxnummer in Alhaurin el Grande abgewickelt und in grösseren zeitlichen Abständen soll Hamer über seine spanische Vertraute Bona García Ortín telefonisch mit Vertrauten in Kontakt stehen.
    
[[Bild:burgau.jpg|Schloss Burgau]]
 
[[Bild:burgau.jpg|Schloss Burgau]]
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