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Hinsichtlich der werblichen Herausstellung gesundheitlicher Zusatznutzen gilt ab Juli 2007 die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Diese schränkt die Möglichkeit der Werbung mit nicht belegten gesundheitlichen Wirkungen stark ein.
 
Hinsichtlich der werblichen Herausstellung gesundheitlicher Zusatznutzen gilt ab Juli 2007 die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Diese schränkt die Möglichkeit der Werbung mit nicht belegten gesundheitlichen Wirkungen stark ein.
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Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln bedürfen der Zulassung nach der Health-Claims-Verodnung, ebenso Angaben über die Reduzierung von Krankheitsrisiken wie "Calcium kann das Osteoporoserisiko senken" und für Angaben "über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern". Wie lange diese dauern, welche Anforderungen an die wissenschaftliche Absicherung gestellt werden und was überhaupt Angaben über Entwicklung und Gesundheit von Kindern sind und wie diese von allgemeinen gesundheitsbezogenen Angaben abzugrenzen sind, ist noch weitgehend unklar.<ref>http://www.bll.de/themen/health-claims/inkrafttreten-claims-verordnung/</ref>
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Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln bedürfen der Zulassung nach der Health-Claims-Verodnung, ebenso Angaben über die Reduzierung von Krankheitsrisiken wie "Calcium kann das Osteoporoserisiko senken" und für Angaben "über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern". <ref>http://www.bll.de/themen/health-claims/inkrafttreten-claims-verordnung/</ref> Für die Zulassund muss jede Gesundheitsverheißung wissenschaftlich belegt sein.<ref>http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,723719,00.html</ref>
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Viele Werbeaussagen zu Functional Food wie "unterstützt die Immunabwehr" bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, gelten aber noch als zulässig. Bei Nährstoffen oder Lebensmitteln, die in der EU bisher in geringem Umfang verzehrt werden, greift die Novel-Nahrung-Verordnung vom 12. Mai 1997.
 
Viele Werbeaussagen zu Functional Food wie "unterstützt die Immunabwehr" bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, gelten aber noch als zulässig. Bei Nährstoffen oder Lebensmitteln, die in der EU bisher in geringem Umfang verzehrt werden, greift die Novel-Nahrung-Verordnung vom 12. Mai 1997.
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