Functional Food: Unterschied zwischen den Versionen

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Die funktionellen Lebensmittel bewegen sich in Deutschland in der Grauzone zwischen Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz. Sie gelten zwar als Lebensmittel und mussten daher bislang nicht die strengen Zulassungskriterien für Medikamente erfüllen, dürfen dafür aber – eigentlich - auch nicht mit „krankheitsbezogener“ Werbung vermarktet werden. Ausnahmeregelungen existieren jedoch für Lebensmittel, die als „diätetisch“ eingestuft werden.<ref>http://www.g-o.de/dossier-detail-139-4.html</ref>  
 
Die funktionellen Lebensmittel bewegen sich in Deutschland in der Grauzone zwischen Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz. Sie gelten zwar als Lebensmittel und mussten daher bislang nicht die strengen Zulassungskriterien für Medikamente erfüllen, dürfen dafür aber – eigentlich - auch nicht mit „krankheitsbezogener“ Werbung vermarktet werden. Ausnahmeregelungen existieren jedoch für Lebensmittel, die als „diätetisch“ eingestuft werden.<ref>http://www.g-o.de/dossier-detail-139-4.html</ref>  
  
Für Lebensmittel gilt in Deutschland ein Verbot für "gesundheitsbezogene" Werbung. So darf zum Beispiel nicht damit geworben werden, dass ein Lebensmittel Kinder vor Osteoporose im Alter schützt. Viele Werbeaussagen zu Functional Food wie "unterstützt die Immunabwehr" bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, gelten aber noch als zulässig.
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Hinsichtlich der werblichen Herausstellung gesundheitlicher Zusatznutzen gilt ab Juli 2007 die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Diese schränkt die Möglichkeit der Werbung mit nicht belegten gesundheitlichen Wirkungen stark ein.
  
Abgesehen davon taucht der Begriff ''Functional Food'' bislang in keiner Rechtsnorm auf. Die entsprechenden Produkte fallen unter das allgemeine Lebensmittelrecht beziehungsweise unter die Rahmenrichtlinien für diätische Erzeugnisse. Bei Nährstoffen oder Lebensmitteln, die in der EU bisher in geringem Umfang verzehrt werden, greift die Novel-Nahrung-Verordnung vom 12. Mai 1997.
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Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln bedürfen der Zulassung nach der Health-Claims-Verodnung, ebenso Angaben über die Reduzierung von Krankheitsrisiken wie "Calcium kann das Osteoporoserisiko senken" und für Angaben "über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern". Wie lange diese dauern, welche Anforderungen an die wissenschaftliche Absicherung gestellt werden und was überhaupt Angaben über Entwicklung und Gesundheit von Kindern sind und wie diese von allgemeinen gesundheitsbezogenen Angaben abzugrenzen sind, ist noch weitgehend unklar.<ref>http://www.bll.de/themen/health-claims/inkrafttreten-claims-verordnung/</ref>
  
Hinsichtlich der werblichen Herausstellung gesundheitlicher Zusatznutzen gilt ab Juli 2007 die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Diese schränkt die Möglichkeit der Werbung mit nicht belegten gesundheitlichen Wirkungen stark ein.
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Viele Werbeaussagen zu Functional Food wie "unterstützt die Immunabwehr" bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, gelten aber noch als zulässig. Bei Nährstoffen oder Lebensmitteln, die in der EU bisher in geringem Umfang verzehrt werden, greift die Novel-Nahrung-Verordnung vom 12. Mai 1997.
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==

Version vom 25. Oktober 2010, 08:19 Uhr

Functional Food (auch Nutraceutical - von nutrition = Ernährung und pharmaceutical= Pharmazeutikum), auf deutsch funktionelle Lebensmittel, sind Nahrungsmittel, die mit zusätzlichen Inhaltsstoffen (Nahrungsergänzungsmittel) angereichert werden, die laut Werbeaussage einen positiven Effekt auf die Gesundheit haben sollen. Diese Versprechen (Health Claims) sind jedoch nicht belegt. Zugesetzt werden vor allem Vitamine, Mineralstoffe, Bakterienkulturen und ungesättigte Fettsäuren. Eine gesetzliche Definition für diese Produkte gibt es bislang in Europa nicht.

Beispiele

Die bekanntesten Functional Food-Produkte sind Jogurts mit Bakterienkulturen, die mit dem Zusatz probiotisch verkauft werden. Fruchtsäfte werden zum Beispiel mit den Vitaminen A-C-E angereichert, Brot mit Omega-3-Fettsäuren und Jod, Margarine mit pflanzlichen Sterinen. Die gesundheitsfördernde Wirkung der meisten Zusätze ist bislang nur durch Laborversuche oder in der Theorie belegt, wissenschaftliche Studien dazu stehen bislang in den meisten Fällen aus. Umstritten ist auch die Frage, ob es beispielsweise bei Vitaminen überhaupt eine Unterversorgung bei großen Teilen der Bevölkerung gibt, so dass eine Ergänzung sinnvoll ist. Ein weiteres Beispiel sind Produkte der Marke Evolus auf der Basis fermentierter Milch, für die in klinischen Studien eine leichte blutdrucksenkende Wirkung gezeigt wurde.[1]

In Japan und in den USA werden auch Functional Food-Produkte angeboten, die entweder die Denkleistung („Brain Food“) erhöhen oder schöner machen sollen („Beauty Food“).

Die häufigsten Zusätze in Functional Food sind:

  • Probiotika: Milchprodukten werden häufig probiotische Milchsäurebakterien zugesetzt, die die natürliche Darmflora verbessern sollen.
  • Präbiotika: Präbiotika sind unverdauliche Kohlenhydrate, zum Beispiel Inulin. Sie sollen im Dickdarm die Vermehrung der probiotischen Bakterien fördern.
  • Omega-3-Fettsäuren: Omega-3-Fettsäuren gehören zu den mehrfach ungesättigten Fettsäuren, die vor allem in Fischöl enthalten sind. Sie können vom Körper nicht selbst hergestellt werden, sondern müssen mit der Nahrung aufgenommen werden. Diese Fettsäuren sollen vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützen und den Cholesterinspiegel senken.
  • Sekundäre Pflanzenstoffe: Zu den so genannten sekundären Pflanzenstoffen zählen u.a. Carotinoide, Polyphenole und Sterole. Ihnen wird unter anderem eine antioxidative Wirkung und die Bekämpfung freier Radikale zugeschrieben, die Förderung der Immunabwehr und die Senkung des Cholesterinspiegels.
  • Vitamine: Die Vitamine C und E gelten als starke Antioxidantien und damit wirkungsvoll zur Prävention von Zellschäden und Krebserkrankungen.
  • Folsäure: Folsäure hat einen positiven Effekt auf das Herz-Kreislaufsystem; ein Mangel in der Schwangerschaft kann zu Missbildungen des Embryos führen.
  • Ballaststoffe: Ballaststoffe werden nicht durch die körpereigenen Enzyme aufgespalten und haben eine positive Wirkung auf die Verdauung.
  • Mineralstoffe: Zu den Mineralstoffen zählen Jod, Magnesium, Eisen und Calcium. Jod soll Erkrankungen der Schilddrüse vorbeugen, Calcium vor Osteoporose schützen.

Kritik

  • Der gesundheitliche Nutzen vieler Zusätze ist bislang nicht nachgewiesen, es liegen keine wissenschaftlichen Studien vor.
  • Die Dosierung von zugesetzten Mineralstoffen und Vitaminen lässt sich vom Verbraucher kaum kontrollieren; bei fettlöslichen Vitaminen könnte es zu einer gesundheitsschädlichen Überdosierung durch den Verzehr mehrerer Functional Food-Produkte kommen.
  • Auch Bonbons und Süßwaren werden mit Vitaminen und Mineralstoffen versetzt, so dass der Anschein erweckt wird, dass deren Verzehr die Gesundheit fördert.
  • Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung beurteilt Functional Food kritisch. In einer Stellungnahme heißt es: "Functional Food ist grundsätzlich keine Garantie für eine bedarfsgerechte und ausgewogene Ernährung. Ernährungsfehler lassen sich auch durch den Verzehr von funktionellen Lebensmitteln nicht beseitigen."[2]

Rechtliche Situation

Die funktionellen Lebensmittel bewegen sich in Deutschland in der Grauzone zwischen Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz. Sie gelten zwar als Lebensmittel und mussten daher bislang nicht die strengen Zulassungskriterien für Medikamente erfüllen, dürfen dafür aber – eigentlich - auch nicht mit „krankheitsbezogener“ Werbung vermarktet werden. Ausnahmeregelungen existieren jedoch für Lebensmittel, die als „diätetisch“ eingestuft werden.[3]

Hinsichtlich der werblichen Herausstellung gesundheitlicher Zusatznutzen gilt ab Juli 2007 die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Diese schränkt die Möglichkeit der Werbung mit nicht belegten gesundheitlichen Wirkungen stark ein.

Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln bedürfen der Zulassung nach der Health-Claims-Verodnung, ebenso Angaben über die Reduzierung von Krankheitsrisiken wie "Calcium kann das Osteoporoserisiko senken" und für Angaben "über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern". Wie lange diese dauern, welche Anforderungen an die wissenschaftliche Absicherung gestellt werden und was überhaupt Angaben über Entwicklung und Gesundheit von Kindern sind und wie diese von allgemeinen gesundheitsbezogenen Angaben abzugrenzen sind, ist noch weitgehend unklar.[4]

Viele Werbeaussagen zu Functional Food wie "unterstützt die Immunabwehr" bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, gelten aber noch als zulässig. Bei Nährstoffen oder Lebensmitteln, die in der EU bisher in geringem Umfang verzehrt werden, greift die Novel-Nahrung-Verordnung vom 12. Mai 1997.

Weblinks

Quellenverzeichnis

  1. L. Seppo, T. Jauhiainen, T. Poussa, R. Korpela: A fermented milk high in bioactive peptides has a blood pressure-lowering effect in hypertensive subjects. In: American Journal of Clinical Nutrition. 77/2003. American Society of Clinical Nutrition, S. 326-330
  2. DGE: Funktional Food - Gesundheit zum Essen? (2002)
  3. http://www.g-o.de/dossier-detail-139-4.html
  4. http://www.bll.de/themen/health-claims/inkrafttreten-claims-verordnung/