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Das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken untersagte in einem Beschluss vom 18. Dezember 1998 die Wettbewerbsaussage 'Frischzellen-Vitalität statt Altersheim!', da diese den Eindruck erwecke, dass für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit Frischzellen nötig seien, was aber nicht nachweislich der Fall ist.
 
Das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken untersagte in einem Beschluss vom 18. Dezember 1998 die Wettbewerbsaussage 'Frischzellen-Vitalität statt Altersheim!', da diese den Eindruck erwecke, dass für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit Frischzellen nötig seien, was aber nicht nachweislich der Fall ist.
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==Die Frischzellentherapie hält sich mit juristischen Kniffen==
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==juristische Kniffe zur Umgehung des Verbotes==
 
Ursprünglich war die Frischzellentherapie durch die Frischzellenverordnung (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln) vom 4. März 1997 verboten worden (Seehofer). Dies geschah in der Folge des BSE-Skandals, weil befürchtet wurde, dass Prionen durch die Hirnextrakte von Rindern übertragen werden könnten.
 
Ursprünglich war die Frischzellentherapie durch die Frischzellenverordnung (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln) vom 4. März 1997 verboten worden (Seehofer). Dies geschah in der Folge des BSE-Skandals, weil befürchtet wurde, dass Prionen durch die Hirnextrakte von Rindern übertragen werden könnten.
  
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