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Ordensbegründer Büntert/Marsson ließ verlauten, dass eine Kirchengründung in Schweden gescheitert sei und dass es sich bei der Fürstentum-Kirche um eine ''Schöpfungskirche'' handeln soll. Zitat: ''Unser Orden [Ritter der Menschenrechte] gründete eine Neue Kirche, denn wir glauben ausnahmslos an den Schöpfer des Universums, des Himmels und der Erde.''
 
Ordensbegründer Büntert/Marsson ließ verlauten, dass eine Kirchengründung in Schweden gescheitert sei und dass es sich bei der Fürstentum-Kirche um eine ''Schöpfungskirche'' handeln soll. Zitat: ''Unser Orden [Ritter der Menschenrechte] gründete eine Neue Kirche, denn wir glauben ausnahmslos an den Schöpfer des Universums, des Himmels und der Erde.''
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Von den Fürstentumanhängern wird verbreitet, dass im Fürstentum Germania als Kirchenstaat eine '''Religionsfreiheit''' herrsche, die es ermögliche, sich als Impfgegner auf eine impfgegnerische Religion berufen zu können. Vorteile hätte der Kirchenstaat auch für Marihuana-Liebhaber, denn angeblich könne man sich aus ''religiösen Gründen'' legal dem Marihuanakonsum hingeben. So ist in Fürstentumkreisen die Rede von ''unserem Hans Söllner'', der angeblich ein Bundesgerichtshofsurteil aus dem Jahr 2007 erstritten habe, das es ihm erlaube, in seinem Garten Marihuana anzupflanzen und zu konsumieren, ''weil diese Pflanze seine Religion'' sei. Ein derartiges Bundesgerichtshofsurteil" gibt es allerdings nicht. Stattdessen stößt man auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2000 (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 3 C 20/00; NJW 2001, 1356), das sich allem Anschein nach mit eben jenem Hans Söllner befasst. In diesem Urteil wird jedoch ausdrücklich festgestellt, dass es vom Verbot des Cannabis-Anbaus keine Ausnahme gibt, auch wenn der Betroffene angibt, der Genuss von Marihuana sei Teil seiner Religionsausübung.
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Von den Fürstentumanhängern wird verbreitet, dass im Fürstentum Germania als Kirchenstaat eine '''Religionsfreiheit''' herrsche, die es ermögliche, sich als Impfgegner auf eine impfgegnerische Religion berufen zu können. Vorteile habe der Kirchenstaat auch für Marihuana-Liebhaber, denn angeblich könne man sich aus ''religiösen Gründen'' legal dem Marihuanakonsum hingeben. So ist in Fürstentumkreisen die Rede von ''unserem Hans Söllner'', der angeblich ein Bundesgerichtshofsurteil aus dem Jahr 2007 erstritten habe, das es ihm erlaube, in seinem Garten Marihuana anzupflanzen und diese zu konsumieren, ''weil diese Pflanze seine Religion'' sei. Ein derartiges "Bundesgerichtshofsurteil" gibt es allerdings nicht. Stattdessen stößt man auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2000 (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 3 C 20/00; NJW 2001, 1356), das sich allem Anschein nach mit eben jenem Hans Söllner befasst. In diesem Urteil wird jedoch ausdrücklich festgestellt, dass es vom Verbot des Cannabis-Anbaus keine Ausnahme gibt, auch wenn der Betroffene angibt, der Genuss von Marihuana sei Teil seiner Religionsausübung.
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Ein Internet-Reichsamt ''Deutsches Reich'' macht ebenfalls für den neuen Gottesstaat Fürstentum Germania und einer ''Reichskirche'' Werbung.<ref>http://reichsamt.info/reichskirche/index.htm</ref>
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Ein Internet-Reichsamt ''Deutsches Reich'' macht ebenfalls für den neuen Gottesstaat Fürstentum Germania und eine ''Reichskirche'' Werbung.<ref>http://reichsamt.info/reichskirche/index.htm</ref>
    
==Schloss Krampfer==
 
==Schloss Krampfer==
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