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In einem Video aus dem Sommer 2008 des [[lnc-2010]] findet sich eine erste Erwähnung des geplanten Fürstentums. <ref>http://www.lnc-2010.de/Linkpool/ZSBChiemsee.wmv</ref>
 
In einem Video aus dem Sommer 2008 des [[lnc-2010]] findet sich eine erste Erwähnung des geplanten Fürstentums. <ref>http://www.lnc-2010.de/Linkpool/ZSBChiemsee.wmv</ref>
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Angeblich hat das Gebilde ''Germania'' die Staatsform eines ''Kirchenstaates''. Allerdings meint der Begriff ''Kirchenstaat'' gar keine Staats''form'' sondern ist lediglich die ''Bezeichnung''  für den staatlichen Vorläufer des heutigen Vatikanstaates. "Kirchenstaat" ist genauso wenig eine Staatsform wie "Spanien" oder "Norwegen". Die Staatsform des historischen Kirchenstaates war die Wahlmonarchie mit Staatsoberhaupt Pabst. Der Kirchenstaat wurde 1870 von italienischen Truppen besetzt und annektiert. Erst 1929 erlangte ein kleiner Teil des Gebiets durch die Lateranverträge neue staatliche Souveräntität als "Vatikanstaat". Es ist daher sowohl unmöglich sich auf eine Staatsform "Kirchenstaat" zu berufen als auch auf die Legitimation durch einen seit fast 140 Jahren untergegangenen Staat.
    
Die Initiatoren glauben auch, dass dem gekauften Grundstück und der Staatskirche ein '''Lehensrecht''' zukomme (bzw. als sogenanntes ''Zepterlehen-Kirche''). Aus einem Video der Gründungsvorveranstaltung lässt sich folgern, dass die Fürstentümler davon ausgehen, dass heute nur noch die katholische Kirche das Lehnsrecht "ausrufen" könne und zwar aufgrund "eines Gesetzes von 650". Dass es Lehen in Deutschland nicht mehr gibt, scheint beim "Fürstentum" niemanden zu stören. Wer sollte also im Fall des Fürstentums Germania der Lehensgeber sein? Der Markgraf und Kurfürst von Brandenburg? Die Ämter der Kurfürsten endeten 1806 mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches, als Franz II. die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reichs niederlegte. Bliebe nur der Papst. Doch der hat keinerlei Befugnisse, über fremdes Grundeigentum in der Bundesrepublik Deutschland zu verfügen. Ergänzt werden die Falschinformationen zum nicht mehr existenten Lehensrecht durch übliche KRR-Reichsmärchen, insbesondere dem vom angeblichen Erlöschen der Bundesrepublik Deutschland durch Streichung des Art. 23 GG a.F. Des Weiteren zeigte Marsson/Büntert auch erhebliche Schwächen bei der staatsrechtlich so grundlegenden Drei-Elemente-Lehre. Wie so viele andere "Reichsideologen" auch sprach er davon, für eine Staatsgründung bedürfe es eines Staatsgebiets, eines Staatsvolks und einer Verfassung. Dies ist schlichtweg falsch, da auf den staatsrechtlich relevanten Begriff der ''Staatsgewalt'' <ref>Georg Jellinek ("Allgemeine Staatslehre", 3. Auflage. 1914, S. 396 ff.: ''Aus der Sicht des Völkerrechts ist der Staat ein Völkerrechtssubjekt, dessen konstituierende Merkmale das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die (effektiv ausgeübte) Staatsgewalt bilden [...]''</ref> nicht eingegangen wird.
 
Die Initiatoren glauben auch, dass dem gekauften Grundstück und der Staatskirche ein '''Lehensrecht''' zukomme (bzw. als sogenanntes ''Zepterlehen-Kirche''). Aus einem Video der Gründungsvorveranstaltung lässt sich folgern, dass die Fürstentümler davon ausgehen, dass heute nur noch die katholische Kirche das Lehnsrecht "ausrufen" könne und zwar aufgrund "eines Gesetzes von 650". Dass es Lehen in Deutschland nicht mehr gibt, scheint beim "Fürstentum" niemanden zu stören. Wer sollte also im Fall des Fürstentums Germania der Lehensgeber sein? Der Markgraf und Kurfürst von Brandenburg? Die Ämter der Kurfürsten endeten 1806 mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches, als Franz II. die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reichs niederlegte. Bliebe nur der Papst. Doch der hat keinerlei Befugnisse, über fremdes Grundeigentum in der Bundesrepublik Deutschland zu verfügen. Ergänzt werden die Falschinformationen zum nicht mehr existenten Lehensrecht durch übliche KRR-Reichsmärchen, insbesondere dem vom angeblichen Erlöschen der Bundesrepublik Deutschland durch Streichung des Art. 23 GG a.F. Des Weiteren zeigte Marsson/Büntert auch erhebliche Schwächen bei der staatsrechtlich so grundlegenden Drei-Elemente-Lehre. Wie so viele andere "Reichsideologen" auch sprach er davon, für eine Staatsgründung bedürfe es eines Staatsgebiets, eines Staatsvolks und einer Verfassung. Dies ist schlichtweg falsch, da auf den staatsrechtlich relevanten Begriff der ''Staatsgewalt'' <ref>Georg Jellinek ("Allgemeine Staatslehre", 3. Auflage. 1914, S. 396 ff.: ''Aus der Sicht des Völkerrechts ist der Staat ein Völkerrechtssubjekt, dessen konstituierende Merkmale das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die (effektiv ausgeübte) Staatsgewalt bilden [...]''</ref> nicht eingegangen wird.
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