Energiesparlampe

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Zu Energiesparlampen kursieren vermehrt Verschwörungstheorien, die teilweise völlig absurde Vorstellungen beinhalten und von einer rationalen Bewertung der Vor- und Nachteile von Energiesparlampen weit entfernt sind. Manche Behauptungen um Energiesparlampen haben einen reinen Internethoaxcharakter, wurden aber auch ohne weitere Prüfung von Massenmedien unkritisch übernommen.[1]

Horrormeldungen um mögliche Schäden sind vermehrt im Umfeld von Diskussionen um eine Klimalüge zu finden. Hintergrund könnte sein, dass aus Energiespargründen EU-weit ein schrittweises Verbot der herkömmlichen Glühlampe (Glühbirne) beschlossen wurde.[2] In Australien ist die Glühlampe bereits verboten und in Neuseeland dürfen ab Herbst 2009 keine klassischen Glühlampen mehr verkauft werden. Dadurch will Neuseeland den Energieverbrauch für die Beleuchtung durch den Einsatz von Energiesparlampen bis 2015 um 20% senken.

Die Energiesparlampe

Heutige Energiesparlampen (Energiesparbirnen) sind im Prinzip besonders kleine Leuchtstofflampen mit integriertem Starter. Die Röhre, in der die Gasentladung stattfindet, ist bei diesen Lampen gegenüber anderen Leuchtstofflampen kleiner und gebogen oder gewendelt. Gegenüber herkömmlichen Leuchtstofflampen arbeiten die Energiesparbirnen mit einem höheren Innendruck. Durch Verwendung einer recht hohen Frequenz von circa 45 Kilohertz für die integrierte Hochspannungserzeugung sind diese Lampen effizienter als die normalen (großen) Leuchtstofflampen. Darüber hinaus kann das menschliche Auge die Leuchtschwankungen im 45 kHz-Takt nicht wahrnehmen, so dass kein lästiges 100 Hertz-Flimmern entstehen kann. Der energetische Wirkungsgrad liegt bei circa 10%. Damit ist der Energieverbrauch bis zu 80% geringer als bei Glühlampen. Des Weiteren haben Energiesparlampen eine etwa 5 bis 15-mal längere Lebensdauer als normale Glühlampen.

Die herkömmliche Glühlampe wurde seit dem 19. Jahrhundert nur noch gering verändert und wandelt lediglich 2% der zugeführten elektrischen Energie in Lichtstrahlung um, etwa 1/5 des Wertes von Energiesparlampen. Die restlichen 98% der Leistung treten als Wärme in Erscheinung. Daher werden Glühlampen auch zur Erwärmung benutzt, zum Beispiel therapeutisch als Rotlichtlampe oder Ferkellampen in der Landwirtschaft. Glühlampen verbreiten einen konstanten Lichtstrom und zwar auch dann, wenn sie, wie ja meist der Fall, mit Wechselstrom betrieben werden.

Vor- und Nachteile der Energiesparlampen

  • Kosten: Energiesparlampen sind in der Anschaffung deutlich teurer, halten jedoch entschieden länger (zwischen 3.000 und 15.000 Betriebsstunden), gegenüber etwa 1.000 Stunden einer Glühlampe. Unter Berücksichtigung aller Umstände ist die Energiesparlampe günstiger als eine Glühlampe.
  • Energieverbrauch: Im Betrieb ist der Energieverbrauch gegenüber der Glühlampe wesentlich niedriger. Dies trägt erheblich zur Energieeinsparung bei. Auch die Energiebilanz unter Berücksichtigung des Energieverbrauchs für die Produktion der Lampe fällt für die Energiesparlampe positiv aus. Die Produktion einer Energiesparlampe benötigt zwar etwa das Zehnfache der Energie für die Herstellung einer Glühlampe, durch die lange Lebensdauer wird dies jedoch deutlich überkompensiert. Der Einsatz von Entladungslampen anstelle von Glühlampen spart zur Zeit etwa 150 Mrd. kWh pro Jahr ein. Einzelne Energiesparlampentypen können - nach einer Untersuchung von Öko-Test - energetisch auch deutlich ungünstiger sein als der Durchschnitt. Lampen werden in verschiedene Energieeffizienz-Klassen unterteilt: von "A" (sehr effizient) bis "G" (ineffizient). Energiesparlampen gehören zur Energieeffizienzklasse A oder B. Glühlampen rangieren in der Regel in der Klasse D.
  • Dimmbarkeit: Energiesparlampen können üblicherweise schlecht gedimmt werden. Das Dimmen von Glühlampen erhöht hingegen deren Lebensdauer und senkt den Stromverbrauch. Es existieren jedoch mittlerweile auch spezielle dimmbare Energiesparlampen, für die dasselbe gilt.
  • Wärmeentwicklung: Da Energiesparlampen weniger warm werden, ist die Gefahr geringer, dass im Betrieb Brände verursacht werden oder benachbarte Gegenstände sich verfärben.
  • Einschaltverzögerung: Energiesparlampen haben eine unangenehme Aufheizzeit bis zum Leuchten. Auch wird die volle Lichtstrahlung erst nach einer bestimmten Zeit erreicht, so dass Anwender auf die Idee kommen können diese Lampen durchgehend brennen zu lassen.
  • Lichtspektrum/Lichttemperatur: Energiesparlampen sind in verschiedenen Farbtemperaturen erhältlich. Das übliche behagliche, gelbliche Licht einer Glühlampe kann durch Energiesparlampen nachgeahmt werden.

Energiesparlampe als Verschwörung

Während häufig von einer Verschwörung der Hersteller von Glühlampen gesprochen wird, die Produkte herstellten, die gezielt nur eine geringe Lebensdauer hätten, ist seit der Diskussion um eine Glühbirnensteuer oder eines Verbotes von Glühlampen vermehrt von teils abenteuerlichen Warnungen vor den Folgen der zukünftig verordneten ausdauernden Energiesparlampen zu hören. Nur ein Teil der angeführten Kritik an Energiesparlampen ist allerdings nachvollziehbar. An der Verbreitung von Hypothesen um mögliche Gesundheitsschäden durch Energiesparlampen beteiligte sich auch die Esoterikzeitschrift Raum & Zeit.[3]

  • Das unbiologische Licht. Energiesparlampen sollen Licht mit der Frequenz von Quecksilber austrahlen und damit selektiv Menschen schädigen, die quecksilberhaltiges Zahnamalgam im Mund hätten.
  • Hormonell bedingte Störungen. Es wird behauptet, das Licht von Energiesparlampen störe auch das Hormonsystem des Menschen und führe zu einem von Regierungen angeblich gewünschten Roboterverhalten, da durch Anwendung von Energiesparlampen "Gefühle" unterdrückt würden. Belege für diese Hypothese werden nicht genannt.
  • Kaltes Licht / Krebs. Messtechnisch lassen sich die verschiedenen Energiesparlampen je nach Farbtemperatur in bestimmte Klassen mit unterschiedlicher Auswirkung auf die Behaglichkeit unterscheiden. Aber selbst bei Energiesparlampen mit der Lichtfarbe konventioneller Glühlampen wird das Licht manchmal von Konsumenten als kälter und unangenehmer empfunden. Kritiker der Energiesparlampen argumentieren damit, dass diese angeblich blaues Licht abstrahlen würden, was zur Hemmung der Melatoninfreisetzung führe und Krebs zur Folge hätte, weil Melatonin als effektiver scavenger für freie Radikale bekannt ist. Im Farbspektrum von Energiesparlampen sind tatsächlich auch geringe Mengen an ultraviolettem Licht enthalten. Es besteht jedoch keinerlei Gefahr, denn das bläuliche Licht, die UV-Komponente, ist um ein Vielfaches geringer als das UV-Licht, das in Tageslicht enthalten ist. An einem durchschnittlichen Sommertag ist man einer 80.000-fach höheren UV-Strahlung durch Tageslicht ausgesetzt, als von normalen Energiesparlampen ausgeht. Energiesparlampen schädigen weder das Auge noch stellen sie ein Risiko für die Netzhaut dar.
  • Elektrosmog. Energiesparlampen mit elektronischem Vorschaltgerät können Infrarotfernbedienungen in manchen Fällen stören. Die elektromagnetischen Felder sind jedoch in ihrer Feldstärke vergleichbar oder geringer als bei Glühlampen, aber auch als bei anderen elektronischen Geräten. Das zeigt eine im Auftrag des schweizer Bundesamts für Gesundheit und des Bundesamts für Energie durchgeführte Studie. Zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern gibt es außerdem international anerkannte Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO und der International Radiation Protection Agency. Diese Grenzwerte werden auch von Energiesparlampen um ein Vielfaches unterschritten.[4]
  • Flimmern. Energiesparlampen sollen durch ihr Flimmern schädigend wirken. Starkes, deutliches Flimmern kann tatsächlich zu Ermüdung und bei Epileptikern zu epileptischen Anfällen führen. Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät flimmern aber praktisch nicht. Das liegt daran, dass die eigentliche Röhre nicht mit einer Frequenz von 50 Hz, also der Netzfrequenz betrieben wird (oder 100 Hz bei Doppelweggleichrichtung), sondern mit einer daraus gleichgerichteten und mit einem Elektrolytkondensator geglätteten Spannung und einer daraus erzeugten Wechselspannung um etwa 45 kHz. Durch die Nachleuchtzeit des Leuchtstoffs und die Trägheit des menschlichen Auges sind diese Frequenzen nicht wahrnehmbar.
  • Radioaktivität: In den Startern von Leuchtstofflampen wurde früher das radioaktive Füllgas Krypton-85 (Kr-85) verwendet. Krypton-85 ist ein Beta-Strahler, der auch geringe Mengen an Gammastrahlung emittiert. Die Betastrahlung wird durch das Lampengehäuse völlig absorbiert, die Gammastrahlung kann jedoch teilweise entweichen. Die Dosisleistung der Gammastrahlung muss errechnet werden, da sie nicht messbar ist. Sie liegt mit 1.000 Becquerel bei etwa 0,4% des Grenzwerts der Strahlenschutzverordnung. Die Strahlendosis, der eine Person in der Nähe einer solchen Lichtquelle ausgesetzt wird, ist weniger als ein Hundertstel der natürlichen Strahlenbelastung und selbst bei direktem Kontakt mit dem Starter liegt sie noch bei etwa 5% der natürlichen Strahlenbelastung. Auch bei mechanischer Zerstörung eines Starters und Freisetzung des Füllgases kommt es zu keiner höheren Strahlenbelastung. Da das Gas Krypton-85 bei Einatmung nicht am Stoffwechsel teilnimmt, sondern sofort wieder ausgeatmet wird, ist dies unschädlich. Seit über 10 Jahren sind keine Kompaktleuchtstofflampen mit radioaktiven Startern mehr auf dem Markt.
  • Die Quecksilber Bilanz von Energiesparlampen. Energiesparlampen enthalten, wie die älteren Leuchtstofflampen, das giftige Quecksilber und gehören nach Lebensende daher nicht in den Hausmüll. Quecksilber ist das Leuchtmittel einer Energiesparlampe, also jener Stoff, der von den Elektronen zum Leuchten gebracht wird. Bei hochwertigen Lampen werden teilweise weniger als 1,5 mg eingesetzt, im Durchschnitt etwa 2 mg. Nach der RoHS-Richtlinie gilt in der EU eine Höchstmenge von 5 mg je Lampe. Das Quecksilber von Kompaktleuchtstofflampen wie auch von anderen Gasentladungslampen ist hermetisch dicht eingeschlossen und kann nur bei Glasbruch entweichen. Falls versehentlich eine Lampe zerbricht, so besteht auf Grund der geringen Menge an Quecksilber keine akute Gesundheitsgefahr. Auch bei der Stromerzeugung in Kohlekraftwerken wird neben anderen Schadstoffen Quecksilber freigesetzt. Da beide Lampenarten Strom verbrauchen, Glühlampen jedoch fünfmal mehr als vergleichbar helle Energiesparlampen, ist unter der Annahme, dass nur Strom aus Kohlekraftwerken verwendet wird, die Gesamtbilanz an Quecksilberemissionen bei Glühlampen selbst dann höher, wenn die Kompaktleuchtstofflampen nicht korrekt entsorgt werden. Da in Deutschland knapp die Hälfte des Stroms in Kohlekraftwerken erzeugt wird, ist die Bilanz ungefähr ausgeglichen. Werden Energiesparlampen richtig entsorgt, so kann das darin enthaltene Quecksilber großteils recycelt werden. Unter Umständen entstehen beim Recycling und bei der Herstellung geringe Quecksilber- und andere Emissionen. Bisher werden nur weniger als 25% der privat genutzten, jedoch zirka 90% der gewerblich genutzten Energiesparlampen fachgerecht entsorgt. Jährlich gelangen so 600 Tonnen Quecksilber auf Hausmülldeponien. Die gesamte Rücklaufquote zu den Recyclingfirmen beträgt heute etwa 70–80%. Energiesparlampen mit der Markierung RoHs-compliant sind quecksilberfrei.

Weblinks

Quellennachweise