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kinesiologischer "Test"

Der E-MuneChip ist ein kleiner Aufkleber und als solcher eines der zahlreichen Scharlatanerieprodukte und Elektrosmog-Schutzprodukte, die zum vermeintlichen Schutz vor so genanntem Elektrosmog angeboten werden. Zum angeblichen Funktionsprinzip und zur Wirksamkeit des 19 Euro teuren Aufklebers werden von den Anbietern pseudowissenschaftliche Erläuterungen verbreitet. Ein Nachweis der Wirksamkeit des E-MuneChip oder ähnlicher Produkte existiert nicht. Ein Test der Zeitschrift Computer Bild ergab im März 2010 keinerlei spezifische Wirkungen.[1]

Anbieter sind für Deutschland ein Alexander Faust[2] sowie ein Joko Zoellner (Öffentlichkeitsarbeit). In den USA wird das Produkt von einer Firma E-MuneChip LLC vertrieben. Die E-MuneChip LLC gibt keine Adresse an und beruft sich auf eine Firma "von Hoffmann & Partner Technology Holding", die ebenfalls keine Adresse angibt und auch so genannte Spritsparkarten im Angebot hat. Die jeweiligen Domains sind anonym registriert.

Behauptungen

Die Anbieter behaupten, dass ihre Produkte nach einem wissenschaftlich unbekannten "Electro-Magnetic Harmonizing Process (EMHP) Technology" funktionieren sollen und das Ergebnis einer 22-jährigen Forschung seien. Zur Glaubhaftmachung einer Wirkung wird auf die Kinesiologie und die Geldrollenbildung verwiesen. Analoge Produkte der Konkurrenz seien wirkungslos, heißt es auch, denn Diese so genannten Shielding- oder Blocking-Produkte bewirken auch nichts, mal abgesehen davon, dass sich der Handy-Empfang verschlechtert oder ganz ausbleibt.

Laut Werbung merke man die Wunderwirkung der Plastikchips daran, dass sich das Ohr bei längeren Telefonaten nicht mehr so heiß anfühlt, dass die Kopfschmerzen deutlich nachlassen und dass man sich viel weniger abgespannt und ausgelaugt fühlt.

Weiter wird behauptet, dass die "Technologie" von einer Patent-Kanzlei namens Alston & Bird (New York, Chicago) auf Patent-Sicherheit geprüft worden sei. Die Kanzlei habe dazu geraten, wegen eines "Coca-Cola-Prinzips" auf ein Patent zu verzichten und stattdessen ein so genanntes Trade Secret zu wählen, damit nicht der Staat in den USA Zugriff auf das Patent haben kann und sich zu Eigen mache.

Quellennachweise

  1. Etiketten-Schwindel, Artikel in Computer Bild, Heft 7/2010 Seite 8
  2. Alexander Faust, Marketing- und Vertriebsberatung, Lissabonallee 11, 14163 Berlin