Diskussion:Werner Goller

Aus Psiram
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie verwenden das Wort "Reichsbürger" und machen sich nach dem Kontrollratsgesetz 1 Artikel 1 strafbar.

Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15.09.1935 (RGBl. I S. 1146

Durch die Verwendung des Begriffs „Reichsbürger“ wird auf das Reichsbürgergesetz von 1935 Bezug genommen. Wer den Begriff „Reichsbürger“ verwendet, bezieht sich also wissentlich oder unwissentlich auf das Reichsbürgergesetz von 1935. Dies gilt als Versuch, das Reichsbürgergesetz anwenden zu wollen.

Da das Reichsbürgergesetz und der Versuch dieses anzuwenden absolut verboten ist wird aus dem Gesetz Nr. 1 vom 20 September 1945 (COEL/P(45)40) des Alliierten Kontrollrates ersichtlich. Gesetz Nr. 1

Der Kontrollrat verordnet wie folgt

Artikel (1) Folgende Gesetze politischer Natur oder Ausnahmegesetze, auf welchen das Nazi-Regime beruhte, werden hierdurch ausdrücklich aufgehoben, einschließlich aller zusätzlichen Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Erlassen.

Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 RGBL f/1146

Artikel III. Wer irgendwelche durch dieses Gesetz aufgehobenen Gesetze anwendet oder anzuwenden versucht, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus.

Da das Reichsbürgergesetz und der Versuch dieses anzuwenden absolut verboten ist wird aus dem Gesetz Nr. 1 vom 20 September 1945 (COEL/P(45)40) des Alliierten Kontrollrates ersichtlich.

Ich setze Ihnen ein Frist bis zum 09.05.2022 das Wort "Reichsbürgerbewegung" im Zusammenhang mit meiner Person zu streichen, und es zu unterlassen dieses Wort zu verwenden.

Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15.09.1935 (RGBl. I S. 1146

Durch die Verwendung des Begriffs „Reichsbürger“ wird auf das Reichsbürgergesetz von 1935 Bezug genommen. Wer den Begriff „Reichsbürger“ verwendet, bezieht sich also wissentlich oder unwissentlich auf das Reichsbürgergesetz von 1935. Dies gilt als Versuch, das Reichsbürgergesetz anwenden zu wollen.

   Der Begriff „Reichsbürger“ kommt ausschließlich im Wortgebrauch der NSDAP vor und die Nutzung des Begriffs ist seit 1945 verboten.

Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 RGBL f/1146

Artikel III. Wer irgendwelche durch dieses Gesetz aufgehobenen Gesetze anwendet oder anzuwenden versucht, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus.

Es wird eindeutig beschrieben, dass der Versuch oder die Anwendung des Reichsbürgergesetzes strafbar ist. Das Gesetz Nr. 1 des Kontrollrats, ist durch Artikel 139 des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland auch heute noch gültiges Recht.

   Denn wer den Begriff „Reichsbürger“ verwendet, bekennt sich wissentlich oder unwissentlich als
   Befürworter des nationalsozialistischen Gedankenguts und verherrlicht das Naziregime.

der Begriff „Reichsbürger“ ein rassistischer Begriff des Nationalsozialismus

Ist am 10.05.2022 diese Begriff immer noch mit meinem Namen verknüpft erfolgt Strafanzeige.

Ferner erstatte ich Strafanzeige gegen psiram da im Impressum keine verantwortliche Person genannt wird.

Gruss

Werner Goller