Diskussion:Silikonpad

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OLG Karlsruhe - 4 U 163/12 - Urt. v. 27.09.12 Eine Bewerbung von "bion-pads", die von den umworbenen Verkehrskreisen in ihrem Ge-samtzusammenhang dahingehend verstanden wird, dass diese Elektrosmog abwehren resp. Speisen und Getränke verbessern könnten, ist zur Täuschung gem. § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG geeignet.

2Eine Irreführung wird auch nicht dadurch beseitigt, dass die Werbeaussagen durch Formu-lierungen wie "soll", "dazu bestimmt" oder "kann" relativiert werden.

3Auch aufklärende Hinweise ganz am Ende der jeweiligen Werbetexte, auf die mit einem Sternchenvermerk verwiesen wird, reichen nicht aus, eine Irreführung zu verhindern oder zu beseitigen, sofern diese jeweils zu wenig konkret und für den umworbenen Adressaten nicht ausreichend nachvollziehbar sind, insbesondere, wenn die sehr ausführliche Bewerbung der Pads auf die hinter den Produkten stehende "Wissenschaft" verweist.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

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