Diskussion:Peter Putzhammer

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Prozessbeobachter für Peter Putzhammer « am: 26.04.2013 17:49 » (weiter geleitet) am Montag geht es in die 2. Runde. Die unterbrochene Verhandlung von RA Peter Putzhammer wird kommenden Montag, den 29.04.2013 schon um 08.30 Uhr in Erding, im gleichen Saal fortgesetzt. Kommt bitte zahlreich, damit wir alle Peter moralisch unterstützen können. Es wird diesmal bestimmt spannend, denn eine Verurteilung + psychiatrisches Gutachten sollen Peter in die Klapsmühle bringen


Prozess 2014

http://www.preiselbauer.de/2014/11/05/prozess-gegen-den-so-genannten-reichsbuerger-peter-putzhammer-ein-bericht-vom-4-november-aus-dem-amtsgericht-erding/

Zitat:

Prozess gegen den so genannten Reichsbürger Peter Putzhammer Ein Bericht vom 4. November aus dem Amtsgericht Erding Veröffentlicht am 5. November 2014 Bei Peter Putzhammer kann man wohl mit Fug und Recht von Reichsbürger sprechen, das wird im Folgenden deutlich. So beruft er sich bei seiner Zulassung als Rechtsanwalt, dass er die vom Deutschen Reich bekommen hat.

Das Wiki von psiram.com (Ehemals psiram.net) schreibt über ihn:

Peter Putzhammer ist ein ehemaliger deutscher Rechtsanwalt aus Mittbach/Isen (Münchner Raum), der im so genannten KRR-Bereich aktiv ist. Putzhammer bezeichnet sich selbst als “Rechtsanwalt derzeit vorsorglich a.D.” oder “vorbehaltlich abgeschlossener Statusprüfung derzeit vorsorglich a.D.” und “vereidigt auf die letzte gültige Verfassung des Deutschen Reichs”. Putzhammer sieht in der Bundesrepublik Deutschland einen “Simulationsstaat”, in dem ein “Kampf der Justiz gegen das deutsche Volk” stattfinde. Die deutsche Justiz nimmt er als eine (Zitat) “kriminelle Vereinigung” wahr. Am 4. November 2014 fand im Amtsgericht Erding der Prozess gegen Peter Putzhammer statt. Der Vorwurf war Beleidigung und Missbrauch von Berufsbezeichnungen („Rechtsanwalt“). Putzhammer selber bezeichnete das in einem u.a. bei Facebook verbreiteten Schreiben als:

Horst Seehofer vertr. d. d. sog. „Staats“anwaltschaft Landshut Gegen Peter Putzhammer Wg. Des Vorwurfs des Mißbrauchs von Berufsbezeichnungen und Beleidigung, tatsächlich wegen Verfolgung Unschuldiger gem. § 344 StGB iVm versuchter Freiheitsberaubung


Ich habe mir also gedacht, Erding, das ist ja gleich nebenan, schaue ich mir das mal an. Was ich dann im Gerichtssaal erlebte, das überstieg meine Erwartungen bei weitem. Eine Absurdität des Angeklagten gemeinsam mit dem Großteil des Publikums, wie man sie sich kaum vorstellen kann.

Der Prozess

Am Eingang des Amtsgerichts musste ich Kamera, Smartphone, Tablet und Ausweis abgeben, außerdem ging es durch einen Metalldetektor. Ein Aufwand wie für einen Schwerverbrecher, der wohl berechtigt war. Zum Glück hatte ich mir vorher extra noch ein Notizbuch besorgt.

Bereits vor Beginn des Prozesses konnte ich hören, was so im Publikum gesprochen wurde. Es waren ca. 25 Zuschauer da. So war die Rede von Terrorismus, den der Staat will, Richtern, die eigentlich Angeklagte sind, das aber an den (vermeintlich) Angeklagten auslassen und diese verlieren lassen müssen, weil sonst Richter und Staatsanwalt alles aus eigner Tasche bezahlen müssen. Ja und außerdem unterliegen wir ja sowieso alle dem Handelsrecht. Also der übliche Reichsbürgerschwachsinn. Aber hey, die Leute wachen ja endlich auf, wurde gesagt.

Putzhammer hatte eine Anwältin dabei, mit der er sich offensichtlich recht gut verstand, diese schwieg allerdings die ganze Zeit, bis auf einen kurzen Moment. Außerdem war seine Frau und seine Tochter (16 oder 17 Monate alt, so genau wusste er es nicht) anwesend. Die Kleine lief die ganze Zeit im Gerichtssaal rum, aber daran sollte sich niemand stören. Ich mich natürlich auch nicht.

Während die Anwältin also brav am Tisch des Angeklagten saß, setzte sich Putzhammer nicht einmal hin sondern lief die ganze Zeit herum, auch mal in Richtung Richtertisch. Vermutlich wollte er dadurch seine eingebildete Überlegenheit beweisen. Da er sich selber als Rechtsanwalt sieht, sprach er auch die Richterin und die Staatsanwältin, die alleine da war, als „Kolleginnen“ an.

Als der Prozess begann, erhob Putzhammer sofort Einspruch, weil draußen noch einige Zuschauer warten mussten (Die Kontrollen dauerten an), und dies ja eine öffentliche Verhandlung ist. Die Richterin wollte trotzdem beginnen, deshalb kam Putzhammer sofort mit dem ersten Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Der wurde abgelehnt, weil erst mal die Anklage verlesen werden sollte. Putzhammer legte jetzt Rechtsmittel ein, das wurde zurückgewiesen. Putzhammer meinte, er würde verarscht werden und bekomme kein faires Verfahren. Außerdem wollte er irgendwelche Vollmachten von der Staatsanwältin sehen. Die Richterin sagte, niemand will ihn unfair behandeln und er bekomme ein faires Verfahren wie jeder deutsche Staatsangehörige. Daraufhin wurde es im Publikum wiederholt unruhig, weil man das sehr lustig fand, insbesondere das „deutsche Staatsangehörige“. Putzhammer, der sich ja offensichtlich als Angehöriger des Deutschen Reiches sieht, schlug nun der Richterin vor, sie könne ihn „Adolf“ nennen. Die Richterin ermahnte das Publikum: „Sie dürfen zuhören, aber nicht reinreden und nicht lachen.“ Das Publikum zeigte sich sichtlich unbeeindruckt.

Die Richterin ging nun auf mehrere Befangenheitsanträge vom 3. November ein, welche zurückgewiesen wurden. Putzhammer stellte darauf einen weiteren Befangenheitsantrag und behauptete, die Richterin ist nicht legitimiert. Er ging dabei auch mehrmals zum Richtertisch, die Richterin sagte ihm aber deutlich, dass er ihr keine Angst macht. Außerdem las Putzhammer etwas vor, viel verstehen konnte man aber nicht, weil das Publikum sehr laut wurde und unter anderem „Verlassen“ rief. Sie wollten wohl den Saal verlassen, weil die Richterin ja nicht legitimiert war. Aber das mit dem Verlassen des Saals war leider eine leere Drohung, wie sie noch öfters im Laufe des Verfahrens zu hören war. Ein im Saal anwesender Polizist versuchte mehrmals die Zuschauer zu beruhigen. Man konnte dabei auch merken, dass Putzhammer die Reaktionen des Publikums sichtlich genoss. Die Richterin sagte dem Angeklagten, dass er mehrfach stört und fragte, ob er wirklich vom Verfahren ausgeschlossen werden will.

Jetzt kam es endlich zu Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin. Zusammengefasst ging es um zwei Vorwürfe. Einmal der der Beleidigung gegen andere Richter und Richterinnen, die Putzhammer in einem Schreiben unter anderem als „Juristische Volltrottel“ bezeichnete und denen er vorwarf, eine Nazijustiz zu vollziehen, die der des Nazirichters Roland Freisler in nichts nachsteht. Der andere Anklagepunkt betraf seine Selbstbezeichnung als „Rechtsanwalt“, für die er aber keine Zulassung durch die BRD hat.

Putzhammer bewies dann gleich mal wieder sein überragendes „juristisches Fachwissen“, indem er die Staatsanwältin nach einer Vollmacht fragte. Dann wurde er laut: „ICH WILL EIN FAIRES VERFAHREN“. Jetzt wurde auch das Publikum wieder richtig laut. Sie beriefen sich auf das Grundgesetz (Ach?), standen empört auf, trommelten auf den Tischen rum und riefen: „WIR SIND DAS VOLK! WIR SIND DAS VOLK!“ Mir wurde langsam angst und bange bei dem Aufruhr direkt neben mir. Die Richterin kündigte an, man könne die Personalien der Störer aufnehmen oder sie sollen den Saal verlassen. Nebenbei verlas Putzhammer wieder etwas, zu verstehen war nichts. Hinter mir rief ein Zuschauer die ganze Zeit manisch: „AMTSAUSWEIS! AMTSAUSWEIS! AMTSAUSWEIS!“ und auch sonst war wieder der übliche Reichsbürgerunsinn zu hören.

Der Richterin reichte es erst mal und es wurde eine halbe Stunde Pause angeordnet.

Auch während der Pause ging das Theater im Gerichtssaal weiter. Das reichsbürgerische Publikum hatte ja sowieso den Durchblick und die Richterin und Staatsanwältin keine Ahnung von den wirklichen Zuständen. Die sind alle in Logen organsiert, so konnte ich hören. Inzwischen unterhielt sich die Staatsanwältin mit dem Protokollanten, und Putzhammer quatsche dazwischen. Da fuhr ihm die Staatsanwältin mal kurz an, was ihm einfalle, sich einfach in die Unterhaltung einzumischen. Dann wollte auch das Publikum den Protokollanten belästigen, sie haben ja nur eine Frage. Zwar erklärte ihnen jemand, sie können das nur machen, wenn er Pause hat, aber das hielt niemanden ab. Der Protokollant bügelte das kurz und knapp damit ab, dass er zurzeit im Dienst ist. Kein weiterer Kommentar.

Draußen, vor dem Gericht fuhr inzwischen Verstärkung der Polizei vor. Ein Zivilbeamter kam herein und erklärte, es werden keine Personalien bei den Zuschauern festgehalten, wer aber gehen will, kann gerne gehen. Gleich kam wieder die Aufforderung, er solle sich ausweisen und eine ladungsfähige Anschrift angeben. Wie das halt ist, wenn sich für besonders schlau haltende Reichsbürger irgendwelche Fachwörter, die sie wahrscheinlich bei YouTube aufgeschnappt haben, in den Saal bellen müssen. Der Zivilbeamte erklärte, er hat angegeben, er ist von der Polizeidienststelle Erding, das reicht als ladungsfähige Anschrift.

Der Prozess ging nach eine knappen halben Stunde weiter.

Die Richterin wirkte erstaunlich gelassen, trotz des Trubels bisher. Nun war Putzhammer offiziell an der Reihe, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Er beschwerte sich, dass seine Anträge alle abgelehnt werden und er keine Akteneinsicht bekommt. Rechtliches Gehör wird ihm abgestritten, er fühlt sich beleidigt. Als Volljurist hat er einen Pflichtverteidiger bekommen, auch dadurch fühlt er sich beleidigt, der Richterin fehlt der juristische Sachverstand. (Es ist hier wohl nicht die aktuelle Richterin gemeint, sondern eben die, wegen deren Beleidigung er vor Gericht steht.) Seine Drohung, das Bild der Richterin öffentlich als Nazirichterin zur Schau zu stellen wird ihm, ja ihm, dem Pater Putzhammer, als Beleidigung ausgelegt. Das hat alles nichts mit einem Rechtsstaat zu tun. Des Weiteren begeht er keinen Missbrauch von Berufsbezeichnungen, denn er hat seit 2010 eine Zulassung als Rechtsanwalt durch den „Staat Deutsches Reich“ (sic!). Der Richterin zeigte er seine Urkunde vom Innenminister des Deutschen Reiches, die das bestätigte. Bei Zweifeln an der Existenz des Deutschen Reich ist er gerne bereit, dies noch ausführlich darzulegen. (Da dachte ich nur: Oh nein, bitte nicht!) Diese Justiz… Hier konnte man ihn wieder schwer verstehen, weil das Publikum um mich herum laut wurde. Aber, so Putzhammer weiter, die Justiz trägt die Schuld an dem weltweiten Blutvergießen, weil sie nichts tut, um den Zustand (Vermutl. die Besetzung durch die Alliierten oder sowas.) zu ändern. Der Kriegszustand gilt noch immer für Deutschland und man (Putzhammer) handle nur aus Notwehr. Wir haben weiterhin die alliierte Besatzung und keine Gewaltenteilung. Putzhammer fühlt sich verfolgt. Zwangsvollstreckungen sind alle ungültig.

Siehe dazu für seine Argumentation noch mal ein Ausschnitt aus seinem obigen Schriftstück. Im Grund geht es wohl darum, dass sein Eigentumshaus versteigert werden soll.


Putzhammer führte weiterhin nochmal ein paar geschichtliche Fakten von 1945 an, also zumindest das, was er als Fakten ansieht. Er berief sich auf den Artikel 133 des Grundgesetzes („Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“), allerdings ist das Grundgesetz seit 1990 erloschen. Ach ja, endgültig erloschen ist es seit 2006/2007 (Siehe Bereinigungsgesetze und Geltungsbereich). Putzhammer fragte, wer der Hoheitsträger ist, der dem Gericht die Legitimation gibt. Die Bevölkerung in diesem Land wird verfolgt und dann verwies er noch auf die UN-Resolution A/RES/56/83, insbesondere Artikel 8-11.

Wieder sprach Putzhammer die Richterin als Kollegin an und es kam Unruhe im Publikum auf, welches bis jetzt erstaunlich ruhig war. So wurde mehrmals „Wo ist ihr Tagesbefehl?“ gerufen. Die Richterin fragte Putzhammer, ob er jetzt fertig ist und er meinte, er könnte noch lange so weiter machen, aber das hat ja sowieso keinen Sinn, wahrscheinlich hört man ihm nicht mal zu. Die Richterin verkündete nun ihren Beschluss zu den Anträgen vom 3. November ein, dass die Richterin abgelehnt werden soll. Diese Anträge, 4 Stück innerhalb von 24 Stunden, dienen nur der Verschleppung des Verfahrens.

Das Publikum quittierte das mit lauten Lachen. Daraufhin wurde es von der Richterin nochmals darauf hingewiesen, wer stört, wird ausgeschlossen. Einer, der sich besonders uneinsichtig zeigte, wurde von der Polizei herausbegleitet zur Personalienfeststellung.

Die Richterin fragte Putzhammer nun nach seinen persönlichen Verhältnissen. Er moserte ein wenig rum und erklärte dann, dass er monatliche Einnahmen hat und in einem zur Versteigerung angestrebten Haus lebt. Er ist zwar Rechtsanwalt, nennt sich aber derzeit „Linksanwalt“ (Haha, wie witzig!) und er liebt den Beruf nicht.

Jetzt kam es zu Beweisaufnahme. Die Richterin verlas verschiedene Schreiben von Putzhammer vor. Anschließend zitierte sie auszugsweise aus mehreren Gutachten von Psychiatern über Putzhammers Geisteszustand. Da fielen dann Aussagen wie „Distanzlosigkeit“, „Wahnhafte Züge“ und „Anhänger von Verschwörungstheorien“. In einem Gutachten von 2013 wurde geschrieben, dass der Verdacht auf eine psychische Erkrankung nicht bestätigt ist. Putzhammer sei in der Lage, alle Rechtsbereiche seines alltäglichen Lebens selber zu bestreiten. Außerdem verlas die Richterin noch die Einträge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis).

Dann kam es zu einer Diskussion zwischen Putzhammer und der Richterin, weil er meinte, er hätte noch eine Zeugin geladen. Die Richterin erklärte mehrfach, dass ihr kein solcher Antrag vorliegt. Putzhammer bestand darauf, dass jeder das Recht habe, nach der Strafprozessordnung einen Zeugen zu laden und er fühlte sich verarscht. Die Richterin beteuerte, sie verarscht hier niemanden.

Weiter erklärte die Richterin, Putzhammer sei die Erlaubnis zur Ausübung seines Berufes als Rechtsanwalt wiederrufen worden. Es handelt sich also um einen Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen.

Die Staatsanwältin kam zu ihrem Schlusswort. Der Angeklagte hat die Vorwürfe zugegeben und das es sich um Beleidigungen bei „Nazijurist“ handelt, das ist klar. Seine Selbstbezeichnung als Rechtsanwalt, auch trotz des A.D. dahinter, könnte den Eindruck entstehen lassen, er sei wirklich ein zugelassener Rechtsanwalt. Putzhammer wusste, dass er sich damit strafbar macht. Sie forderte 5 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung über 3 Jahre.

Währenddessen kamen mehrere Polizisten und Polizistinnen in den Gerichtssaal.

Dann konnte Putzhammer seine Entgegnung halten, aber da geschah ein kleines Wunder. Seine Anwältin lebte tatsächlich! Sie warf kurz ein „Kann ich auch mal etwas sagen?“ Das war aber schon alles.

Putzhammer sprach also weiter. Es kamen wieder die übliche Aussagen, in seinem Fall wird ein Sonderrunrecht angewandt, es gibt eine Verletzung des rechtlichen Gehör, im Strafrecht herrscht nationalsozialistisches Denken vor, er hört ein Gesinnungsstrafrecht heraus und es sei der §132a erfüllt („Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“, vermutlich an die Staatsanwältin und die Richterin gerichtet.) Er habe doch durch das Bestehen des Deutschen Reiches eine Zulassung als Rechtsanwalt und daran kann kein BRD-Richter rütteln. Er weiß, dass er nach BRD-Recht keine Zulassung hat. Er wird politisch verfolgt und ordnet seinen Freispruch an. Auf Nachfrage der Richterin hat er keine Lust auf ein letztes Wort.

Das Urteil

Die Richterin verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen Geldstrafe. Das war alles. Zur Begründung führte sie aus, das „Nazijurist“ und „Juristischer Volltrottel“ Beleidigungen sind. Und wer Rechtsanwalt in einen Briefkopf eines Briefes an ein Gericht schreibt, erwecke damit den Anschein, Rechtsanwalt zu sein. Da nützt auch kein „A.D.“ dahinter etwas. Zu seinen Gunsten legte sie seine schwierige persönliche Situation aus (Zwangsversteigerung des Haus). Zu seinen Lasten kam allerdings, dass er vorbestraft ist und diese Beleidigung gegenüber einer Person in Ausführung ihrer Amtspflicht getätigt hat, diese dem also nicht entkommen konnte. Eine Freiheitsstrafe sieht die Richterin jedoch nicht als erforderlich.

Während der Urteilsverkündung kam es noch mal zu einem Tumult, als der Mensch neben mir plötzlich rein rief, die Richterin soll die Personalien eines Polizisten aufnehmen, weil der mit seinem Smartphone die Zuschauer fotografiert hat. Ich weiß nicht, was da wirklich war, aber als die Richterin den Prozess für beendet erklärte, suchte ich schleunigst das Weite, ehe mich noch einer der Reichsbürger versuchte zu assimilieren.

Mein Fazit

Putzhammer hat sich beschwert, dass er kein faires Verfahren bekommt. Aus meiner Sicht lief das allerdings alles sehr fair und vor allem rechtlich korrekt ab. Das Putzhammer dabei geltende Gesetze nicht anerkennt, das ist sein Problem. Wie wenig er selber aber an einem ordnungsgemäßen Verfahren interessiert war, das zeigte er mehrfach durch sein Verhalten. Und das Publikum unterstützte ihn bei diesem Unsinn.

Die Richterin beeindruckte mich durch ihre Coolness. Sie hat es tatsächlich geschafft, mit nicht einem Wort auf diesen ganzen Reichsbürgerunsinn einzugehen. Die von ihm vorgelegten Dokumente des Deutschen Reich studierte sie kommentarlos. Das war selbstverständlich auch richtig so, denn das hätte nur sinnlose und unproduktive Diskussionen nach sich gezogen. Letztlich ging es ja um die Vorwürfe Beleidigung und Benutzung der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“. Nach Gesetzen der BRD, und nicht, wie sich das mancher Reichsbürger gerne wünscht.

Es hat sich wieder einmal deutlich gezeigt, dass dieses ganze Reichsbürgergetue vor Gericht gar nichts nützt und diese Leute damit nur verlieren können. Putzhammer ist aber einer, der vermutlich nichts daraus gelernt hat und es wohl auch weiterhin ganz genau wissen will.

Wahrscheinlich wird jetzt wieder in den einschlägigen Kreisen das Gezeter losgehen. Von wegen Nazijustiz, Unrecht, Besatzungsrecht, Handelsrecht und was weiß ich nicht noch alles. Man kennt das ja. Aber auch wenn sich die Reichsbürger noch so sehr auf ihre Fantasie von Besetzung durch die Alliierten und UN-Sonderverwaltungsrecht stützen und auf Gesetze, die teilweise seit 60 Jahren nicht gelten, es bringt ihnen nichts.

Dieser Beitrag wurde erstellt unter Reichsdeppen von Josef A. Preiselbauer.


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