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==todo==
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Der Sinn dieses Satzes sollte noch geklärt werden:
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''"Bei einer stationären Behandlung über drei Wochen fallen Kosten in Höhe von etwa 8.000 Euro an."''
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Ist das ein von Klehr & Co. genannter Preis oder soll diese Angabe einen Vergleich mit den Kosten ermöglichen, die in regulären, medizinischen Einrichtungen anfallen?
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==weitere Links==
 
==weitere Links==
 
*http://www.siol.net/slovenija/zdravje/2008/08/sleparstvo_salzburskega_zdravitelja.aspx
 
*http://www.siol.net/slovenija/zdravje/2008/08/sleparstvo_salzburskega_zdravitelja.aspx
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*http://www.delo.si/clanek/66195
 
*http://www.delo.si/clanek/66195
 
*http://www.zurnal24.si/Pozor-pred-salzburskim-zdravilcem/novice/crnakronika/64630
 
*http://www.zurnal24.si/Pozor-pred-salzburskim-zdravilcem/novice/crnakronika/64630
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*http://www.dnevnik.si/tiskane_izdaje/nedeljski_dnevnik/307541
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*http://www.onko-i.si/sl/mediji/novice/116/
    
==Paralexx-Artikel zu ATC und Klehr==
 
==Paralexx-Artikel zu ATC und Klehr==
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Er wurde jedoch vom Verband Sozialer Wettbewerb am Landgericht München I (Az. I HK 0 20924/01) wegen der Schaltung eines solchen redaktionellen Beitrags, der faktisch eine getarnte, unlautere Werbung war, erfolgreich verklagt. Klehr hatte in einer Esoterik-Zeitschrift die Behandlung mit Eigenblutzytokinen als 'Sieg einer sanften Krebstherapie' feiern lassen. Der entsprechende Journalist hatte in irreführender Art und Weise den Eindruck erweckt, dass die Therapie Klehrs Erfolg versprechen würde. Er hatte eine gutachterliche Stellungnahme sinnentstellend zitiert. In dieser war von einer Abbruchquote von 53% (sog. Therapieaussteiger) die Rede gewesen, die im Artikel unter den Tisch fielen. In 224 Fällen, die die Klehr'sche Therapie durchgeführt hatten, waren nur bei 2% eine Tumoreinschmelzung und bei 9% eine Abnahme der Tumormasse erreicht worden. Somit war die Therapie Klehrs alles andere als überzeugend. Klehr wurde für den Artikel in Haftung genommen, der als Verstoss gemäß § 1 UWG und auch als berufswidrige Werbung gemäß § 27 der ärztlichen Berufsordnung gewertet wurde.  
 
Er wurde jedoch vom Verband Sozialer Wettbewerb am Landgericht München I (Az. I HK 0 20924/01) wegen der Schaltung eines solchen redaktionellen Beitrags, der faktisch eine getarnte, unlautere Werbung war, erfolgreich verklagt. Klehr hatte in einer Esoterik-Zeitschrift die Behandlung mit Eigenblutzytokinen als 'Sieg einer sanften Krebstherapie' feiern lassen. Der entsprechende Journalist hatte in irreführender Art und Weise den Eindruck erweckt, dass die Therapie Klehrs Erfolg versprechen würde. Er hatte eine gutachterliche Stellungnahme sinnentstellend zitiert. In dieser war von einer Abbruchquote von 53% (sog. Therapieaussteiger) die Rede gewesen, die im Artikel unter den Tisch fielen. In 224 Fällen, die die Klehr'sche Therapie durchgeführt hatten, waren nur bei 2% eine Tumoreinschmelzung und bei 9% eine Abnahme der Tumormasse erreicht worden. Somit war die Therapie Klehrs alles andere als überzeugend. Klehr wurde für den Artikel in Haftung genommen, der als Verstoss gemäß § 1 UWG und auch als berufswidrige Werbung gemäß § 27 der ärztlichen Berufsordnung gewertet wurde.  
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{{Paralex}}
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Beim Googlen über Eigenblutbehandlung gefunden:
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[http://www.pei.de/nn_158146/DE/infos/presse/pm/archiv/1997/09.html]
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'''Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts zur Meldung der Bildzeitung über die Eigenblut-Therapie von Dr. Klehr
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9/1997...''' [[Benutzer:Cohen|Cohen]] 08:58, 21. Sep. 2009 (CEST)
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:Der PEI-Link ist schon im Artikel. [[Benutzer:Deceptor|Deceptor]] 13:31, 21. Sep. 2009 (CEST)
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