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==Urteile==
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OLG Hamm - I-4 U 57/13 - Urt. v. 20.05.14
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Zur Frage der wissenschaftlichen Absicherung einer Werbung für das Behandlungsverfahren "Kinesiologie", mit der dem Verfahren eine Wirksamkeit dahingehend beigelegt wird, dass es die Selbstheilungskräfte aktiviert bzw. anregt, den Genesungsprozess unterstützt oder beschleunigt, körperliche Beschwerden lindert (Narbenstörungen, Migräne, Rückenschmerzen, Verdauungsprobleme, Menstruationsschmerzen, Entgiftung), Entlastung bei emotionalen und psychischen Themen verschafft (Burnout), zur Begleitung bei seelischer Erschöpfung oder Verlust der Lebensfreude dient (Schlafstörungen, Nervosität, Depression) und Hilfe bei Allergien, Unverträglichkeiten und toxischen Belastungen bietet, sofern das angebotene Verfahren als Ergänzung bzw. Unterstützung einer medizinischen, therapeutischen Behandlung zur Linderung der genannten Krankheiten bzw. krankhaften Beschwerden zum Einsatz kommt.
 
==Kinesiologie als Therapie ?==
 
==Kinesiologie als Therapie ?==
 
Kann denn Kinesiologie überhaupt eine therapeutische Wirkung haben (wie im Artikel angeführt)? Es wird damit doch nur "diagnostiziert" und nicht behandelt, oder?
 
Kann denn Kinesiologie überhaupt eine therapeutische Wirkung haben (wie im Artikel angeführt)? Es wird damit doch nur "diagnostiziert" und nicht behandelt, oder?
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