Urteile

OLG Düsseldorf - I-20 U 160/14 - Urt. v. 24.03.15 Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung einer manuellen Therapie zur Behandlung von physiologischen Zuständen, die von denjenigen, die die Existenz des sog. "KISS- bzw. KIDD-Syndroms" annehmen, unter jene Bezeichnungen gefasst werden (hier: "Funktionsstörungen ... (die) im Kindes- und Jugendalter entstehen infolge des Wachstums" resp. "Funktionsstörungen der Gelenke ... zum Beispiel als Folge eines Geburtstraumas").


OLG Hamburg - 3 W 18/12 - Beschl. v. 05.11.12 Die Bewerbung eines Therapieverfahrens (hier: manuelle Therapie, insbesondere Osteopathie) zur Behandlung des sog. KISS-Syndroms, das zu Störungen der Körperhaltung im Säuglings- und Kleinkindalter, wie z. B. Schiefhaltung des Kopfes, Gesichtsasymmetrie, unterschiedlicher Benut-zung von Armen und Beinen sowie Schlafstörungen und zu einer Reihe von Verhaltensstörungen führen soll, durch einen Arzt in einer Art und Weise, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, dass das Krankheitsbild wirksam behandelt werden könne, ist zur Irreführung geeignet, sofern weder die Existenz des Krankheitsbildes KISS noch die Wirksamkeit der Behandlung dieses Krankheitsbildes im Wege manueller Medizin, insbesondere Osteopathie, hin-reichend wissenschaftlich belegt sind.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.


LG Münster - 25 0 22/12 - Urt. v. 09.10.12 Die Bewerbung einer sogenannten Manualtherapie zur Behandlung des Krankheitsbildes "KISS-Syndrom" - bei dem es sich um eine geburtsbedingte Fehlstellung handeln soll, die zu einem sogenannten Schiefhals, zu Gesichtsasymmetrien sowie asymmetrischen und unnatürlichen Überdehnungen und Überstreckungen in der Körperhaltung führen kann - mit der Behauptung, die Therapie könne bei entsprechenden Beschwerden wirksam Abhilfe verschaffen, ist zur Irreführung geeignet, sofern es den Wirkungsbehauptungen an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.


OLG Celle - 13 U 36/12 - Urt. v. 04.10.12 Es stellt eine Verletzung von § 3 Nr. 1 HWG dar, sofern ein Arzt im Rahmen der Bewerbung einer Behandlung (hier: "manual-medizinische Behandlung") eine therapeutische Wirksamkeit für einen bestimmten pathologischen Zustand (hier: Kinder, die an dem sog. KISS/KIDD-Syndrom leiden u.a. Schreikinder, Kinder mit Drei-Monats-Koliken, Stillproblemen, Überstreckungen oder Kopfasymmetrien) in Aussicht stellt, ohne darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Wirksamkeit der Behandlung umstritten ist, sondern darüber hinaus auch streitig ist, ob und inwieweit überhaupt Behandlungsbedürftigkeit besteht.


LG Dortmund - 19 0 7/12 - Urt. v. 15.05.12 Die Werbung eines Arztes für ein durch ihn im Rahmen seiner Praxis angewendetes Verfahren der manuellen Therapie (hier: Chirotherapie) bei Symptomen, die er unter dem Oberbegriff KISS- bzw. KIDD-Syndrom zusammenfasst, mit Angaben über Heilwirkungen ist zur Irreführung geeignet, sofern der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Behauptungen nicht dartun kann.

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