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OLG Celle - 13 U 36/12 - Urt. v. 04.10.12  
 
OLG Celle - 13 U 36/12 - Urt. v. 04.10.12  
 
Es stellt eine Verletzung von § 3 Nr. 1 HWG dar, sofern ein Arzt im Rahmen der Bewerbung einer Behandlung (hier: "manual-medizinische Behandlung") eine therapeutische Wirksamkeit für einen bestimmten pathologischen Zustand (hier: Kinder, die an dem sog. KISS/KIDD-Syndrom leiden u.a. Schreikinder, Kinder mit Drei-Monats-Koliken, Stillproblemen, Überstreckungen oder Kopfasymmetrien) in Aussicht stellt, ohne darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Wirksamkeit der Behandlung umstritten ist, sondern darüber hinaus auch streitig ist, ob und inwieweit überhaupt Behandlungsbedürftigkeit besteht.
 
Es stellt eine Verletzung von § 3 Nr. 1 HWG dar, sofern ein Arzt im Rahmen der Bewerbung einer Behandlung (hier: "manual-medizinische Behandlung") eine therapeutische Wirksamkeit für einen bestimmten pathologischen Zustand (hier: Kinder, die an dem sog. KISS/KIDD-Syndrom leiden u.a. Schreikinder, Kinder mit Drei-Monats-Koliken, Stillproblemen, Überstreckungen oder Kopfasymmetrien) in Aussicht stellt, ohne darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Wirksamkeit der Behandlung umstritten ist, sondern darüber hinaus auch streitig ist, ob und inwieweit überhaupt Behandlungsbedürftigkeit besteht.
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LG Dortmund - 19 0 7/12 - Urt. v. 15.05.12
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Die Werbung eines Arztes für ein durch ihn im Rahmen seiner Praxis angewendetes Verfahren der manuellen Therapie (hier: Chirotherapie) bei Symptomen, die er unter dem Oberbegriff KISS- bzw. KIDD-Syndrom zusammenfasst, mit Angaben über Heilwirkungen ist zur Irreführung geeignet, sofern der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Behauptungen nicht dartun kann.
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*https://www.familie.de/kleinkind/gesundheit/kiss-syndrom/
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