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LG Münster - 25 0 22/12 - Urt. v. 09.10.12  
 
LG Münster - 25 0 22/12 - Urt. v. 09.10.12  
 
Die Bewerbung einer sogenannten Manualtherapie zur Behandlung des Krankheitsbildes "KISS-Syndrom" - bei dem es sich um eine geburtsbedingte Fehlstellung handeln soll, die zu einem sogenannten Schiefhals, zu Gesichtsasymmetrien sowie asymmetrischen und unnatürlichen Überdehnungen und Überstreckungen in der Körperhaltung führen kann - mit der Behauptung, die Therapie könne bei entsprechenden Beschwerden wirksam Abhilfe verschaffen, ist zur Irreführung geeignet, sofern es den Wirkungsbehauptungen an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.
 
Die Bewerbung einer sogenannten Manualtherapie zur Behandlung des Krankheitsbildes "KISS-Syndrom" - bei dem es sich um eine geburtsbedingte Fehlstellung handeln soll, die zu einem sogenannten Schiefhals, zu Gesichtsasymmetrien sowie asymmetrischen und unnatürlichen Überdehnungen und Überstreckungen in der Körperhaltung führen kann - mit der Behauptung, die Therapie könne bei entsprechenden Beschwerden wirksam Abhilfe verschaffen, ist zur Irreführung geeignet, sofern es den Wirkungsbehauptungen an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.
 
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Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.
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OLG Celle - 13 U 36/12 - Urt. v. 04.10.12
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Es stellt eine Verletzung von § 3 Nr. 1 HWG dar, sofern ein Arzt im Rahmen der Bewerbung einer Behandlung (hier: "manual-medizinische Behandlung") eine therapeutische Wirksamkeit für einen bestimmten pathologischen Zustand (hier: Kinder, die an dem sog. KISS/KIDD-Syndrom leiden u.a. Schreikinder, Kinder mit Drei-Monats-Koliken, Stillproblemen, Überstreckungen oder Kopfasymmetrien) in Aussicht stellt, ohne darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Wirksamkeit der Behandlung umstritten ist, sondern darüber hinaus auch streitig ist, ob und inwieweit überhaupt Behandlungsbedürftigkeit besteht.
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LG Dortmund - 19 0 7/12 - Urt. v. 15.05.12
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Die Werbung eines Arztes für ein durch ihn im Rahmen seiner Praxis angewendetes Verfahren der manuellen Therapie (hier: Chirotherapie) bei Symptomen, die er unter dem Oberbegriff KISS- bzw. KIDD-Syndrom zusammenfasst, mit Angaben über Heilwirkungen ist zur Irreführung geeignet, sofern der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Behauptungen nicht dartun kann.
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==Links==
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*https://www.familie.de/kleinkind/gesundheit/kiss-syndrom/
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