Diskussion:KISS-Syndrom: Unterschied zwischen den Versionen

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OLG Düsseldorf - I-20 U 160/14 - Urt. v. 24.03.15  
 
OLG Düsseldorf - I-20 U 160/14 - Urt. v. 24.03.15  
 
Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung einer manuellen Therapie zur Behandlung von physiologischen Zuständen, die von denjenigen, die die Existenz des sog. "KISS- bzw. KIDD-Syndroms" annehmen, unter jene Bezeichnungen gefasst werden (hier: "Funktionsstörungen ... (die) im Kindes- und Jugendalter entstehen infolge des Wachstums" resp. "Funktionsstörungen der Gelenke ... zum Beispiel als Folge eines Geburtstraumas").
 
Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung einer manuellen Therapie zur Behandlung von physiologischen Zuständen, die von denjenigen, die die Existenz des sog. "KISS- bzw. KIDD-Syndroms" annehmen, unter jene Bezeichnungen gefasst werden (hier: "Funktionsstörungen ... (die) im Kindes- und Jugendalter entstehen infolge des Wachstums" resp. "Funktionsstörungen der Gelenke ... zum Beispiel als Folge eines Geburtstraumas").
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OLG Hamburg - 3 W 18/12 - Beschl. v. 05.11.12
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Die Bewerbung eines Therapieverfahrens (hier: manuelle Therapie, insbesondere Osteopathie) zur Behandlung des sog. KISS-Syndroms, das zu Störungen der Körperhaltung im Säuglings- und Kleinkindalter, wie z. B. Schiefhaltung des Kopfes, Gesichtsasymmetrie, unterschiedlicher Benut-zung von Armen und Beinen sowie Schlafstörungen und zu einer Reihe von Verhaltensstörungen führen soll, durch einen Arzt in einer Art und Weise, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, dass das Krankheitsbild wirksam behandelt werden könne, ist zur Irreführung geeignet, sofern weder die Existenz des Krankheitsbildes KISS noch die Wirksamkeit der Behandlung dieses Krankheitsbildes im Wege manueller Medizin, insbesondere Osteopathie, hin-reichend wissenschaftlich belegt sind.
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Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

Version vom 1. September 2016, 15:00 Uhr

Urteile

OLG Düsseldorf - I-20 U 160/14 - Urt. v. 24.03.15 Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung einer manuellen Therapie zur Behandlung von physiologischen Zuständen, die von denjenigen, die die Existenz des sog. "KISS- bzw. KIDD-Syndroms" annehmen, unter jene Bezeichnungen gefasst werden (hier: "Funktionsstörungen ... (die) im Kindes- und Jugendalter entstehen infolge des Wachstums" resp. "Funktionsstörungen der Gelenke ... zum Beispiel als Folge eines Geburtstraumas").


OLG Hamburg - 3 W 18/12 - Beschl. v. 05.11.12 Die Bewerbung eines Therapieverfahrens (hier: manuelle Therapie, insbesondere Osteopathie) zur Behandlung des sog. KISS-Syndroms, das zu Störungen der Körperhaltung im Säuglings- und Kleinkindalter, wie z. B. Schiefhaltung des Kopfes, Gesichtsasymmetrie, unterschiedlicher Benut-zung von Armen und Beinen sowie Schlafstörungen und zu einer Reihe von Verhaltensstörungen führen soll, durch einen Arzt in einer Art und Weise, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, dass das Krankheitsbild wirksam behandelt werden könne, ist zur Irreführung geeignet, sofern weder die Existenz des Krankheitsbildes KISS noch die Wirksamkeit der Behandlung dieses Krankheitsbildes im Wege manueller Medizin, insbesondere Osteopathie, hin-reichend wissenschaftlich belegt sind.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.