Diskussion:Esoterische Mauertrockenlegung

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Urteile

KG - 5 U 16/14 - Urt. v. 29.09.15 Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte.

Zur Frage der Anwendung deutschen Wettbewerbsrechts auf einen österreichischen Internet-Auftritt.

Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Verfahrens zur Mauerwerksentfeuchtung, dessen wesentlicher Bestandteil ein Gerät ist, das aus Plastik resp. Aluminium besteht, in dessen Inneren drei Plastikstifte eingebaut sind, die zwei kreisrunde Plastikscheiben tragen und das in der Weise funktionieren soll, dass in dieses Gerät ohne Kontakt zum Mauerwerk, ohne Eingriff in die Bausubstanz und ohne Einsatz einer Energiequelle „Raumenergie“ einfließe, es von unten „Bodenenergie“ ansauge, beide Energien in ein Wirkungsfeld umwandele, das wiederum ins Mauerwerk gesandt werde und dort die Wassermoleküle nach unten ziehe.

Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers einer GmbH für den unlauteren Internetauftritt dieser Gesellschaft als Täter.

Kommentare

Diese Lobbyvereinigung EURAFEM aus dem Aquapol-Artikel würde auch gut hier rein passen. --Skrzypczajk 21:42, 2. Jan. 2011 (CET)

darf ich meinen Auflauf noch zu Ende backen? Der ist noch im Ofen, jobbedingt sehr spät. Ansonsten sind wir ja ein Gemeinschaftsprojekt... Dominik 23:11, 2. Jan. 2011 (CET)