Diskussion:Chiropraktik

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LG Dortmund - 19 0 7/12 - Urt. v. 15.05.12 Die Werbung eines Arztes für ein durch ihn im Rahmen seiner Praxis angewendetes Verfahren der manuellen Therapie (hier: Chirotherapie) bei Symptomen, die er unter dem Oberbegriff KISS- bzw. KIDD-Syndrom zusammenfasst, mit Angaben über Heilwirkungen ist zur Irreführung geeignet, sofern der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Behauptungen nicht dartun kann.

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