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'''Diätetische Lebensmittel''' sind Lebensmittel, die sowohl den Bestimmungen der Diätverordnung (DiätV)<ref>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/di_tv/gesamt.pdf</ref> als auch denjenigen des [[LFGB|Lebensmittel- und Futtergesetzbuches]] entsprechen.
 
'''Diätetische Lebensmittel''' sind Lebensmittel, die sowohl den Bestimmungen der Diätverordnung (DiätV)<ref>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/di_tv/gesamt.pdf</ref> als auch denjenigen des [[LFGB|Lebensmittel- und Futtergesetzbuches]] entsprechen.
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Laut Diätverordnung sind die diätetischen Lebensmittel für eine bestimmte Personengruppe ("definierte Personengruppe") und zu einem Ernährungszweck bestimmt. Sie müssen sich darüber hinaus von "Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs" unterscheiden. Diätetische Lebensmittel im Gegensatz zu Arzneimitteln keines Zulassungsverfahrens und benötigen keinen Wirksamkeitsnachweis wie er für Arzneimittel (Ausnahme: [[besondere Therapierichtungen]] wie [[Homöopathie]]) notwendig ist. Diätetische Lebensmittel müssen lediglich vor dem Inverkehrbringen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
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Laut Diätverordnung sind diätetische Lebensmittel für eine bestimmte Personengruppe ("definierte Personengruppe") und zu einem Ernährungszweck bestimmt. Sie müssen sich darüber hinaus von "Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs" unterscheiden. Diätetische Lebensmittel bedürfen im Gegensatz zu Arzneimitteln keines Zulassungsverfahrens und benötigen keinen Wirksamkeitsnachweis, wie er für Arzneimittel (Ausnahme: [[besondere Therapierichtungen]] wie [[Homöopathie]]) notwendig ist. Diätetische Lebensmittel müssen lediglich vor dem Inverkehrbringen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
    
Die in der Diätverordnung erwähnte "definierte Personengruppe" bezieht sich dabei auf verschiedene Gruppen von Menschen:
 
Die in der Diätverordnung erwähnte "definierte Personengruppe" bezieht sich dabei auf verschiedene Gruppen von Menschen:
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==Die bilanzierte Nahrung (bilanzierte Diät)==
 
==Die bilanzierte Nahrung (bilanzierte Diät)==
Als bilanzierte Nahrung ("Diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (Bilanzierte Diät)") bezeichnet man eine zumeist flüssige Kost, die in sich alle zur Ernährung notwendigen Stoffe in einem medizinisch sinnvollem Mischungsverhältnis enthält (vollständige bilanzierte Diät), oder eine Kost entsprechend ergänzt (ergänzende bilanzierte Diät). Als eine solche bilanzierte Nahrung wird sie von Raumfahrern eingenommen und wird in der Klinik zur Ernährungs von bewusstlosen und komatösen Patienten verwendet, dann beispielsweise als Sondennahrung. Bilanzierte Diätmittel müssen mit dem Hinweis ''zur diätetischen Behandlung von...'' gefolgt von dem spezifischen Zustand, gekennzeichnet werden. Stets sind es Lebensmittel und keine Arzneimittel.
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Als bilanzierte Nahrung ("Diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke [Bilanzierte Diät]") bezeichnet man eine zumeist flüssige Kost, die in sich alle zur Ernährung notwendigen Stoffe in einem medizinisch sinnvollem Mischungsverhältnis enthält (vollständige bilanzierte Diät), oder eine Kost entsprechend ergänzt (ergänzende bilanzierte Diät). Als eine solche bilanzierte Nahrung wird sie von Raumfahrern eingenommen und in der Klinik zur Ernährungs von bewusstlosen und komatösen Patienten verwendet, dann beispielsweise als Sondennahrung. Bilanzierte Diätmittel müssen mit dem Hinweis ''zur diätetischen Behandlung von...'', gefolgt von dem spezifischen Zustand, gekennzeichnet werden. Stets sind es Lebensmittel und keine Arzneimittel.
    
==Werbeaussagen zu diätetischen Lebensmitteln==
 
==Werbeaussagen zu diätetischen Lebensmitteln==
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