Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.

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Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) ist ein Verein, der im Jahr 1829 in Köthen (Sachsen-Anhalt) gegründet wurde. Im Jahre 2000 zählte er etwa 4000 Mitglieder. Vorsitzender des Vereins ist Christoph Trapp[1]. 1. Vorsitzende des DZVhÄ ist die Remscheider Cornelia Bajic. 2. Vorsitzender ist Curt Kösters.

Einen an den Webauftritt des Vereins angeschlossenen Blog redigiert der Werbetexter Claus Fritzsche.

Gliederung

Der DZVhÄ sind in einzelne Landesverbände gegliedert. Der Zusammenschluss der Landesverbände bildet als Dach den DZVhÄ. Der DZVhÄ ist Mitglied im European Committee for Homeopathy (ECH), dem europäischen Dachverband homöopathischer Ärztegesellschaften, der die berufspolitischen Interessen auf europäischer Ebene wahrnimmt. Auch im Weltverband der homöopathischen Ärztegesellschaften, der Liga medicorum homoeopathica internationalis (LMHI), ist der DZVhÄ ein führendes Mitglied.

Der DZVhÄ arbeitet eng mit der Karl und Veronica Carstens-Stiftung zusammen.

Ziele, Aufgaben

Der DZVhÄ ist der Lobbyverband homöopathischer Ärzte. Seine Aufgaben sieht er vorrangig in die Weiterentwicklung und -verbreitung der Homöopathie, Förderung der Homöopathieforschung, Festigung der Stellung der Homöopathie im Gesundheitswesen, Öffentlichkeitsarbeit, Serviceangebote für Mitglieder, Ausbildung von Ärzten und Medizinstudenten in Homöopathie, Etablierung der Homöopathie an den Hochschulen, Wahrnehmung und Vertretung der berufspolitischen Interessen der homöopathischen Ärzte und Unterstützung von Entwicklungshilfeprojekten im Bereich der Homöopathie[2].

Der DZVhÄ bietet daneben auch ein Homöopathiediplom an, das eine Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungen auf dem Gebiet der Homöopathie voraussetzt[3].

Der DZVhÄ sieht sich als Portal für die Weiterempfehlung homöopathisch arbeitender Ärzte und Einrichtungen, z.B. wird auf der Homepage des Vereins u.a. auch die Klinik im Leben in Greiz vorgestellt.[4]

Institutionen

Homöopathie-Stiftung

Der DZVhÄ unterhält eine eigene Homöopathie-Stiftung, die im April 2001 in Köthen (Anhalt) gegründet wurde. Ziel dieser Stiftung ist es, wie auf der Seite des DZVhÄ ersichtlich, „ die Wissenschaft, Forschung, Lehre und Dokumentation der Homöopathie in ihren Grundlagen und in der Praxis zu bündeln und zu fördern.“[5]

Hahnemann-Gesellschaft

Die Hahnemann-Gesellschaft (HG) wurde Ende 1988 als Arbeitsgemeinschaft im DZVhÄ mit dem Ziel gegründet, Ärzte in der Ausübung der Einzelmittel-Homöopathie nach Hahnemann zu unterstützen und zu fördern. Die Hahnemann-Gesellschaft bietet unter anderem folgende Aktivitäten an:

  • Organisation von Kursen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen
  • Angebot einer Weiterbildung Homöopathie (Dreimonatskurs Augsburg)
  • Förderung der Dokumentation und Forschung auf dem Gebiet der klassischen Homöopathie

Die Hahnemann-Gesellschaft ist auch im Rahmen intensiver Lobbyarbeit politisch aktiv, mit dem Ziel politische Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Homöopathie im Gesundheitssystem sicher zu verankern. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Durchsetzung einer vollen Kostenerstattung für die klassische Homöopathie bei allen Versicherten. Ergebnis dieser Lobbyarbeit ist die Schaffung der GOÄ-Ziffern 30 und 31 für die homöopathische Erst- und Folgeanamnese[6].

Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie

Impfkritische Positionen

Der DZVhÄ bezieht in einem seiner Positionspapiere eine impfkritische Haltung und spricht sich für eine individuelle Impfentscheidung aus. Außerdem verweist ein Link auf die Internetseite des Vereins "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." In dem Positionspapier ist zu lesen: “Eine Impfempfehlung kann daher nur Leitlinie sein, die gemäß der individuellen Besonderheiten dem Einzelfall angepasst werden muss[7]. In diesem Papier wird sich zwar nicht explizit gegen Impfungen ausgesprochen, es tauchen aber immer wieder Formulierung auf, die Verunsicherung bei Eltern auslösen können, wie z.B.:

  • Ein Zusammenhang zwischen Impfungen und der Zunahme chronischer Krankheiten wird diskutiert und bedarf dringend der weiteren Forschung.“
  • Die Entscheidung, gerade ein Kind gegen bestimmte Krankheiten zu impfen oder nicht zu impfen, ist von überragender Tragweite für dessen weitere gesundheitliche Entwicklung.“
  • Andererseits ist jede Impfung juristisch eine Körperverletzung, die nur dann straffrei ist, wenn der ein Patient bzw. dessen Eltern nach umfassender Aufklärung zugestimmt haben.“

Anstatt einer Impfung wird, falls jemand an einer Infektionskrankheit erkrankt, eine homöopathische Behandlung dieser Erkrankung empfohlen.

Ein Mitautor dieses Positionspapiers ist der Kinderarzt, Homöopath und Impfkritiker Steffen Rabe, der auch 2. Vorsitzender des Vereins "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." ist.

Quellenverzeichnis