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Urteil des Oberlandesgericht München ergänzt
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Über die Snow White e.K. ("A Perfect World &ndash; The Beauty Society") in 93092 Barbing-Sarching verkauft Kreibich ein knapp 90 Euro teures "Bleaching Gel" zur Aufhellung der Zähne.<ref>A Perfect World e.K., Friedhofweg 8, 93092 Barbing-Sarching</ref> In einem Webshop vertreibt Kreibich unter anderen einen 900 Gramm schweren Glasgegenstand, den er "Diamantwerkzeug" nennt. Der knapp 100 Euro teure Gegenstand soll beim Käufer "Reichtumsenergie" aussenden.
 
Über die Snow White e.K. ("A Perfect World &ndash; The Beauty Society") in 93092 Barbing-Sarching verkauft Kreibich ein knapp 90 Euro teures "Bleaching Gel" zur Aufhellung der Zähne.<ref>A Perfect World e.K., Friedhofweg 8, 93092 Barbing-Sarching</ref> In einem Webshop vertreibt Kreibich unter anderen einen 900 Gramm schweren Glasgegenstand, den er "Diamantwerkzeug" nennt. Der knapp 100 Euro teure Gegenstand soll beim Käufer "Reichtumsenergie" aussenden.
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Kreibich klagte gegen die Berichterstattung der Bild-Zeitung, die ihn als einen der "größten Scharlatane[n] im TV" bezeichnete. Auch für Aussagen, die seine Besuche bei Schönheitschirurgen betreffen, wollte er eine finanzielle Entschädigung einklagen. Das Oberlandesgericht München entschied im Januar 2016, die Bezeichnung als Scharlatan sei rechtmäßig, nur Angaben zu seinen Schönheitsoperationen seien bis auf weiteres zu unterlassen. <ref>http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-vermeintlicher-hellseher-klagt-gegen-bild-zeitung-1.2815170</ref>
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==