Dachverband Geistiges Heilen e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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Der DGH betreibt die Lobbyarbeit für die deutsche Geistheilerszene und setzt sich insbesondere dafür ein die Methoden des Geistheilen in die bestehende Medizin zu integrieren. Der DGH vergibt auch das Zertifikat ''Durch den DGH anerkannte/r Heiler/in''. Jährlich wird vom DGH ein „Kongress Geistiges Heilen“ veranstaltet.
 
Der DGH betreibt die Lobbyarbeit für die deutsche Geistheilerszene und setzt sich insbesondere dafür ein die Methoden des Geistheilen in die bestehende Medizin zu integrieren. Der DGH vergibt auch das Zertifikat ''Durch den DGH anerkannte/r Heiler/in''. Jährlich wird vom DGH ein „Kongress Geistiges Heilen“ veranstaltet.
  
Des weiteren gibt der Verein Empfehlungen wie medizinische Laien ihre Dienstleistungen durchführen sollen, ohne juristisch belangt werden zu können. Der frühere DGH-Vorsitzende gab auch Ratschläge für den Fall einer Hausdurchsuchung: [...] ''"Passen Sie Ihre Wohnverhältnisse den Verhaltensregeln für Heiler an: Entfernen Sie medizinisches Inventar aus Ihrem Behandlungszimmer. Hängen Sie die Dankschreiben Ihrer Patienten und Ihre falschen Titel von der Wand. Stellen Sie Ihre Bach-Blüten ins Bad oder die Küche".''<ref>Aus: Dr. Bernhard Firgau: Rechtshandbuch für Heiler, Seite 45, Vorschläge für etwaige Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der verbotenen Heilbehandlung</ref> [...] ''"Juristische Wegbeschreibung": [...] Führen Sie ein Fahrtenbuch, indem Sie sich die Ausgabe Ihrer Parole vom Patienten bestätigen lassen. Muster dafür finden Sie in diesem Buch. Damit schaffen Sie Beweise für Ihr Auftreten. Selbstverständlich darf das Fahrtenbuch nicht frisiert sein. Dieses Muster enthält auch die Parole, die oben ausgegeben wurde. Die Adressen Ihrer Patienten sollten Sie nicht unbedingt in das Formular oder in Ihre Kartei aufnehmen. Dies wäre für jeden Staatsanwalt eine Einladung, die Patienten allesamt zur Vernehmung zu laden"[...].
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Des weiteren gibt der Verein Empfehlungen wie medizinische Laien ihre Dienstleistungen durchführen sollen, ohne juristisch belangt werden zu können. Der frühere DGH-Vorsitzende gab auch Ratschläge für den Fall einer Hausdurchsuchung: [...] ''"Passen Sie Ihre Wohnverhältnisse den Verhaltensregeln für Heiler an: Entfernen Sie medizinisches Inventar aus Ihrem Behandlungszimmer. Hängen Sie die Dankschreiben Ihrer Patienten und Ihre falschen Titel von der Wand. Stellen Sie Ihre Bach-Blüten ins Bad oder die Küche".''<ref>Aus: Dr. Bernhard Firgau: Rechtshandbuch für Heiler, Seite 45, Vorschläge für etwaige Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der verbotenen Heilbehandlung</ref> [...]  
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''"Juristische Wegbeschreibung": [...] Führen Sie ein Fahrtenbuch, indem Sie sich die Ausgabe Ihrer Parole vom Patienten bestätigen lassen. Muster dafür finden Sie in diesem Buch. Damit schaffen Sie Beweise für Ihr Auftreten. Selbstverständlich darf das Fahrtenbuch nicht frisiert sein. Dieses Muster enthält auch die Parole, die oben ausgegeben wurde. Die Adressen Ihrer Patienten sollten Sie nicht unbedingt in das Formular oder in Ihre Kartei aufnehmen. Dies wäre für jeden Staatsanwalt eine Einladung, die Patienten allesamt zur Vernehmung zu laden"[...]<ref>Bericht Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen": "Dachverband geistiges Heilen e. V. </ref>.
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==

Version vom 2. Juni 2009, 23:41 Uhr

Der Dachverband Geistiges Heilen e.V. (DGH) ist ein deutscher Verein mit Sitz in Heidelberg, der die Interessen von Geistheilern, angeschlossenen Heilpraktikern aber auch medizinischen Laien vertritt die Geistiges Heilen ausüben. Nach eigenen Angaben soll der DGH weitere 18 Vereine mit insgesamt 3800 Mitgliedern repräsentieren. Zeitweise war auch ein Bruno Gröning-Verein angeschlossen. Beziehungen existieren zu parapsychologischen Vereinen. Aktuelle Vorsitzende ist Tannetje König aus Heidelberg.

Der Verein wurde von Harald Wiesenanger gegründet. Ein ähnlicher Verein ist der DGEIM.

Aktivitäten

Der DGH betreibt die Lobbyarbeit für die deutsche Geistheilerszene und setzt sich insbesondere dafür ein die Methoden des Geistheilen in die bestehende Medizin zu integrieren. Der DGH vergibt auch das Zertifikat Durch den DGH anerkannte/r Heiler/in. Jährlich wird vom DGH ein „Kongress Geistiges Heilen“ veranstaltet.

Des weiteren gibt der Verein Empfehlungen wie medizinische Laien ihre Dienstleistungen durchführen sollen, ohne juristisch belangt werden zu können. Der frühere DGH-Vorsitzende gab auch Ratschläge für den Fall einer Hausdurchsuchung: [...] "Passen Sie Ihre Wohnverhältnisse den Verhaltensregeln für Heiler an: Entfernen Sie medizinisches Inventar aus Ihrem Behandlungszimmer. Hängen Sie die Dankschreiben Ihrer Patienten und Ihre falschen Titel von der Wand. Stellen Sie Ihre Bach-Blüten ins Bad oder die Küche".[1] [...] "Juristische Wegbeschreibung": [...] Führen Sie ein Fahrtenbuch, indem Sie sich die Ausgabe Ihrer Parole vom Patienten bestätigen lassen. Muster dafür finden Sie in diesem Buch. Damit schaffen Sie Beweise für Ihr Auftreten. Selbstverständlich darf das Fahrtenbuch nicht frisiert sein. Dieses Muster enthält auch die Parole, die oben ausgegeben wurde. Die Adressen Ihrer Patienten sollten Sie nicht unbedingt in das Formular oder in Ihre Kartei aufnehmen. Dies wäre für jeden Staatsanwalt eine Einladung, die Patienten allesamt zur Vernehmung zu laden"[...][2].

Weblinks

Quellennachweise

  1. Aus: Dr. Bernhard Firgau: Rechtshandbuch für Heiler, Seite 45, Vorschläge für etwaige Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der verbotenen Heilbehandlung
  2. Bericht Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen": "Dachverband geistiges Heilen e. V.