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Wie MMS ist CDS/CDL kein in Deutschland zugelassenes Arzneimittel. Chlordioxid ist ein potenten Desinfektionsmittel mit entsprechendem Profil für unerwünschte Wirkungen, insbesondere bei oraler Einnahme und dem Einatmen von ClO<sub>2</sub>-Gasen. Es war früher in Deutschland unter der Lebensmittelzusatzstoff-Nummer E926 zur Behandlung von Lebensmitteln zugelassen. Aus gesundheitlichen Gründen ist es heutzutage aber nicht mehr zur Behandlung von Lebensmitteln erlaubt.
 
Wie MMS ist CDS/CDL kein in Deutschland zugelassenes Arzneimittel. Chlordioxid ist ein potenten Desinfektionsmittel mit entsprechendem Profil für unerwünschte Wirkungen, insbesondere bei oraler Einnahme und dem Einatmen von ClO<sub>2</sub>-Gasen. Es war früher in Deutschland unter der Lebensmittelzusatzstoff-Nummer E926 zur Behandlung von Lebensmitteln zugelassen. Aus gesundheitlichen Gründen ist es heutzutage aber nicht mehr zur Behandlung von Lebensmitteln erlaubt.
 
==Behandlungsexperimente der COVID-19 Erkrankung mit Chlordioxid==
 
==Behandlungsexperimente der COVID-19 Erkrankung mit Chlordioxid==
Im Frühjahr 2020 wurde bekannt dass [[https://www.psiram.com/de/index.php/Behandlungsexperimente_der_COVID-19_Erkrankung_mit_Chlordioxid|in Südamerika Behandlungsversuche an COVID-19 Patienten mit Chlordioxid]] durchgeführt wurden. Genannte werden die Länder Ecuador und Kolumbien. Dabei wurde das gasförmige Chlordioxid in Wasser gelöst und die Patienten bekamen die Lösung zur oralen (über den Mund) Einnahme. Näheres dazu findet sich im Artikel zu [[Andreas Kalcker]]. Vor Chlordioxid zur Einnahme wird von Seiten verschiedener Aufsichtsbehörden gewarnt. Es liegt keine Fachliteratur vor, die einen positiven therapeutischen Effekt im Sinne einer Wirksamkeit bei der COVID-19 Krankheit oder anderen Infektionserkrankungen für Chlordioxid belegt. (Stand: Ende April 2020) Therapeuten die im Rahmen von Experimenten oder Menschenversuchen Substanzen wie Chlordioxid bei Erkankungen einsetzen, müssen im Falle von Vergiftungen oder im Falle des Versäumnisses effektive Therapien einzusetzen, die Verantwortung für den Einsatz übernehmen. In Leitlinien von deutschen medizinischen Fachgesellschaften ist Chlordioxid nicht als Arzneimittel verzeichnet.
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Im Frühjahr 2020 wurde bekannt dass [[Behandlungsexperimente_der_COVID-19_Erkrankung_mit_Chlordioxid|in Südamerika Behandlungsversuche an COVID-19 Patienten mit Chlordioxid]] durchgeführt wurden. Genannte werden die Länder Ecuador und Kolumbien. Dabei wurde das gasförmige Chlordioxid in Wasser gelöst und die Patienten bekamen die Lösung zur oralen (über den Mund) Einnahme. Näheres dazu findet sich im Artikel zu [[Andreas Kalcker]]. Vor Chlordioxid zur Einnahme wird von Seiten verschiedener Aufsichtsbehörden gewarnt. Es liegt keine Fachliteratur vor, die einen positiven therapeutischen Effekt im Sinne einer Wirksamkeit bei der COVID-19 Krankheit oder anderen Infektionserkrankungen für Chlordioxid belegt. (Stand: Ende April 2020) Therapeuten die im Rahmen von Experimenten oder Menschenversuchen Substanzen wie Chlordioxid bei Erkankungen einsetzen, müssen im Falle von Vergiftungen oder im Falle des Versäumnisses effektive Therapien einzusetzen, die Verantwortung für den Einsatz übernehmen. In Leitlinien von deutschen medizinischen Fachgesellschaften ist Chlordioxid nicht als Arzneimittel verzeichnet.
    
Um von der fehlenden Evidenz für eine Anwendung von Chlordioxid abzulenken, wird in der Befürworterszene gerne auf eine Art "Strohmann-Argumentation" zurückgegriffen. Demnach würde die Anwendung von Chlordioxid von Seiten der wissenschaftlichen Medizin nicht wegen fehlender Evidenz und Gefahren abgelehnt werden, sondern weil wirtschaftliche Interessen der Pharmaindustrie die Einführung von Chlordioxid verhinderten. Tatsächlich aber werden in der Medizin zahlreiche zugelassene Arzneimittel jeden Tag eingesetzt, deren Patent schon lange abgelaufen ist, und die inzwischen zu sehr niedrigen Preisen in Ländern wie Indien oder China in großer Menge hergestellt werden. Siehe dazu den Artikel [[Angebliche Unterdrückung nicht patentierbarer Wirkstoffe in der Medizin]].
 
Um von der fehlenden Evidenz für eine Anwendung von Chlordioxid abzulenken, wird in der Befürworterszene gerne auf eine Art "Strohmann-Argumentation" zurückgegriffen. Demnach würde die Anwendung von Chlordioxid von Seiten der wissenschaftlichen Medizin nicht wegen fehlender Evidenz und Gefahren abgelehnt werden, sondern weil wirtschaftliche Interessen der Pharmaindustrie die Einführung von Chlordioxid verhinderten. Tatsächlich aber werden in der Medizin zahlreiche zugelassene Arzneimittel jeden Tag eingesetzt, deren Patent schon lange abgelaufen ist, und die inzwischen zu sehr niedrigen Preisen in Ländern wie Indien oder China in großer Menge hergestellt werden. Siehe dazu den Artikel [[Angebliche Unterdrückung nicht patentierbarer Wirkstoffe in der Medizin]].
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