CH-23

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CH-23
Prodan Hristov (Prodan Christoff)

CH-23 (auch Antimalignocyt oder F16) ist ein obsoletes Mittel zur unkonventionellen Krebsbehandlung. Das Mittel musste intravenös verabreicht werden, um dann für einige Monate wirksam zu sein. Es sollte pauschal gegen sämtliche Krebsarten wirksam sein, ohne gleichzeitig gesunde Zellen zu schädigen. Ein Nebenwirkungsprofil wurde vom Hersteller verneint. CH-23 enthält eine Mischung von Extrakten aus zwei Kräutern: einer Pfingstrose (Paeonia ssp.) und Königskerze (Verbascum ssp.). Über die genaue Zusammensetzung und die arzneilich wirksamen Bestandteile des Extraktes werden keine Angaben gemacht.

Erfinder war der Bulgare Prodan Hristov (Prodan Christoff), der eine Zeit lang mit dem deutschen Alternativmediziner Josef Issels am Tegernsee (Ringberg-Klinik) zusammenarbeitete. Hristov gründete 1967 eine eigene Privatklinik in Bad Reichenhall, die jedoch ein Jahr später von den Behörden geschlossen wurde. Später musste Hristov Deutschland verlassen, da seine Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert wurde. Derzeit wird CH-23 vor allem in Bulgarien und Österreich vertrieben.

In den 1960er Jahren wurde CH-23 von der American Cancer Society begutachtet, nachdem zuvor Behauptungen über eine angebliche Wunderwirkung bekannt wurden. In zwei Veröffentlichungen gab die Amercan Cancer Society bekannt, dass für CH-23 kein Nachweis einer Wirksamkeit bei Krebs vorliegt.[1][2]

Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen sprach bereits im Mai 2009 eine Warnung vor diesem Mittel als ein "illegales Arzneimittel zur Bekämpfung von Krebs" aus, mit der Begründung, das Mittel habe keine arzneimittelrechtliche Zulassung für das Inverkehrbringen in Österreich, die Zusammensetzung sei nicht bekannt und eine Gesundheitsgefährdung könne daher nicht ausgeschlossen werden. Ein Unternehmen namens „Oncocell Arzneimittel-Vertrieb GmbH“, der auf der Verpackung angegebene Hersteller, ist in Österreich unbekannt, es wurde ihm folglich auch keine Bewilligung des BASG für die Herstellung, Kontrolle oder das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (gem. § 63 Arzneimittelgesetz) erteilt.[3]

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Weblinks

Quellennachweise

  1. Unproven methods of cancer treatment: CH-23. CA—A Cancer Journal for Clinicians 18:174-175, 1968.
  2. Unproven methods of cancer treatment: Issels Combination therapy. CA—A Cancer Journal for Clinicians 22:188-191, 1972
  3. http://www.basg.gv.at/omcl/arzneimittel-faelschungen/warnungen/antimalignocyt/