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Als [[Nahrungsergänzungsmittel]] darf für Brottrunk laut Nahrungsmittelergänzungsverordnung keine gesundheitsbezogene Werbung gemacht werden oder mit Anwenderzeugnissen geworben werden.
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Als [[Nahrungsergänzungsmittel]] darf für Brottrunk laut [[Nahrungsmittelergänzungsverordnung]] keine gesundheitsbezogene Werbung gemacht werden oder mit Anwenderzeugnissen geworben werden.
    
Neutrale wissenschaftliche, kontrollierte in-vivo Studien am Menschen fehlen. Daher liegt bislang auch kein Wirksamkeitsnachweis für behauptete Heilwirkungen vor.  
 
Neutrale wissenschaftliche, kontrollierte in-vivo Studien am Menschen fehlen. Daher liegt bislang auch kein Wirksamkeitsnachweis für behauptete Heilwirkungen vor.  
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