Bionic

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Bionic ist der Handelsname für ein pseudomedizinisches Gerät aus dem Bereich der Farblichttherapien der Firma H. Buschkühl GmbH aus Erkrath bei Düsseldorf. Es handelt sich dabei um eine Lampe, die im nahen Infrarotbereich pulsierendes Licht aussendet. Zu diesem in der wissenschaftlichen Medizin nicht verwendeten Gerät existiert keine zitierbare Fachliteratur. Ebenso sind seriös zu nennende Studienergebnisse nicht bekannt.

Das Gerät

Das Gerät besteht aus einer Infrarotlichtquelle mit Handgriff, die 84 Leuchtdioden (LEDs) enthält, und einem Steuergerät, an dem unter anderem die gewünschte Pulsationsfrequenz des Lichts eingestellt wird. Wählbare Frequenzen sind 2,471 Hz, 4,942 Hz, 7,833 Hz, 9,844 Hz, 11,77 Hz, 28 Hz und 80 Hz. Die Intensität der Strahlung wird mit 150 mW/cm2 angegeben, bei einer insgesamt abgegebenen Leistung von 3 W.

Es sind zwei äußerlich ähnliche Versionen erhältlich, Bionic 880 für Therapeuten und Bionic Health Care zur Anwendung durch Privatpersonen. Ein Vorgängermodell trägt die Bezeichnung Acu-Light-Beam 4000. Die Zahl 880 bezieht sich auf die ausgesendete Lichtwellenlänge von 880 nm. Dieser Wert hat keine besondere medizinische Bedeutung, sondern ist eine von mehreren Wellenlängen, für die billige Infrarot-LEDs im Handel sind (eine andere solche Wellenlänge ist z.B. 940-950 nm). Der Preis des Bionic 880 soll 2009 bei 6.400 € gelegen haben.

Die Geräte werden großspurig zur "Ganzkörper-Photon-Anwendung" beworben. Es wird auch auf die Biophotonen Bezug genommen, einem Konzept von Fritz-Albert Popp, dessen Firma mit Hilfe der Regulationsdiagnostik nach Popp und Yan eine Wirksamkeit des Gerätes belegt haben will.[1]

Behauptete Indikationen

Bezugnahme auf Fritz-Albert Popp
Illegale Werbung mit Erfolgsberichten[2]

Der Hersteller ist in offen zugänglicher Werbung zurückhaltend, was die konkreten Anwendungsmöglichkeiten des Gerätes betrifft. Angedeutet wird die Möglichkeit, damit die Nadeln bei der Akupunktur zu ersetzen (siehe auch: Farbpunktur).

In einer "Therapeuteninformation" wird konkret mit der Anwendung zur Behandlung bei einer Borreliose, ohne den Einsatz von Antibiotika geworben. Dabei wird auch behauptet das: "Die Behandlung der Borreliose mit Photonen und ohne Antibiotika ist heute eine Standardtherapie in vielen Praxen". [3]. Eine Aussage welche sich in keinster Weise in der seriösen und evidenzbasierten medizinischen Praxis spiegelt und eine grobe Fehlinformation darstellt. Diese Falschaussage stellt ein Irreführung von Verbrauchern dar und führt gegebenenfalls zu schweren gesundheitlichen Folgeschäden, wenn tatsächlich an Borreliose erkrankte Patienten in die Hände von Scharlatanen geraten und nicht medizinisch adäquat behandelt werden. Wenig aufschlussreich sind auch substanzlose Formulierungen wie: "Einschwingen von Informationen über den Behandlungskopf des Bionic 880 und Blockadenlösung ". Detaillierte Informationen über die angebliche Zulassung als "medizinisch zertifiziertes Therapiegerät" sind nicht zu finden. Wer zertifiziert hat, auf welcher Grundlage und zu welchem Anwendungszweck ist nicht in Erfahrung zu bringen. Zudem ist bei Buschkühl ein Verweis zu finden:"Wir weisen vorsorglich darauf hin, das die Wirkung der Biophotonen als schulmedizinisch nicht erwiesen zu erachten ist."[4]

Die von Buschkühl genannten "Zertifikate" zu Bionic880 [5] [6] sind Bescheinigungen vom Horst-Huber Verlag für Neue Medien, welcher Aktionen und Wettbewerbe inszeniert wie die sogenannte "Initiative Mittelstand" oder den "INDUSTRIEPREIS" und dafür Siegel, Zertifikate, Platzierungen und Nennungen in Listen verkauft und durch seine aggressive und unseriöse Aquisemethoden aufgefallen ist. Diese Programme sind allerdings als reine vertriebsfördernde und unterstützende Marketing-Maßnahmen zu sehen, im Rahmen eines vom Huber-Verlag so genannten "Innovations-Pushs". Diese sollen jedoch Interessenten eine substanzielle funktionelle Prüfung und Bewertung des Produktes, sowie eine Relevanz zu den vielfältig postulierten Anwendungsfeldern suggerieren.[7][8][9][10]

Präsentiert werden ferner anekdotische und zur Einschätzung eines medizinischen Nutzens unbrauchbare Erfolgsmeldungen von Kunden.[2] Eine derartige Werbung mit angeblich positiven Krankenberichten ist gesetzeswidrig. Zahlreiche Heilpraktiker und andere Anwender werben mit einer Fülle von Indikationen:

  • Borreliose (siehe auch: Ingo Woitzel)
  • bakterielle und virale Infekte allgemein
  • Bluthochdruck
  • Burn-out-Syndrom
  • Chronisches Erschöpfungssyndrom (CFS)
  • Chronische Erkrankungen allgemein
  • Depression
  • Gewichtsregulierung
  • Herpes Zoster
  • Hyperaktivität
  • Kopfschmerzen, Migräne
  • Krebs und Nachbehandlung von Krebs
  • Nekrosen
  • Raucherentwöhnung
  • Schlafstörungen
  • Schmerzen
  • Wundheilung

siehe auch

Quellen