Binnenkonsens: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Binnenkonsens''' versteht man in Deutschland bezüglich [[Homöopathie|homöopatischer]], phytotherapeutischer und [[Anthroposophische Medizin|anthroposophischer Mittel]] die seltsame Tatsache, dass die Hersteller dieser Mittel selbst über die Wirksamkeit entscheiden dürfen und keinerlei wissenschaftlich belegten Nachweis zur Wirksamkeit erbringen müssen. Die per Definition im deutschen Arzneimittelrecht einbezogenen Methoden, die die evidenzbasierte Medizin ablehnt, werden [[Besondere Therapierichtungen]] genannt. Es genügt ein Eintrag im Register der zuständigen Bundesbehörde <ref name="Registrierung">Registrierung beim BfArM[http://www.anonym.to/?http://www.bfarm.de/cln_012/nn_1199002/DE/Arzneimittel/2__zulassung/zulArten/besTherap/amAnthropo/amanthropo-node.html__nnn=true]</ref>. Um den eklatanten Widerspruch einer rational basierten Beurteilung von Medikamenten zu umgehen, wird dort euphemistisch von ''Wissenschaftspluralismus'' gesprochen.
 
Unter '''Binnenkonsens''' versteht man in Deutschland bezüglich [[Homöopathie|homöopatischer]], phytotherapeutischer und [[Anthroposophische Medizin|anthroposophischer Mittel]] die seltsame Tatsache, dass die Hersteller dieser Mittel selbst über die Wirksamkeit entscheiden dürfen und keinerlei wissenschaftlich belegten Nachweis zur Wirksamkeit erbringen müssen. Die per Definition im deutschen Arzneimittelrecht einbezogenen Methoden, die die evidenzbasierte Medizin ablehnt, werden [[Besondere Therapierichtungen]] genannt. Es genügt ein Eintrag im Register der zuständigen Bundesbehörde <ref name="Registrierung">Registrierung beim BfArM[http://www.anonym.to/?http://www.bfarm.de/cln_012/nn_1199002/DE/Arzneimittel/2__zulassung/zulArten/besTherap/amAnthropo/amanthropo-node.html__nnn=true]</ref>. Um den eklatanten Widerspruch einer rational basierten Beurteilung von Medikamenten zu umgehen, wird dort euphemistisch von ''Wissenschaftspluralismus'' gesprochen.
  

Version vom 16. Februar 2013, 08:42 Uhr

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Unter Binnenkonsens versteht man in Deutschland bezüglich homöopatischer, phytotherapeutischer und anthroposophischer Mittel die seltsame Tatsache, dass die Hersteller dieser Mittel selbst über die Wirksamkeit entscheiden dürfen und keinerlei wissenschaftlich belegten Nachweis zur Wirksamkeit erbringen müssen. Die per Definition im deutschen Arzneimittelrecht einbezogenen Methoden, die die evidenzbasierte Medizin ablehnt, werden Besondere Therapierichtungen genannt. Es genügt ein Eintrag im Register der zuständigen Bundesbehörde [1]. Um den eklatanten Widerspruch einer rational basierten Beurteilung von Medikamenten zu umgehen, wird dort euphemistisch von Wissenschaftspluralismus gesprochen.

Quellennachweis

  1. Registrierung beim BfArM[1]