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==Gefahren==
 
==Gefahren==
 
Während keinerlei Nutzen bekannt ist, können Bernsteinketten für Säuglinge und Kleinkinder gefährlich sein. Bernsteinketten können das Kind beim Spielen und auch Schlafen verletzen und sogar strangulieren, wenn sie sich irgendwo verhaken. Reißt die Kette oder wird ein Stein zerbissen, besteht die Gefahr, dass das Kind Steine in den Mund nimmt und verschluckt oder dass es sie in Nase und Ohren steckt<ref>http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=1557&nodeid=26&nodeid=26&query=bernstein</ref>. Todesfälle sind beschrieben<ref>http://www.swiss-paediatrics.org/paediatrica/vol20/n2/pdf/76.pdf</ref>.
 
Während keinerlei Nutzen bekannt ist, können Bernsteinketten für Säuglinge und Kleinkinder gefährlich sein. Bernsteinketten können das Kind beim Spielen und auch Schlafen verletzen und sogar strangulieren, wenn sie sich irgendwo verhaken. Reißt die Kette oder wird ein Stein zerbissen, besteht die Gefahr, dass das Kind Steine in den Mund nimmt und verschluckt oder dass es sie in Nase und Ohren steckt<ref>http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=1557&nodeid=26&nodeid=26&query=bernstein</ref>. Todesfälle sind beschrieben<ref>http://www.swiss-paediatrics.org/paediatrica/vol20/n2/pdf/76.pdf</ref>.
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==Rechtliches==
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Nach Ansicht des LG Hamburg ist es gem. §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und gem. §§ 1 I Nr. 2, 3 S. 2 Nr. 1 HWG (Heilmittelwerbegesetz)<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__3.html</ref> irreführend, bestimmten Steinen krankheitslindernde und/oder krankheitsheilende Wirkung zuzuschreiben, obwohl es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass die sog. „Heilsteine“ heilende Wirkung entfalten. Insbesondere ist es verboten, für krankheitsbezogen beworbene Mittel/Gegenstände in der Weise zu werben, dass der Käufer therapeutische Wirkungen erwartet, denen das Mittel in Wahrheit nicht gerecht wird oder deren Wirkung nicht hinreichend gesichert ist. Gleichgültig soll es dabei sein, ob mit konkreten Wirkungen der Steine geworben oder den Steinen in allgemeiner Weise heilende Wirkung zugesprochen wird<ref>http://www.it-recht-kanzlei.de/irrefuehrende-werbung-heilsteine.html</ref>.
    
==Quellenverzeichnis==
 
==Quellenverzeichnis==
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