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*Bericht des Lobbyvereins [[Hahnemann Gesellschaft|Hahnemann Gesellschaft e.V.]] aus Wiesbaden (Ulrike Fröhlich)<ref>Hahnemann Gesellschaft e.V., Biebricher Allee 59, D-65187 Wiesbaden<br>Vereinsregister Würzburg VR 200707, gesetzlich vertreten durch: Ulrike Fröhlich, Dr. Elisabeth Häcker-Strobusch, Hans Baitinger</ref> über Behandlungen in der Türkei. Über die Behandlungsexperimente in der Türkei berichtet unter anderem der Homöopathielobbyist [[Christian J. Becker]] aus Hamburg in seinem Blog Homoeopathiewatchblog am 20. April 2020. Dieser beruft sich auf die türkische Organisation BÜTAD von Fathma Henden (eine Apothekerin aus Bursa), die dazu am 9. April 2020 eine Studie veröffentlichte. Zwischen BÜTAD und der Hahnemann Gesellschaft existiert eine Kooperation. Demnach hätten 83% der Behandelten innerhalb von 20 Tagen von Homöopathie profitiert, 25 von 30 Patienten seien auf unbekannte Art und Weise von ihrer COVID-19 Krankheit durch Homöopathie gesundet. Insbesondere sei eine Frau innerhalb nur eines Tages durch die Homöopathie geheilt worden. Laut Becker hätten ''bereits viele Menschen mit Homöopathie behandelt und gerettet werden'' können. Explizit kommt in den Berichten jedoch zum Vorschein, dass die homöopathische Behandlung nicht die einzige Behandlungsform war. Patienten nutzen auch gleichzeitig konventionelle Behandlungsformen. Unterstützung erhielt die BÜTAD von der deutschen Hahnmann Gesellschaft. So sagte Fahtma Henden im Interview mit Christian Becker:
 
*Bericht des Lobbyvereins [[Hahnemann Gesellschaft|Hahnemann Gesellschaft e.V.]] aus Wiesbaden (Ulrike Fröhlich)<ref>Hahnemann Gesellschaft e.V., Biebricher Allee 59, D-65187 Wiesbaden<br>Vereinsregister Würzburg VR 200707, gesetzlich vertreten durch: Ulrike Fröhlich, Dr. Elisabeth Häcker-Strobusch, Hans Baitinger</ref> über Behandlungen in der Türkei. Über die Behandlungsexperimente in der Türkei berichtet unter anderem der Homöopathielobbyist [[Christian J. Becker]] aus Hamburg in seinem Blog Homoeopathiewatchblog am 20. April 2020. Dieser beruft sich auf die türkische Organisation BÜTAD von Fathma Henden (eine Apothekerin aus Bursa), die dazu am 9. April 2020 eine Studie veröffentlichte. Zwischen BÜTAD und der Hahnemann Gesellschaft existiert eine Kooperation. Demnach hätten 83% der Behandelten innerhalb von 20 Tagen von Homöopathie profitiert, 25 von 30 Patienten seien auf unbekannte Art und Weise von ihrer COVID-19 Krankheit durch Homöopathie gesundet. Insbesondere sei eine Frau innerhalb nur eines Tages durch die Homöopathie geheilt worden. Laut Becker hätten ''bereits viele Menschen mit Homöopathie behandelt und gerettet werden'' können. Explizit kommt in den Berichten jedoch zum Vorschein, dass die homöopathische Behandlung nicht die einzige Behandlungsform war. Patienten nutzen auch gleichzeitig konventionelle Behandlungsformen. Unterstützung erhielt die BÜTAD von der deutschen Hahnmann Gesellschaft. So sagte Fahtma Henden im Interview mit Christian Becker:
:''Zum Beispiel: Corona ist neu. Wir hatten keinerlei Erfahrung damit. Wir haben Unterstützung gebraucht. Die Ärztin Ulrike Fröhlich hat innerhalb weniger Tage ein Online- Seminar ausgearbeitet und am 19.03. 2020 durchgeführt. Danach haben wir sofort mit der Studie angefangen. Jetzt haben wir ein kurzes Corona-Repertorium Computerprogramm gemacht. Es wird in Kürze in Englisch und Deutsch verfügbar sein. Wir wollen, dass diese wertvollen Informationen für jeden zu erreichen ist.''<br><br>Wegen einer fehlenden Kontrollgruppe, dem retrospektiven Design, der kleinen Probandenzahl ohne Randomisierung und den parallelen Behandlungen mit anderen Therapieformen lässt sich aus den Angaben der Autorin keinerlei Wirksamkeitsnachweis der Homöopathie bei COVID-19 ableiten. Zudem wurde die gemeinte Studie nicht wissenschaftlich publiziert. Vielmehr können derartige Empfehlungen Patienten dazu verleiten in fahrlässiger Weise bei COVID-19 alleine auf die Homöopathie zu setzen. Auch [[Michael Frass]] äusserte sich zu dieser "Studie", und ordnete sie richtiger als ''begleitende Anwendungen der Homöopathie'' ein.
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:''Zum Beispiel: Corona ist neu. Wir hatten keinerlei Erfahrung damit. Wir haben Unterstützung gebraucht. Die Ärztin Ulrike Fröhlich hat innerhalb weniger Tage ein Online- Seminar ausgearbeitet und am 19.03. 2020 durchgeführt. Danach haben wir sofort mit der Studie angefangen. Jetzt haben wir ein kurzes Corona-Repertorium Computerprogramm gemacht. Es wird in Kürze in Englisch und Deutsch verfügbar sein. Wir wollen, dass diese wertvollen Informationen für jeden zu erreichen ist.''<br>Die Apothekerin Henden veröffentlich im Internet auf einer Webseite eine Art Programm, mit dessen Hilfe beim Anklicken von COVID-19 Symptomen bestimmte homöopathische Mittel zur Behandlung genannt werden. Auf welcher Basis und welcher Evidenz die Mittel gefunden werden, wird nicht offengelegt. Zum Programm wird ausgesagt, dass es in Zusammenarbeit von Ulrike Fröhlich (Hahnemann Gesellschaft) und Fatma Henden entstanden sei.<br>Wegen einer fehlenden Kontrollgruppe, dem retrospektiven Design, der kleinen Probandenzahl ohne Randomisierung und den parallelen Behandlungen mit anderen Therapieformen lässt sich aus den Angaben der Autorin keinerlei Wirksamkeitsnachweis der Homöopathie bei COVID-19 ableiten. Zudem wurde die gemeinte Studie nicht wissenschaftlich publiziert. Vielmehr können derartige Empfehlungen Patienten dazu verleiten in fahrlässiger Weise bei COVID-19 alleine auf die Homöopathie zu setzen. Auch [[Michael Frass]] äusserte sich zu dieser "Studie", und ordnete sie richtiger als ''begleitende Anwendungen der Homöopathie'' ein.
 
==Stellungnahmen von Homöopathie-Vereinen und Organisationen zu COVID-19==
 
==Stellungnahmen von Homöopathie-Vereinen und Organisationen zu COVID-19==
 
Der Homöopathie-Lobbyverein [[Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.]] meldete in einer Pressemeldung, dass die Vorgaben des deutschen Robert Koch Instituts (RKI) und nationaler Gesundheitsbehörden allein maßgeblich
 
Der Homöopathie-Lobbyverein [[Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.]] meldete in einer Pressemeldung, dass die Vorgaben des deutschen Robert Koch Instituts (RKI) und nationaler Gesundheitsbehörden allein maßgeblich
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