Auftriebskraftwerk: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Auftriebskraftwerke''' sind physikalisch unmögliche Maschinen, die Energie aus dem Schwerefeld der Erde gewinnen sollen. Ihr Funktionsprinzip verstößt gegen anerkannte Gesetzmäßigkeiten der Physik. Aktuell (2015) ist kein Auftriebskraftwerk bekannt, das in der Lage wäre, wie behauptet zu funktionieren.
 
'''Auftriebskraftwerke''' sind physikalisch unmögliche Maschinen, die Energie aus dem Schwerefeld der Erde gewinnen sollen. Ihr Funktionsprinzip verstößt gegen anerkannte Gesetzmäßigkeiten der Physik. Aktuell (2015) ist kein Auftriebskraftwerk bekannt, das in der Lage wäre, wie behauptet zu funktionieren.
 
==Varianten==
 
==Varianten==
*Das Auftriebskraftwerk der Firma [[Rosch]]. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter kam im März 2017 zum Ergebnis, dass es sich beim Rosch Auftriebskraftwerk um ein physikalisch unmögliches [[Perpetuum Mobile]] der 1. Art handele.<ref>https://www.psiram.com/ge/index.php/Datei:Rosch_Gutachten_Schmid_2017.pdf</ref> Einzige Einschränkung wäre eine (bislang unbekannte) Nutzung von Magneten zur Energieerzeugung. Rosch hatte in einem Schreiben dem Gutachter mitgeteilt, dass verwendete [https://de.wikipedia.org/wiki/Berylliumchlorid Beryrilliumchlorid]-Magneten sich als "Verbrauchsstoff" abnutzten (BeCl2 --> Be + Cl2) und regelmässig ausgetauscht werden müssten. Das Gutachten war erforderlich, da Privatkläger der Firma Rosch einen Kritiker des Rosch-Auftriebskraftwerks verklagten. Der Kritiker wies in seinen Texten im Internet darauf hin, dass das Auftriebskraftwerk von Rosch unmöglich im gemeinten Sinne funktionieren könne und als Betrug aufzufassen sei. Er belegte dies durch Berechnungen.<ref>http://gaia.ws1.eu</ref>
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*Das Auftriebskraftwerk der Firma [[Rosch]]. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter kam im März 2017 zum Ergebnis, dass es sich beim Rosch Auftriebskraftwerk um ein physikalisch unmögliches [[Perpetuum Mobile]] der 1. Art handele.<ref>https://www.psiram.com/ge/index.php/Datei:Rosch_Gutachten_Schmid_2017.pdf</ref> Einzige Einschränkung wäre eine (bislang unbekannte) Nutzung von Magneten zur Energieerzeugung. Rosch hatte in einem Schreiben dem Gutachter mitgeteilt, dass verwendete [https://de.wikipedia.org/wiki/Berylliumchlorid Beryrilliumchlorid]-Magneten sich als "Verbrauchsstoff" abnutzten (BeCl2 --> Be + Cl2) und regelmässig ausgetauscht werden müssten. Das Gutachten war erforderlich, da Privatkläger der Firma Rosch einen Kritiker des Rosch-Auftriebskraftwerks verklagten. Der Kritiker wies in seinen Texten im Internet darauf hin, dass das Auftriebskraftwerk von Rosch unmöglich im gemeinten Sinne funktionieren könne und als Betrug aufzufassen sei. Er belegte dies durch Berechnungen<ref>http://gaia.ws1.eu</ref>. Rosch wollte den Kritiker verklagen, zog die Klage jedoch zurück als das Gutachten vorlag.
 
*Auftriebskraftwerk von [[Joe Spiteri-Sargent]] (Spiteri water pump)
 
*Auftriebskraftwerk von [[Joe Spiteri-Sargent]] (Spiteri water pump)
 
*[[Hydropetor]] der deutschen Firma APA Energie GmbH
 
*[[Hydropetor]] der deutschen Firma APA Energie GmbH

Version vom 25. November 2017, 00:55 Uhr

Schematische Zeichnung eines Auftriebskraftwerks der Firma Rosch, das nach dem physikalisch unmöglichen "hydrostatischen Paradoxon" funktionieren sollte. (Bild: eurosch-Präsentation)

Auftriebskraftwerke sind physikalisch unmögliche Maschinen, die Energie aus dem Schwerefeld der Erde gewinnen sollen. Ihr Funktionsprinzip verstößt gegen anerkannte Gesetzmäßigkeiten der Physik. Aktuell (2015) ist kein Auftriebskraftwerk bekannt, das in der Lage wäre, wie behauptet zu funktionieren.

Varianten

  • Das Auftriebskraftwerk der Firma Rosch. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter kam im März 2017 zum Ergebnis, dass es sich beim Rosch Auftriebskraftwerk um ein physikalisch unmögliches Perpetuum Mobile der 1. Art handele.[1] Einzige Einschränkung wäre eine (bislang unbekannte) Nutzung von Magneten zur Energieerzeugung. Rosch hatte in einem Schreiben dem Gutachter mitgeteilt, dass verwendete Beryrilliumchlorid-Magneten sich als "Verbrauchsstoff" abnutzten (BeCl2 --> Be + Cl2) und regelmässig ausgetauscht werden müssten. Das Gutachten war erforderlich, da Privatkläger der Firma Rosch einen Kritiker des Rosch-Auftriebskraftwerks verklagten. Der Kritiker wies in seinen Texten im Internet darauf hin, dass das Auftriebskraftwerk von Rosch unmöglich im gemeinten Sinne funktionieren könne und als Betrug aufzufassen sei. Er belegte dies durch Berechnungen[2]. Rosch wollte den Kritiker verklagen, zog die Klage jedoch zurück als das Gutachten vorlag.
  • Auftriebskraftwerk von Joe Spiteri-Sargent (Spiteri water pump)
  • Hydropetor der deutschen Firma APA Energie GmbH
  • Auftriebskraftwerk des Münchner Architekten Karl Grüter-Blasius von 1984. Bis heute (2016) liegt kein Nachweis der Funktionstüchtigkeit vor
  • Auftriebskraftwerk des Brasilianers Renato Ribero (Patent US 8042334B2)
  • Kinetisches Kraftwerk der Firma Nord-Energy (NE) von Andreas Heckel (Patentanmeldung (DE102009043356A1)
  • Energiekonverter (auch Hydro-Gravitationskonverter) von Heinrich Schmid

Viele dieser nicht realisierbaren Vorschläge beziehen sich auf Anwendungen des hydrostatischen Paradoxons. Demnach solle sich am Boden zweier gleichtiefer Erdbohrungen ein Druckunterschied einstellen, der nutzbar wäre. In der wissenschaftlichen Physik hängt der Wasserdruck jedoch lediglich von der Höhe der Wassersäule und nicht von der Form des Gefäßes ab. Dies ist auch der Grund dafür, dass Auftriebskraftwerke nach dem Prinzip des hydrostatischen Paradoxons nicht funktionieren. Es ist bislang auch noch kein derartiges Auftriebskraftwerk vorgestellt worden, das im behaupteten Sinne funktioniert.[3]

Patente

  • DE 102009043356 A1, „Drehstromgeneratorantrieb“, Patent-Anmeldung, verfallen
  • DE 102012008161 A1, Strömungskraftmaschine „Hydropetor“, Patent-Anmeldung
  • US 6914339 B2, „Kinetic energy powered motor (KineMot) system“, Patent
  • DE 102014016202 A1, „Verfahren zur Nutzung des Abtriebes und der Auftriebsenergie von mit einem Endlosumlaufkettenförderer in einer Flüssigkeit umlaufenden Auftriebskörpern sowie Vorrichtung dafür“, Patent-Anmeldung (Offenlegungsschrift)

Weblinks

Quellennachweise