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==Berufsbezeichnung ''Diplom Atlas-Spezialist''==
 
==Berufsbezeichnung ''Diplom Atlas-Spezialist''==
Die Werbung mit der eigenen Berufsbezeichnung "Diplom Atlas-Spezialist" (Atlas Academy Switzerland nach Schümperli) gilt rechtlich als irreführende Werbung mit Diplom <ref>Urteil Az. 3-12 O 20/06 vom v. 22.9.2006</ref>, weil er den unzutreffenden Eindruck weckt, dass das "Diplom" aufgrund feststehender Prüfungsanforderungen und durch eine staatliche Stelle verliehen worden sei. Unerheblich ist, ob die Bezeichnung nach Schweizer Recht verliehen werden, oder ob die Bezeichnung nach Schweizer Recht in der Schweiz geführt werden darf. Dieses Urteil wurde vor dem LG Frankfurt a. M. von einer Verbraucherschutzorganisation erstritten. Die Berufsbezeichnung "diplomierter Atlas-Spezialist" darf daher in der Werbung nicht verwendet werden. Nach der Auffassung des Gerichts kann eine private Akademie zwar ihre Abschlüsse als "Diplom" bezeichnen. Geworben werden dürfe aber damit nicht.  
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Die Werbung mit der eigenen Berufsbezeichnung "Diplom Atlas-Spezialist" (Atlas Academy Switzerland nach Schümperli) gilt rechtlich als irreführende Werbung mit Diplom<ref>Urteil Az. 3-12 O 20/06 vom v. 22.9.2006</ref>, weil er den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass das "Diplom" aufgrund feststehender Prüfungsanforderungen und durch eine staatliche Stelle verliehen worden sei. Unerheblich ist, ob die Bezeichnung nach Schweizer Recht verliehen werden, oder ob die Bezeichnung nach Schweizer Recht in der Schweiz geführt werden darf. Dieses Urteil wurde vor dem LG Frankfurt a. M. von einer Verbraucherschutzorganisation erstritten. Die Berufsbezeichnung "diplomierter Atlas-Spezialist" darf daher in der Werbung nicht verwendet werden. Nach der Auffassung des Gerichts kann eine private Akademie zwar ihre Abschlüsse als "Diplom" bezeichnen. Geworben werden dürfe aber damit nicht.  
    
Ein "Diplom" ist in aller Regel ein akademischer Grad, der von Hochschulen und Fachhochschulen verliehen wird, die eine akademische Ausbildung erwarten lassen. Ein Abschluss an einer privaten Akademie, bei deren Ausbildungsabschlüssen keine amtliche Stelle mitwirkt, genügt diesen Anforderungen nicht. Solch ein "Diplom" darf allein im Innenverhältnis der Akademie verwendet werden. Siehe UWG § 5 Abs. 1.
 
Ein "Diplom" ist in aller Regel ein akademischer Grad, der von Hochschulen und Fachhochschulen verliehen wird, die eine akademische Ausbildung erwarten lassen. Ein Abschluss an einer privaten Akademie, bei deren Ausbildungsabschlüssen keine amtliche Stelle mitwirkt, genügt diesen Anforderungen nicht. Solch ein "Diplom" darf allein im Innenverhältnis der Akademie verwendet werden. Siehe UWG § 5 Abs. 1.
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