Astrologie: Unterschied zwischen den Versionen

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''".. Inhalt und Qualität der Leistung werden durch den zugesagten Einsatz magischer Kräfte bestimmt.'' [...] ''Objektiv unmöglich ist eine Leistung, wenn sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann. Insbesondere ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte verpflichtet, mit denen Lebensumstände positiv beeinflusst werden sollen - zum Beispiel Partnerschaftsprobleme gelöst werden sollen - auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, weil solche Kräfte nicht existieren. Das Gleiche gilt für die Übernahme einer Verpflichtung, die darauf hinausläuft, auf astrologischer Grundlage - dem Stand der Sterne - zu beraten und Weisungen für die Zukunft zu erteilen."''
 
''".. Inhalt und Qualität der Leistung werden durch den zugesagten Einsatz magischer Kräfte bestimmt.'' [...] ''Objektiv unmöglich ist eine Leistung, wenn sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann. Insbesondere ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte verpflichtet, mit denen Lebensumstände positiv beeinflusst werden sollen - zum Beispiel Partnerschaftsprobleme gelöst werden sollen - auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, weil solche Kräfte nicht existieren. Das Gleiche gilt für die Übernahme einer Verpflichtung, die darauf hinausläuft, auf astrologischer Grundlage - dem Stand der Sterne - zu beraten und Weisungen für die Zukunft zu erteilen."''
  
Neben diesem Urteil liegen weitere Urteile zu dieser Frage einer "unmöglichen Leistung" vor, etwa aus dem Jahre 1953 zur Astrologie<ref>OLG Düsseldorf NJW 1953, 1553</ref> und zu einer "Psychographologin": ''„Ein Vertrag, mit dem sich eine Wahrsagerin ("Psychographologin") verpflichtet, gegen Entgelt die vom anderen Vertragsteil bei ihr vorausgesetzten übersinnlichen Kräfte zu dessen Vorteil einzusetzen, ist wegen offenbarer Unmöglichkeit ungültig und nichtig.<ref>OGH, 5.8.1959, 1 Ob 192/59.</ref> Zur "Unmöglichkeit der Leistung, § 275 BGB (Deutschland), ein Kommentar aus dem "Palandt" zum § 275 BGB:
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Neben diesem Urteil liegen weitere Urteile zu dieser Frage einer "unmöglichen Leistung" vor, etwa aus dem Jahre 1953 zur Astrologie<ref>OLG Düsseldorf NJW 1953, 1553</ref> und zu einer "Psychographologin":
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:''"Ein Vertrag, mit dem sich eine Wahrsagerin ("Psychographologin") verpflichtet, gegen Entgelt die vom anderen Vertragsteil bei ihr vorausgesetzten übersinnlichen Kräfte zu dessen Vorteil einzusetzen, ist wegen offenbarer Unmöglichkeit ungültig und nichtig."''<ref>OGH, 5.8.1959, 1 Ob 192/59.</ref> <br>
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Zur "Unmöglichkeit der Leistung", § 275 BGB (Deutschland), ein Kommentar aus dem "Palandt" zum § 275 BGB:
  
 
''"... 3. Objektive Unmöglichkeit. Sie liegt vor, wenn die Leistung von niemandem ... erbracht werden kann. Unmöglichkeit ist gleichbedeutend mit genereller Unerfüllbarkeit. a) Naturgesetzliche Unmöglichkeitkeit. Die Leistung ist unmöglich, wenn sie nach Naturgesetz oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann.."''.
 
''"... 3. Objektive Unmöglichkeit. Sie liegt vor, wenn die Leistung von niemandem ... erbracht werden kann. Unmöglichkeit ist gleichbedeutend mit genereller Unerfüllbarkeit. a) Naturgesetzliche Unmöglichkeitkeit. Die Leistung ist unmöglich, wenn sie nach Naturgesetz oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann.."''.

Version vom 10. Juli 2014, 13:32 Uhr

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Die Astrologie ist die esoterische Lehre von angeblichen Einflüssen von der Erde aus betrachteter Positionen einiger Himmelskörper (Sternbilder, Planetenkonstellationen) auf den Menschen, ohne Berücksichtigung der Gravitation. Aus dem Stand der Himmelskörper und dem genauen Zeitpunkt der Geburt soll der Charakter und das Schicksal eines Menschen ableitbar sein. Grundlage für astrologische Deutungen ist ein Horoskop, das in verschiedenen Formen erstellt werden kann (Geburtshoroskop, Trivialhoroskope der Boulevardpresse).

Neben der hier gebräuchlichen europäischen Form gibt es zahlreiche weitere Arten der Astrologie, wie zum Beispiel in China, Indien und bei den Maya.

Ursprung

Die Astrologie entwickelte sich in spätbabylonischer Zeit (2.-1. vorchr. Jahrtausend). Damals wurden Weissagungen (Omina) erstellt, die sich auf das ganze Land oder ein Herrscherhaus und nicht wie heute auf einzelne Personen bezogen. Einfache Individualhoroskope wurden erst um die Zeitenwende erstellt. Die meisten Regeln, nach denen die Astrologie auch heute noch praktiziert wird, stammen aus der griechischen Antike, dem Mittelalter oder wurden erst in jüngster Zeit entwickelt.

Horoskop

Horoskope stellen einen zentralen Punkt in der Astrologie dar. Man versteht unter einem Horoskop eine Art Diagramm, das die Stellung ausgewählter Himmelskörper zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort darstellt. Welche Himmelskörper dafür ausgewählt werden, unterscheidet sich von Schule zu Schule. Während die einen sich lediglich auf mit dem bloßen Auge sichtbaren Himmelskörper beziehen, schließen andere auch die in neuerer Zeit entdeckten Planeten (Uranus, Neptun, Pluto) mit ein. Auch Asteroiden, Planetoiden oder rein errechnete, hypothetische Objekte können mit in die Betrachtungen einfließen. Eine weitere Rolle bei der Deutung spielen die sogenannten Häuser oder Felder. Diese sind eine weitere Zwölfteilung des Tierkreises im Horoskop. Von Bedeutung sind ferner die Winkel zwischen den jeweils betrachteten Objekten.

Für die Ausdeutungen benutzen Astrologen die sogenannten Mondknoten, d.h. Schnittpunkte zwischen der Mondbahn und der Ekliptik (jährliche, scheinbare Sonnenbahn als Spiegelbild des Jahresumlaufes der Erde um die Sonne), bei denen es sich in Wirklichkeit um leere Stellen im Weltraum handelt.

Bedeutung der Planeten

Die Bedeutung der Planeten, zu denen vor der Durchsetzung des kopernikanischen Weltbildes auch Sonne und Mond gezählt wurden, leitet man aus ihrer optischen Erscheinung am Himmel ab. Die Venus wurde als hellster Planet zum Symbol für Liebe, Mars mit seiner roten Farbe und deutlichen Helligkeitsschwankungen zum Symbol für Krieg gedeutet. Daher rührt auch der Name dieser Planeten, Venus ist die römische Göttin der Liebe, Mars der Kriegsgott.

Als im 20. Jahrhundert durch leistungsstarke Teleskope neue Planeten entdeckt wurden, die in der Astrologie vorher noch unbekannt waren, wurden für diese schnell neue Bedeutungen entwickelt. Dem 1930 entdeckten Pluto (griech: Gott der Unterwelt) wurde analog zum Mars eine destruktive Wirkung beigelegt. Um jedoch den angeblichen Einfluss des Planeten auf den Menschen festzustellen, hätte man ihn länger beobachten müssen. Da Pluto für einen Sonnenumlauf 248 Jahre benötigt, hat er seit der Erstbeschreibung nicht mehr als 30% seiner Umlaufbahn zurückgelegt. Die durch das Sonnensystem pendelnden Asteroiden und Kleinplaneten spielen in der Astrologie keine Rolle, obwohl ihre Masse nicht unerheblich ist und sie der Erde viel näher stehen als z.B. Uranus, Neptun oder Pluto.

Tierkreiszeichen und die Sternbilder

Verschiebung zwischen Sternbild und Tierkreiszeichen

Die Erdachse vollzieht sehr langsame periodische Kreiselbewegungen, die in der Astronomie Präzession genannt werden. Aufgrund dieser Präzession befindet sich der Frühlingspunkt schon seit zwei Jahrtausenden nicht mehr in dem von der Astrologie unterstellten Sternbild. Infolge der Präzession stimmen seit ca. zwei Jahrtausenden Tierkreiszeichen und Sternbilder nicht mehr überein. Die zwölf ausgesuchten Tierkreiszeichen wurden ursprünglich nach denjenigen Sternbildern benannt, in denen die Sonne vor 2.000 Jahren zu einem bestimmten Zeitpunkt stand, von den 88 Sternbildern wurden diese zwölf nach unbekannten Kriterien ausgesucht. Auf der Südhalbkugel der Erde sind die astrologisch bedeutsamen Sternbilder gar nicht zu sehen, da dort ganz andere Sternbilder in der Ekliptik auftauchen, die aber astrologisch angeblich bedeutungslos sind.

Die ursprünglichen (antiken) Sternbilder der Nordhalbkugel sollten daher in der heutigen Astrologie keine Rolle mehr spielen. Diese Tatsache ist zwar den meisten Astrologen, doch weit weniger den vielen Anhängern der Astrologie bewusst. Daher unterscheiden auch wenige Menschen zwischen „Sternbild“ und „Tierkreiszeichen“ und meinen, dass ihr Sternzeichen mit dem Sternbild identisch sei, nach dem es einmal ursprünglich benannt wurde. Ein astrologischer „Widder“ ist daher sternbildmäßig ein „Fisch“, ein „Zwilling“ ist astronomisch gesehen ein „Stier“ und die „Jungfrau“ ein „Löwe“. Die Stellung der Gestirne hat sich also im Laufe der Zeit gegenüber dem alten Regelwerk der Astrologie deutlich verschoben. Dieser Umstand könnte bedeutungslos sein, wenn nicht dem Sternbild des Frühlingspunktes astrologisch eine Bedeutung zukäme. Es kann daher nicht gleich sein, ob die Sonne im Frühjahr („Frühlingspunkt“) im Sternbild Widder oder in den Fischen steht.

Ein zusätzliches Problem ergibt sich daraus, dass bis zum Jahre 1582 der von Julius Cäsar übernommene "Julianische Kalender", abgekürzt A.S. bzw. "O.S." (englische Schreibweise) galt. Am 15. Oktober 1582 wurde durch Papst Gregor XIII. der heute fast überall geltende "Gregorianische Kalender", abgekürzt N.S. eingeführt. Obwohl nicht jedes Land sofort zum Gregorianischen Kalender übergeging, werden Geburtsdaten von (Astrologie-)Computerprogrammen automatisch in Daten des heutigen Kalenders (N.S.) umgerechnet, was auch für die progressiven Daten gilt.

Trefferquote astrologischer Prognosen

Moderne statistische Untersuchungen zeigen, dass die Prognosen von Astrologen in der Regel nicht zutreffen. Culver und Ianna untersuchten 3.011 Prognosen bekannter Astrologen, von denen nur 10% zutrafen.[1] Unter diesen 'Treffern' befanden sich viele ausgesprochen vage Aussagen. Die von vielen Menschen behauptete Richtigkeit von Horoskopen geht in der Regel auf Selbsttäuschungen zurück.

Die Gesellschaft zur Wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP) überprüft seit dem Jahr 2003 jährlich die Prognosen von Astrologen (Prognosecheck). Keine der abgegebenen Prognosen von außergewöhnlichen Ereignissen trat tatsächlich ein, sieht man von kleineren Ereignissen ab, die von ihrem Eintreffen her objektiv als wahrscheinlich zu werten waren.[2]

Verbreitung des Astrologieglaubens in Deutschland

Der Astrologieglaube hat in den letzten Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland drastisch zugenommen. Zwischen 1977 (46%) bis 2001 (77%) kam es zu einem massiven Anstieg der Personen, die regelmäßig oder manchmal Horoskope in Zeitschriften lesen.

In einer Untersuchung des Allensbach Instituts mit 2.049 Befragten im Jahr 2001 gaben deutlich mehr Frauen (23%) als Männer (7%) an, regelmäßig Horoskope zu lesen. Dabei gab es ein deutliches Bildungsgefälle im Westen, denn Personen mit niedrigem Schulabschluss (20%) gaben häufiger an, regelmäßig Horoskope zu lesen als Personen mit höherem Schulabschluss (11%). Im Osten der Republik war der Unterschied nicht so groß (20% versus 18%). Angehörige von Berufsgruppen mit geringer Qualifikation (angelernte Arbeiter) lasen deutlich häufiger regelmäßig ihr Horoskop (23%) als Angehörige qualifizierterer Berufsgruppen (z.B. 13% bei Facharbeitern oder leitenden Angestellten/Beamten). Der Astrologieglaube scheint demnach mit geringem Bildungsgrad und geringer beruflicher Qualifizierung zu korrelieren.

Astrologie unter psychotherapeutischem Deckmantel

Der Astrologe Hans Christian Schrader, seit dem Jahre 1988 als Psychologe am Vivantes-Klinikum Am Urban in Berlin tätig, begleitet Krebspatienten psychologisch. Im Rahmen dieser Betreuung führte er vor längerer Zeit auch die Astrologie ein. Er bietet, angeblich mit gutem Erfolg, astrologische Gutachten gegen Privathonorar an. In einer von DPA verbreiteten Pressemeldung wird Schrader mit den Worten zitiert: "98 Prozent, die ich frage, nehmen das Angebot an. Die Verweildauer im Krankenhaus ist rapide gesunken. Auch wir Psychologen sind gehalten, immer schneller zum Kern des psychischen Problems vorzudringen. Mit astrologischen Aussagen komme ich viel schneller an die zentralen Konfliktthemen des Patienten heran."[3]

Ob diese Behauptungen wahr sind, ist unklar. Die Art der Verharmlosung der Astrologie, vor allem deren Implementierung bei Personen, die sich in einer ernsten Lebenskrise befinden, wird von Autoren wie Ingeborg Lackinger-Karger (Autorin von 'Kursbuch Seele') als grobe Täuschung eingestuft: "Die Auseinandersetzung mit der Krankheit kann gerade bei psychischen Problemen durch Astrologie und andere Heilsversprechen verhindert werden - zum Schaden der Betroffenen". Auch Colin Goldner, Gründer des Forums Kritische Psychologie (www.fkpsych.de) und als Autor sektenkritischer Bücher und Schriften bekannt, hält die Astrologie für "akademisch getarnten Unsinn".

wirtschaftliche Bedeutung und Interessenvertreter

Allensbachhoroskop.gif

Die in Deutschland tätigen Astrologen, Wahrsager und Hellseher in Deutschland erzielen jährlich einen geschätzten Umsatz von 210 Mio. Euro (Stand: 2010) Der Umsatz kommt durch Beratungen, Seminare, Astro-Software, Zeitschriften, Bücher und anderen Astrologiebedarf zusammen.

In Deutschland werden die Interessen von astrologisch Tätigen unter anderem durch den Deutschen Astrologen-Verband (DAV) mit ca. 800 Mitgliedern vertreten.[4][5] In der Schweiz übernimmt dies der Schweizer Astrologenbund und in Österreich die österreichische astrologische Gesellschaft und der österreichische Astrologenbund.

Gesetzeslage (Deutschland)

Die Dienstleistungen von Astrologen, Wahrsagern und Kartenlegern ist laut Rechtsprechung in Deutschland eine "unmögliche Leistung". Daher besteht für die Anbieter kein Rechtsanspruch auf ein Honorar, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart im Urteil mit dem Aktenzeichen 7 U 191/09 am 8. April 2010. Das Stuttgarter Gericht traf diese Entscheidung im Falle einer Kartenlegerin, die per Telefon "Lebensberatung" anbietet und vergeblich versuchte, den Lohn eines Kunden pfänden zu lassen, der zuvor bereits 40.000 Euro bezahlt hatte.[6] Auch wenn die Wahrsagerin dabei nicht versprach, dass das ihre Vorhersagen tatsächlich eintreten, bestehe kein Honoraranspruch:

"Ein Vergütungsanspruch besteht allerdings nicht, weil die von der Klägerin versprochenen Dienste objektiv unmöglich sind, so dass der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt (§§ 326 Abs. 1, 275 Abs. 1 BGB)."

Auch eine Kundenzufriedenheit ändere daran nichts, urteilte das Gericht:

".. Inhalt und Qualität der Leistung werden durch den zugesagten Einsatz magischer Kräfte bestimmt. [...] Objektiv unmöglich ist eine Leistung, wenn sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann. Insbesondere ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte verpflichtet, mit denen Lebensumstände positiv beeinflusst werden sollen - zum Beispiel Partnerschaftsprobleme gelöst werden sollen - auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, weil solche Kräfte nicht existieren. Das Gleiche gilt für die Übernahme einer Verpflichtung, die darauf hinausläuft, auf astrologischer Grundlage - dem Stand der Sterne - zu beraten und Weisungen für die Zukunft zu erteilen."

Neben diesem Urteil liegen weitere Urteile zu dieser Frage einer "unmöglichen Leistung" vor, etwa aus dem Jahre 1953 zur Astrologie[7] und zu einer "Psychographologin":

"Ein Vertrag, mit dem sich eine Wahrsagerin ("Psychographologin") verpflichtet, gegen Entgelt die vom anderen Vertragsteil bei ihr vorausgesetzten übersinnlichen Kräfte zu dessen Vorteil einzusetzen, ist wegen offenbarer Unmöglichkeit ungültig und nichtig."[8]

Zur "Unmöglichkeit der Leistung", § 275 BGB (Deutschland), ein Kommentar aus dem "Palandt" zum § 275 BGB:

"... 3. Objektive Unmöglichkeit. Sie liegt vor, wenn die Leistung von niemandem ... erbracht werden kann. Unmöglichkeit ist gleichbedeutend mit genereller Unerfüllbarkeit. a) Naturgesetzliche Unmöglichkeitkeit. Die Leistung ist unmöglich, wenn sie nach Naturgesetz oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann..".

Auch das Heilmittelwerbegesetz Wortlaut gilt für Versprechungen in diesem Bereich: eine so genannte "Fernheilung" (besser gesagt der Versuch einer Fernheilung, beispielsweise per Telefon) unterliegt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (AZ 1BvR 1226/06) vom 20. März 2007 in Deutschland den Bestimmungen des HWG. Derartigen "Heilern" ist jegliche Werbung für ihre Fernheilung/Fernbehandlung bei Strafe verboten. Unter ”Werbung” werden auch Erwähnung und erklärende Aussagen des Heilers im Internet (z.B. auf seiner Homepage oder in Diskussionsforen) verstanden. Zitat HWG § 9:

"Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden, oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Mensch oder Tier beruht (Fernbehandlung)."
§ 15: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...…entgegen § 9 für eine Fernbehandlung wirbt...".

In diesen Fällen droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" Wortlaut kann ebenfalls anwendbar sein: "..§ 4. Unlauter handelt insbesondere, wer 2. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen.."

Literatur

  • Andreas Hergovich: Die Psychologie der Astrologie. Verlag: Huber, Bern (Juli 2005) ISBN-10:3456841957

ISBN-13: 978-3456841953

Weblinks

Quellennachweise

  1. Culver R, Ianna P: The Gemini-Syndrom. Pachart, Tucson/Arizona, USA, 1997
  2. GWUP: Liste der Links zu den einzelnen Prognosechecks der Jahre 2003 bis 2013
  3. 20. Dezember 2002; 200131 Dez 02
  4. http://www.astrologenverband.de
  5. http://www.archiv.astrologiedhs.de/html/wirtschaftsfaktor_a_html
  6. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=12929
  7. OLG Düsseldorf NJW 1953, 1553
  8. OGH, 5.8.1959, 1 Ob 192/59.

  • Culver R, Ianna P: The Gemini-Syndrom. Pachart, Tucson/Arizona, USA, 1997