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==Das Aquapol-Gerät==
 
==Das Aquapol-Gerät==
[[image:fliegeaquapol2.jpg|Fliege bewirbt Aquapol|thumb]]
   
Die Aquapol-Büchsen setzen sich nach Angaben des Erfinders aus einer Empfangseinheit, einer Polarisationseinheit und einer Sendeeinheit zusammen. Die Empfangseinheit, bestehend aus zwei unterschiedlichen, flachen Spiralantennen. Diese sollen nach Mohorn ein ''dynamisches Erdkraftfeld'' saugend empfangen. Die sogenannte Polarisationseinheit soll ais einer Zylinderluftspule bestehen, die die empfangene ''Energie'' ständig rechtsdrehend polarisiere. Dieses polarisierte Erdkraftfeld soll dann zu einer ''Sendeeinheit'' gelangen. Die Sendeeinheit bestehe aus drei tetraederförmig angeordneten Zylinderluftspulen und besonderen Antennen. Diese Sendeeinheit soll nach Mohorn dann das polarisierte Erdkraftfeld in den Raum abstrahlen und bringe Wassermoleküle in feuchten Mauern dazu, auf wundersame Weise nach unten zu wandern, und zwar durch eine der Wissenschaft bislang verborgen gebliebene ''Umpolung''. Dem Erfinder zufolge hat die genutzte ''Energieform'' Wellencharakter, ähnlich den elektromagnetischen Wellen. Allerdings unterscheidet sie sich, Mohorns Meinung nach, in Zusammensetzung und Aufbau der Wellenstruktur. Der neu entdeckte Wellentyp besteht, wie er glaubt, aus einer magnetischen Welle und einer Gravitationswelle die um die magnetische Welle zirkuliere. Mohorn bezeichnet diese neu entdeckte Energieform als „Gravomagnetismus“. Es soll sich dabei also um eine Kombination von Schwerkraft (Gravitation) und Magnetismus handeln. Der erfundene Effekt wurde von Aquapol ''Gravomagnetokinese'' genannt.
 
Die Aquapol-Büchsen setzen sich nach Angaben des Erfinders aus einer Empfangseinheit, einer Polarisationseinheit und einer Sendeeinheit zusammen. Die Empfangseinheit, bestehend aus zwei unterschiedlichen, flachen Spiralantennen. Diese sollen nach Mohorn ein ''dynamisches Erdkraftfeld'' saugend empfangen. Die sogenannte Polarisationseinheit soll ais einer Zylinderluftspule bestehen, die die empfangene ''Energie'' ständig rechtsdrehend polarisiere. Dieses polarisierte Erdkraftfeld soll dann zu einer ''Sendeeinheit'' gelangen. Die Sendeeinheit bestehe aus drei tetraederförmig angeordneten Zylinderluftspulen und besonderen Antennen. Diese Sendeeinheit soll nach Mohorn dann das polarisierte Erdkraftfeld in den Raum abstrahlen und bringe Wassermoleküle in feuchten Mauern dazu, auf wundersame Weise nach unten zu wandern, und zwar durch eine der Wissenschaft bislang verborgen gebliebene ''Umpolung''. Dem Erfinder zufolge hat die genutzte ''Energieform'' Wellencharakter, ähnlich den elektromagnetischen Wellen. Allerdings unterscheidet sie sich, Mohorns Meinung nach, in Zusammensetzung und Aufbau der Wellenstruktur. Der neu entdeckte Wellentyp besteht, wie er glaubt, aus einer magnetischen Welle und einer Gravitationswelle die um die magnetische Welle zirkuliere. Mohorn bezeichnet diese neu entdeckte Energieform als „Gravomagnetismus“. Es soll sich dabei also um eine Kombination von Schwerkraft (Gravitation) und Magnetismus handeln. Der erfundene Effekt wurde von Aquapol ''Gravomagnetokinese'' genannt.
    
==Aquapol und die Gerichte==
 
==Aquapol und die Gerichte==
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[[image:fliegeaquapol2.jpg|Fliege bewirbt Aquapol|thumb]]
 
Das Landgericht München&nbsp;1 hat einem Vertreiber des Produktes der Firma "Aquapol" am 23.&nbsp;Oktober 2008 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000&nbsp;€ untersagt, die unlautere Werbung für das Produkt fortzusetzen.&nbsp;<ref>LG München 1, 4HK 0 21180/07 [http://www.dhbv.de/dokumente/upload/Urteil%20Aquapol%20ges.pdf]</ref> Anzeigender war der Verband Sozialer Wettbewerb. So ist der Firma unter anderem untersagt worden, beim Vertrieb des Kästchens mit Aussagen zu werben, wie ''die Gammastrahlung in der Raumluft verringere sich'', oder dass das ''Aquapol System geologische Störfelder signifikant dämpfen kann'' und ''dass die Radioaktivität der Luft reduziert wird''. Ferner wurde untersagt, werbend zu verbreiten, dass nach Montage des Aquapolgerätes in feuchten Räumen ''der Modergeruch verschwand und die Wände austrockneten'' und dass Aquapol Anwender ''besser schlafen, sich das Raumklima verbessert und verschiedene Unbehaglichkeiten verschwinden'' und dass diese Geräte dazu geeignet sind, ''Mauern von Gebäuden trocken zu legen''. Nicht geworben werden darf ferner mit den Begriffen wie ''nie mehr feuchte Mauern'', ''Mauertrockenlegung'', ''Trockenlegung von feuchten Mauern'', ''erfolgreiche Mauertrockenlegung'',''Umweltfreundliche Mauertrockenlegung'', ''Mauerenteuchtungsgerät'', ''Mauerentfeuchtung durch Umpolung der Wassermoleküle'', ''Mauertrockenlegung durch Erdkräfte'', ''Gebäudetrockenlegung'', sowie ''Aquapol gewinnt den Kampf gegen feuchte Mauern''. In dem Urteil führt das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen folgendes aus:
 
Das Landgericht München&nbsp;1 hat einem Vertreiber des Produktes der Firma "Aquapol" am 23.&nbsp;Oktober 2008 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000&nbsp;€ untersagt, die unlautere Werbung für das Produkt fortzusetzen.&nbsp;<ref>LG München 1, 4HK 0 21180/07 [http://www.dhbv.de/dokumente/upload/Urteil%20Aquapol%20ges.pdf]</ref> Anzeigender war der Verband Sozialer Wettbewerb. So ist der Firma unter anderem untersagt worden, beim Vertrieb des Kästchens mit Aussagen zu werben, wie ''die Gammastrahlung in der Raumluft verringere sich'', oder dass das ''Aquapol System geologische Störfelder signifikant dämpfen kann'' und ''dass die Radioaktivität der Luft reduziert wird''. Ferner wurde untersagt, werbend zu verbreiten, dass nach Montage des Aquapolgerätes in feuchten Räumen ''der Modergeruch verschwand und die Wände austrockneten'' und dass Aquapol Anwender ''besser schlafen, sich das Raumklima verbessert und verschiedene Unbehaglichkeiten verschwinden'' und dass diese Geräte dazu geeignet sind, ''Mauern von Gebäuden trocken zu legen''. Nicht geworben werden darf ferner mit den Begriffen wie ''nie mehr feuchte Mauern'', ''Mauertrockenlegung'', ''Trockenlegung von feuchten Mauern'', ''erfolgreiche Mauertrockenlegung'',''Umweltfreundliche Mauertrockenlegung'', ''Mauerenteuchtungsgerät'', ''Mauerentfeuchtung durch Umpolung der Wassermoleküle'', ''Mauertrockenlegung durch Erdkräfte'', ''Gebäudetrockenlegung'', sowie ''Aquapol gewinnt den Kampf gegen feuchte Mauern''. In dem Urteil führt das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen folgendes aus:
 
*Mit den untersagten Werbeaussagen verstoße die Firma Aquapol gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.
 
*Mit den untersagten Werbeaussagen verstoße die Firma Aquapol gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.
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