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[[image:Wilhelm Mohorn Jo Conrad.jpg|[[Jo Conrad]] mit dem [[Scientology|Scientologen]] [[Wilhelm Mohorn]], Erfinder des Scharlatanerieprodukts [[Aquapol]], beim Werbesender [[Bewusst TV]] (''Entfeuchten mit Raumenergie'') im Okt. 2017|300px|thumb]]
 
[[image:Wilhelm Mohorn Jo Conrad.jpg|[[Jo Conrad]] mit dem [[Scientology|Scientologen]] [[Wilhelm Mohorn]], Erfinder des Scharlatanerieprodukts [[Aquapol]], beim Werbesender [[Bewusst TV]] (''Entfeuchten mit Raumenergie'') im Okt. 2017|300px|thumb]]
 
===Landgericht München, 2008===
 
===Landgericht München, 2008===
Das Landgericht München&nbsp;1 hat einem Vertreiber des Produktes der Firma Aquapol am 23.&nbsp;Oktober 2008 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000&nbsp;€ untersagt, die unlautere Werbung für das Produkt fortzusetzen.<ref>LG München 1, 4HK 0 21180/07 [http://www.dhbv.de/dokumente/upload/Urteil%20Aquapol%20ges.pdf]</ref> Anzeigender war der Verband Sozialer Wettbewerb. So wurde der Firma unter anderem untersagt, beim Vertrieb des Kästchens mit Aussagen zu werben, wie ''"die Gammastrahlung in der Raumluft verringert sich"'', oder dass das ''"Aquapol System geologische [[Störfeld|Störfelder]] signifikant dämpfen kann"'' und ''"dass die Radioaktivität der Luft reduziert wird"''. Ferner wurde untersagt, werbend zu verbreiten, dass nach Montage des Aquapolgerätes in feuchten Räumen ''"der Modergeruch verschwinde und die Wände austrockneten"'', dass Aquapol-Anwender ''"besser schlafen, sich das Raumklima verbessere und verschiedene Unbehaglichkeiten verschwinden"'' und dass diese Geräte dazu geeignet sind, ''"Mauern von Gebäuden trocken zu legen"''. Nicht geworben werden darf ferner mit Aussagen und Begriffen wie ''"nie mehr feuchte Mauern, Mauertrockenlegung, Trockenlegung von feuchten Mauern, erfolgreiche Mauertrockenlegung, umweltfreundliche Mauertrockenlegung, Mauerentfeuchtungsgerät, Mauerentfeuchtung durch Umpolung der Wassermoleküle, Mauertrockenlegung durch Erdkräfte, Gebäudetrockenlegung''" sowie ''"Aquapol gewinnt den Kampf gegen feuchte Mauern"''. In dem Urteil führt das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen folgendes aus:
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Das Landgericht München&nbsp;1 hat einem Vertreiber des Produktes der Firma Aquapol am 23.&nbsp;Oktober 2008 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000&nbsp;€ untersagt, die unlautere Werbung für das Produkt fortzusetzen.<ref>LG München 1, 4HK 0 21180/07 [http://www.dhbv.de/dokumente/upload/Urteil%20Aquapol%20ges.pdf]</ref> Anzeigender war der Verband Sozialer Wettbewerb. So wurde der Firma unter anderem untersagt, beim Vertrieb des Kästchens mit Aussagen zu werben wie ''"die Gammastrahlung in der Raumluft verringert sich"'', oder dass das ''"Aquapol System geologische [[Störfeld|Störfelder]] signifikant dämpfen kann"'' und ''"dass die Radioaktivität der Luft reduziert wird"''. Ferner wurde untersagt, werbend zu verbreiten, dass nach Montage des Aquapolgerätes in feuchten Räumen ''"der Modergeruch verschwindet und die Wände austrocknen"'', dass Aquapol-Anwender ''"besser schlafen, sich das Raumklima verbessert und verschiedene Unbehaglichkeiten verschwinden"'' und dass diese Geräte dazu geeignet seien, ''"Mauern von Gebäuden trocken zu legen"''. Nicht geworben werden darf ferner mit Aussagen und Begriffen wie ''"nie mehr feuchte Mauern, Mauertrockenlegung, Trockenlegung von feuchten Mauern, erfolgreiche Mauertrockenlegung, umweltfreundliche Mauertrockenlegung, Mauerentfeuchtungsgerät, Mauerentfeuchtung durch Umpolung der Wassermoleküle, Mauertrockenlegung durch Erdkräfte, Gebäudetrockenlegung''" sowie ''"Aquapol gewinnt den Kampf gegen feuchte Mauern"''. In dem Urteil führt das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen Folgendes aus:
*Mit den untersagten Werbeaussagen verstoße die Firma Aquapol gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.
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*Mit den untersagten Werbeaussagen verstoße die Firma Aquapol gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.  
*Die behaupteten Wirkungen des umgangssprachlich so genannten "Zauberkästchens" können nicht wissenschaftlich nachgewiesen oder bestätigt werden. Ein derartiger Nachweis ergäbe sich nicht einmal aus den eigenen Behauptungen der Vertreiberin.
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*Außer den von der beklagten Firma behaupteten Werbesprüchen gäbe es keinerlei Nachweise dafür, dass die Aussagen tatsächlich richtig sein könnten.
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*Die behaupteten Wirkungen des umgangssprachlich so genannten "Zauberkästchens" können nicht wissenschaftlich nachgewiesen oder bestätigt werden. Ein derartiger Nachweis ergebe sich nicht einmal aus den eigenen Behauptungen der Vertreiberin.  
Im Prozeß ließ die Vertreiberin der "Zauberkästchen" selbst einräumen, dass "zum jetzigen Zeitpunkt der Nachweis nach den Regeln der anerkannten Physik nicht durchführbar sei". Ferner musste die Beklagte einräumen, dass die Wirkung der beworbenen Geräte durch Sachverständigengutachten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belegt sei. Zur Zeit sei nicht nachzuweisen, dass eine eventuelle Trocknung von Mauern und Gebäuden tatsächlich auf den Einsatz der beworbenen Geräte zurückzuführen sei. Sofern sich der Feuchtigkeitsgehalt von Gebäuden verbessere, können derartige Ergebnisse nicht als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse diesen Geräten zugeschrieben werden.
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*Außer den von der beklagten Firma behaupteten Werbesprüchen gebe es keinerlei Nachweise dafür, dass die Aussagen tatsächlich richtig sein könnten.
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Im Prozeß ließ die Vertreiberin der "Zauberkästchen" selbst einräumen, dass "zum jetzigen Zeitpunkt der Nachweis nach den Regeln der anerkannten Physik nicht durchführbar" sei. Ferner musste die Beklagte einräumen, dass die Wirkung der beworbenen Geräte durch Sachverständigengutachten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belegt sei. Zur Zeit sei nicht nachzuweisen, dass eine eventuelle Trocknung von Mauern und Gebäuden tatsächlich auf den Einsatz der beworbenen Geräte zurückzuführen sei. Sofern sich der Feuchtigkeitsgehalt von Gebäuden verbessere, können derartige Ergebnisse nicht als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse diesen Geräten zugeschrieben werden.
    
===Klage gegen Betreiber der Webseite www.aquapol-unzufriedene.at===
 
===Klage gegen Betreiber der Webseite www.aquapol-unzufriedene.at===
 
Die Firma Aquapol versuchte zu verhindern, dass unzufriedene Kunden eine Webseite mit dem Namen ''www.aquapol-unzufriedene.at'' betreiben. Das Oberlandesgericht Wien wies 2009 die Klage von Aquapol ab und erlaubte den Betreibern ausdrücklich die Namensführung der Domain.<ref>http://www.aquapol-unzufriedene.at/sites/default/files/ogh-aquapol-unzufriedene-18s.pdf</ref>
 
Die Firma Aquapol versuchte zu verhindern, dass unzufriedene Kunden eine Webseite mit dem Namen ''www.aquapol-unzufriedene.at'' betreiben. Das Oberlandesgericht Wien wies 2009 die Klage von Aquapol ab und erlaubte den Betreibern ausdrücklich die Namensführung der Domain.<ref>http://www.aquapol-unzufriedene.at/sites/default/files/ogh-aquapol-unzufriedene-18s.pdf</ref>
 
===Urteil Landgericht Cottbus 2010===
 
===Urteil Landgericht Cottbus 2010===
Im Februar 2010 verurteilte das Landgericht Cottbus (Az. 11 O 48/09) einen gewerblichen Vertreiber von Aquapol (Aquapol-Vertriebszentrale Deutschland Ost) in der Werbung die Aussagen ''mit einer mauerentfeuchtenden Wirkung, Mauertrockenlegung innovativ mit umweltfreundlicher Technologie, Trockenlegungs…garantie, Funktions- und Trockenhaltungsgarantie bei Einhaltung der Betriebsanleitung mindestens 20 Jahre, Mauertrockenlegungs- und Mauertrockenhaltungssystem'' und ''Aquapol Gebäudetrockenlegungssystem'' zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von 250.000 Euro.<ref>https://openjur.de/u/281915.html</ref>
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Im Februar 2010 verurteilte das Landgericht Cottbus (Az. 11 O 48/09) einen gewerblichen Vertreiber von Aquapol (Aquapol-Vertriebszentrale Deutschland Ost), in der Werbung die Aussagen ''mit einer mauerentfeuchtenden Wirkung, Mauertrockenlegung innovativ mit umweltfreundlicher Technologie, Trockenlegungs…garantie, Funktions- und Trockenhaltungsgarantie bei Einhaltung der Betriebsanleitung mindestens 20 Jahre, Mauertrockenlegungs- und Mauertrockenhaltungssystem'' und ''Aquapol Gebäudetrockenlegungssystem'' zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von 250.000 Euro.<ref>https://openjur.de/u/281915.html</ref>
    
===Oberlandesgericht Frankfurt, 2013===
 
===Oberlandesgericht Frankfurt, 2013===
Im September 2013 entschied das OLG Frankfurt die Werbung mit einer mauerentfeuchtenden Wirkung für unzulässig, da es nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis keine Erklärung gibt und die unter Zugrundelegung von Aquapol behaupteten Wirkungszusammenhänge durch ein Sachverständigengutachten auch nicht überpüft werden kann.<ref>OLG Frankfurt 6. Zivilsenat , Urteil vom 26. September 2013 , Az: 6 U 195/10</ref> Kläger war ein Wettbewerbsverband. Ein vom Gericht hinzugezogener Sachverständiger hatte vorgeschlagen, Mauerwerksproben im Labor zu durchfeuchten, diese dem Aquapol-Gerät auszusetzen und durch Wiegen der Proben den Erfolg der Trocknung zu messen. Dieses einfache Verfahren wurde jedoch von Aquapol als untauglich abgelehnt, da für die Wirkung ein Erdkontakt der zu trocknenden Mauern unabdingbar sei und im Laborversuch daher ein für den Trocknungsprozess notwendiges "Mauerpotenzial" fehle. Da das Gerät einen Wirkbereich zwischen 20 und 40&nbsp;m habe, seien für einen Test außerdem "unter Beteiligung der Parteien mindestens 10 – 20 reale Objekte auszuwählen", die bei einem Abstand des Gerätes von mindestens 30&nbsp;m geprüft werden müssten. Das Gericht ließ sich jedoch nicht auf die geforderten absurden Zusatzbedingungen ein:
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Im September 2013 entschied das OLG Frankfurt, die Werbung mit einer mauerentfeuchtenden Wirkung sei unzulässig, da es nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis keine Erklärung gibt und die unter Zugrundelegung von Aquapol behaupteten Wirkungszusammenhänge durch ein Sachverständigengutachten auch nicht überprüft werden können.<ref>OLG Frankfurt 6. Zivilsenat , Urteil vom 26. September 2013 , Az: 6 U 195/10</ref> Kläger war ein Wettbewerbsverband. Ein vom Gericht hinzugezogener Sachverständiger hatte vorgeschlagen, Mauerwerksproben im Labor zu durchfeuchten, diese dem Aquapol-Gerät auszusetzen und durch Wiegen der Proben den Erfolg der Trocknung zu messen. Dieses einfache Verfahren wurde jedoch von Aquapol als untauglich abgelehnt, da für die Wirkung ein Erdkontakt der zu trocknenden Mauern unabdingbar sei und im Laborversuch daher ein für den Trocknungsprozess notwendiges "Mauerpotenzial" fehle. Da das Gerät einen Wirkbereich zwischen 20 und 40&nbsp;m habe, seien für einen Test außerdem "unter Beteiligung der Parteien mindestens 10–20 reale Objekte auszuwählen", die bei einem Abstand des Gerätes von mindestens 30&nbsp;m geprüft werden müssten. Das Gericht ließ sich jedoch nicht auf die geforderten absurden Zusatzbedingungen ein:
:''Wenn das X-Gerät geeignet ist, eine Wirkung auf Mauerfeuchte zu entfalten, dann kann sich das nur mit einer technischen Untersuchung klären lassen, die auf nachvollziehbaren und wiederholbaren Rahmenbedingungen basiert und die nicht von zufälligen Außenbedingungen abhängig ist.''
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:''Dass hierfür prinzipiell nur ein Laborversuch geeignet ist, steht außer Frage, weil er nach den überzeugenden Ausführungen des Gutachters die notwendigen reproduzierbaren Rahmenbedingungen schafft.''
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:''"Wenn das X-Gerät geeignet ist, eine Wirkung auf Mauerfeuchte zu entfalten, dann kann sich das nur mit einer technischen Untersuchung klären lassen, die auf nachvollziehbaren und wiederholbaren Rahmenbedingungen basiert und die nicht von zufälligen Außenbedingungen abhängig ist."''
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:''"Dass hierfür prinzipiell nur ein Laborversuch geeignet ist, steht außer Frage, weil er nach den überzeugenden Ausführungen des Gutachters die notwendigen reproduzierbaren Rahmenbedingungen schafft."''
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Das Gericht führte weiter aus:
 
Das Gericht führte weiter aus:
:''Es sind in der Wissenschaft bislang keine Systeme bekannt, die auf unbegrenzte Zeit ohne Energiezufuhr aktiv sind. Aktion und Reaktion sind das Wechselwirkungsprinzip von zwei Kräften, die gegeneinander wirken. Dieses Wechselwirkungsprinzip entspricht dem dritten Axiom von Isaac Newton, welches besagt, dass jede Aktion als Kraft eine gleichgroße Reaktion als Gegenkraft erzeugt. Es müsste daher eine Energiequelle vorhanden sein, wenn ein entsprechender Prozess in Gang gesetzt werden sollte [...] Sie (die Beklagte) räumt allerdings selbst ein, dass die von ihr in Anspruch genommenen Energieformen wissenschaftlich nicht anerkannt sind.''
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:''"Es sind in der Wissenschaft bislang keine Systeme bekannt, die auf unbegrenzte Zeit ohne Energiezufuhr aktiv sind. Aktion und Reaktion sind das Wechselwirkungsprinzip von zwei Kräften, die gegeneinander wirken. Dieses Wechselwirkungsprinzip entspricht dem dritten Axiom von Isaac Newton, welches besagt, dass jede Aktion als Kraft eine gleichgroße Reaktion als Gegenkraft erzeugt. Es müsste daher eine Energiequelle vorhanden sein, wenn ein entsprechender Prozess in Gang gesetzt werden sollte [...] Sie (die Beklagte) räumt allerdings selbst ein, dass die von ihr in Anspruch genommenen Energieformen wissenschaftlich nicht anerkannt sind."''
 
Und:
 
Und:
:''Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen mit einer mindestens zweifelhaften, jedenfalls aber wissenschaftlich nicht abgesicherten Wirksamkeitsbehauptung nur deshalb werben darf, weil es diese Wirksamkeit in einem Rechtsstreit von weiteren, wiederum wissenschaftlich nicht abgesicherten Bedingungen abhängig macht, die letztendlich dazu führen, dass eine Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten unmöglich wird.''
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:''"Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen mit einer mindestens zweifelhaften, jedenfalls aber wissenschaftlich nicht abgesicherten Wirksamkeitsbehauptung nur deshalb werben darf, weil es diese Wirksamkeit in einem Rechtsstreit von weiteren, wiederum wissenschaftlich nicht abgesicherten Bedingungen abhängig macht, die letztendlich dazu führen, dass eine Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten unmöglich wird."''
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==Erfolgreiche Unterlassungsverfahren gegen das Unternehmen Aquapol aufgrund unlauterer Werbung==
 
==Erfolgreiche Unterlassungsverfahren gegen das Unternehmen Aquapol aufgrund unlauterer Werbung==
 
*Landgericht München I, 23.10.2008 ; OLG München?
 
*Landgericht München I, 23.10.2008 ; OLG München?
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==Aquapol und die Ziegelphysiker==
 
==Aquapol und die Ziegelphysiker==
 
[[image:Baurebellen.jpg|Von links: "Ziegelphysiker" und Architekt Claus Meier, Scharlatanerieanbieter [[Wilhelm Mohorn]] ([[Aquapol]]) und Bausachverständiger Rolf Köneke. (Bild:innovations-report.de<ref>http://www.innovations-report.de/html/berichte/architektur_bauwesen/bericht-10958.html</ref>)|300px|thumb]]  
 
[[image:Baurebellen.jpg|Von links: "Ziegelphysiker" und Architekt Claus Meier, Scharlatanerieanbieter [[Wilhelm Mohorn]] ([[Aquapol]]) und Bausachverständiger Rolf Köneke. (Bild:innovations-report.de<ref>http://www.innovations-report.de/html/berichte/architektur_bauwesen/bericht-10958.html</ref>)|300px|thumb]]  
Wie einem im Internet einsehbaren Artikel des "innovations-report" zu entnehmen ist<ref>http://www.innovations-report.de/html/berichte/architektur_bauwesen/bericht-10958.html</ref>, wurden explizit Vertreter der [[Ziegelphysiker|"Ziegelphysik"-Baurebellen]]<ref>http://www.ziegelphysik.de</ref> im Juni 2002 von der österreichischen Firma Aquapol zu einer Werbe-Baufachtagung zum Firmensitz der Mauertrockenlegungsfirma Aquapol GmbH eingeladen. Die so genannten "Ziegelphysiker" sind Gegner von leichten Dämmmaterialen zur Energieeinsparung. Sie behaupten Vorteile massiver Baumaterialien, sowie überwiegende Nachteile herkömmlicher Dämmverfahren zur Energieeinsparung. Teilweise überschneidet sich die Ziegelphysiker-Szene mit der der Anhänger der so genannten [[Klimalüge]]. Die Vertreter der "Ziegelphysik" lehnen auch den etablierten "Wärmedurchgangskoeffizienten U" ab, und wollen ihn durch einen eigenen Dämmwertkoeffizienten Ueff ersetzt sehen. Ein wissenschaftliche Nachweis für die Richtigkeit der diesbezüglichen Behauptungen und zur Eignung des Ueff ist sowohl experimentell als auch theoretisch nicht erbracht worden. In Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass mit unterschiedlichen Dämmstoffen, "leichten" wie "schweren", bei gleichem U-Wert der solare Energiegewinn gleich bleibt, und somit massive wärmedämmende Baustoffe keinen Vorteil bringen.
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Wie einem im Internet einsehbaren Artikel des "innovations-report" zu entnehmen ist,<ref>http://www.innovations-report.de/html/berichte/architektur_bauwesen/bericht-10958.html</ref> lud die österreichische Mauertrockungsfirma Aquapol GmbH im Juni 2002 explizit Vertreter der [[Ziegelphysiker|"Ziegelphysik"-Baurebellen]]<ref>http://www.ziegelphysik.de</ref> zu einer Werbe-Baufachtagung zum Firmensitz der Aquapol GmbH eingeladen. Die so genannten "Ziegelphysiker" sind Gegner von leichten Dämmmaterialen zur Energieeinsparung. Sie behaupten Vorteile massiver Baumaterialien sowie überwiegende Nachteile herkömmlicher Dämmverfahren zur Energieeinsparung. Teilweise überschneidet sich die Ziegelphysiker-Szene mit der der Anhänger der so genannten [[Klimalüge]]. Die Vertreter der "Ziegelphysik" lehnen auch den etablierten "Wärmedurchgangskoeffizienten U" ab und wollen ihn durch einen eigenen Dämmwertkoeffizienten Ueff ersetzt sehen. Ein wissenschaftlicher Nachweis für die Richtigkeit der diesbezüglichen Behauptungen und zur Eignung des Ueff ist sowohl experimentell als auch theoretisch nicht erbracht worden. In Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass mit unterschiedlichen Dämmstoffen, "leichten" wie "schweren", bei gleichem U-Wert der solare Energiegewinn gleich bleibt und somit massive wärmedämmende Baustoffe keinen Vorteil bringen.
    
==Verbindungen zu Scientology==
 
==Verbindungen zu Scientology==
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==Erwähnung in Büchern und Videos==
 
==Erwähnung in Büchern und Videos==
 
Unkritische Erwähnung findet Aquapol im Esoterikwerk "Tachyonen Orgonenergie Skalarwellen", das im [[AT-Verlag]] erschien. Auch der [[Jupiter-Verlag]] widmet sich dem Thema durch Verlegung des Werks "Universale Energielösungen". Auch im Video "Top Secret Wasser" wird Aquapol vorgestellt.
 
Unkritische Erwähnung findet Aquapol im Esoterikwerk "Tachyonen Orgonenergie Skalarwellen", das im [[AT-Verlag]] erschien. Auch der [[Jupiter-Verlag]] widmet sich dem Thema durch Verlegung des Werks "Universale Energielösungen". Auch im Video "Top Secret Wasser" wird Aquapol vorgestellt.
Die PR für Aquapol wurde von [[Hans Kronberger]] (mit-) gestaltet, dessen Firma energisch GmbH dies auch für [[Johann Grander|Grander Wasser]] tut
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Die PR für Aquapol wurde von [[Hans Kronberger]] (mit-) gestaltet, dessen Firma energisch GmbH auch für [[Johann Grander|Grander Wasser]] in derselben Weise tätig ist.
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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