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Seine Angaben zu diesem und weiteren Experimenten sind jedoch nicht nachvollziehbar. Die Temperaturmessung allein gibt keinen Aufschluss über die Energiebilanzen; hierzu wäre beispielsweise eine kalorimetrische Messung mit Aufheizung einer definierten Stoffmenge mit bekannter Wärmekapazität erforderlich. Auch behauptet er, die Leitung mit den Strahlkörpern, die 62 W elektrische Leistung aufgenommen habe, sei "über einen 6 V AC Ringkerntrafo" gespeist worden. Bei einem Widerstand des Heizleiters von etwa 0,15 Ω (der Wert ist aufgrund der Geometrie und der spezifischen Widerstände der Materialien plausibel) müsste die Spannung allerdings rund 3 V betragen haben. Stromstärke und Spannung, aus der die Leistung berechnet wurde, werden nicht genannt.
 
Seine Angaben zu diesem und weiteren Experimenten sind jedoch nicht nachvollziehbar. Die Temperaturmessung allein gibt keinen Aufschluss über die Energiebilanzen; hierzu wäre beispielsweise eine kalorimetrische Messung mit Aufheizung einer definierten Stoffmenge mit bekannter Wärmekapazität erforderlich. Auch behauptet er, die Leitung mit den Strahlkörpern, die 62 W elektrische Leistung aufgenommen habe, sei "über einen 6 V AC Ringkerntrafo" gespeist worden. Bei einem Widerstand des Heizleiters von etwa 0,15 Ω (der Wert ist aufgrund der Geometrie und der spezifischen Widerstände der Materialien plausibel) müsste die Spannung allerdings rund 3 V betragen haben. Stromstärke und Spannung, aus der die Leistung berechnet wurde, werden nicht genannt.
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Die Oberflächentemperatur der Strahlkörper habe 480&nbsp;°C betragen. Daraus resultiere laut Bernstein eine abgestrahlte Leistung von etwa 54&nbsp;W. Mit der gesamten Oberfläche der 9&nbsp;Strahlkörper von rund 0,003&nbsp;m<sup>3</sup> sind diese Zahlen im Einklang mit dem [http://de.wikipedia.org/wiki/Stefan-Boltzmann-Gesetz Stefan-Boltzmann-Gesetz]. Weitere 8,34&nbsp;W Leistung habe der Heizdraht absgestrahlt (dessen Temperatur habe 320&nbsp;°C betragen). Damit wäre die abgestrahlte Leistung etwa gleich der genannten elektrischen Eingangsleistung. Sodann behauptet Bernstein jedoch anhand einer Abbildung, dass sowohl die Messing-Strahlkörper als auch die Kupfer-Strahlkörper jeweils 54,13&nbsp;W abstrahlen. Zusammen mit der Strahlung des Heizdrahtes wären dies 116,6&nbsp;W, also wiederum fast doppelt so hoch wie die elektrische Eingangsleistung. Bernstein meint, "die Leistung des stromdurchflossenen 60 W Heizleiters mit Strahlkörper Elementen entspricht &ge;120&nbsp;W" und man könne aus diesen Zahlen erkennen, "dass die Temperaturentwicklung und Oberfächentemperaturen der Kupfer und Messing Strahlkörper [...] auf dem Niveau der Quantenstrahlung stattfindet".
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Die Oberflächentemperatur der Strahlkörper habe 480&nbsp;°C betragen. Daraus resultiere laut Bernstein eine abgestrahlte Leistung von etwa 54&nbsp;W. Mit der gesamten Oberfläche der 9&nbsp;Strahlkörper von rund 0,003&nbsp;m<sup>3</sup> sind diese Zahlen im Einklang mit dem [http://de.wikipedia.org/wiki/Stefan-Boltzmann-Gesetz Stefan-Boltzmann-Gesetz]. Weitere 8,34&nbsp;W Leistung habe der Heizdraht absgestrahlt (dessen Temperatur habe 320&nbsp;°C betragen). Damit wäre die abgestrahlte Leistung etwa gleich der genannten elektrischen Eingangsleistung. Sodann behauptet Bernstein jedoch anhand einer Abbildung (Bild rechts), dass sowohl die Messing-Strahlkörper als auch die Kupfer-Strahlkörper jeweils 54,13&nbsp;W abstrahlen. Zusammen mit der Strahlung des Heizdrahtes wären dies 116,6&nbsp;W, also wiederum fast doppelt so hoch wie die elektrische Eingangsleistung. Bernstein meint, "die Leistung des stromdurchflossenen 60 W Heizleiters mit Strahlkörper Elementen entspricht &ge;120&nbsp;W" und man könne aus diesen Zahlen erkennen, "dass die Temperaturentwicklung und Oberfächentemperaturen der Kupfer und Messing Strahlkörper [...] auf dem Niveau der Quantenstrahlung stattfindet".
    
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