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U.a. werden von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe toxikologisch abgeleitete Werte vom Bundesarbeitsminister in den Rang dieses gesetzlichen Grenzwertes erhoben. Die Messung erfolgt in der Luft. Zur Bestimmung des AGW-Wertes wird der inhalative Pfad berücksichtigt; auf die Möglichkeit der Aufnahme der Substanz über die Haut (Hautresorption) wird hingewiesen.  
 
U.a. werden von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe toxikologisch abgeleitete Werte vom Bundesarbeitsminister in den Rang dieses gesetzlichen Grenzwertes erhoben. Die Messung erfolgt in der Luft. Zur Bestimmung des AGW-Wertes wird der inhalative Pfad berücksichtigt; auf die Möglichkeit der Aufnahme der Substanz über die Haut (Hautresorption) wird hingewiesen.  
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Die AGW-Werte sind in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) aufgelistet, die seit dem 01.01.2005 die MAK-Werte ersetzen. AGW-Werte existieren für Stoffe, die eine toxische Wirkung haben können.
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Die AGW-Werte sind in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) aufgelistet, die seit dem 1. Januar 2005 die MAK-Werte ersetzen. AGW-Werte existieren für Stoffe, die eine toxische Wirkung haben können.
    
Krebserregende Stoffe werden nicht mit AGW-Werten belegt, sondern sind über die TRK-Werte (Technische Richtkonzentrationen) geregelt. Mit den ebenfalls rechtlich verbindlichen TRK-Werten wird die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz definiert, die nach Stand der Technik erreicht werden kann. Hier greift im Wesentlichen das „Minimierungsgebot“, das Toxikologen für Kanzerogene fordern.  
 
Krebserregende Stoffe werden nicht mit AGW-Werten belegt, sondern sind über die TRK-Werte (Technische Richtkonzentrationen) geregelt. Mit den ebenfalls rechtlich verbindlichen TRK-Werten wird die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz definiert, die nach Stand der Technik erreicht werden kann. Hier greift im Wesentlichen das „Minimierungsgebot“, das Toxikologen für Kanzerogene fordern.  
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