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'''Afa-Algen ''' (Aphanizomenon Flos Aquae) werden seit einigen Jahren als Nahrungsergänzungsmittel ([[NEM]] angeboten. Entsprechend der üblichen Vorgehensweise von Vermarktern von "Wundermitteln" wurden über diese schlichte Alge die gängigen Märchen verbreitet und ihr - natürlich ohne jeglichen seriösen Beleg - Heilwirkung von ADHS bis Krebs und natürlich allen üblichen [[Zivilisationskrankheiten]] angedichtet. Problematisch ist, dass in diesen Algen z.T. sehr giftige Microcystine vorhanden sind.
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'''Afa-Algen ''' (Aphanizomenon Flos Aquae) werden seit einigen Jahren als Nahrungsergänzungsmittel ([[NEM]] angeboten. Entsprechend der üblichen Vorgehensweise von Vermarktern von "Wundermitteln" wurden über diese schlichte Alge die gängigen Märchen verbreitet und ihr - natürlich ohne jeglichen seriösen Beleg - Heilwirkung von ADHS bis Krebs und natürlich allen üblichen [[Zivilisationskrankheiten]] angedichtet. Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich jedoch Lebensmittel und unterliegen daher dem LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Laut LFGB ist gesundheitsbezogene Werbung untersagt und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Problematisch ist, dass in diesen Algen z.T. sehr giftige Microcystine vorhanden sein können.
    
Ausführliches Material dazu hier: [http://home.arcor.de/paralex/content/afaalgen.htm]
 
Ausführliches Material dazu hier: [http://home.arcor.de/paralex/content/afaalgen.htm]
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