Änderungen

K
Zeile 47: Zeile 47:  
==Rechtliche Grundlagen==
 
==Rechtliche Grundlagen==
 
===Rechtlich vorgeschriebene Tierversuche===
 
===Rechtlich vorgeschriebene Tierversuche===
Bevor bestimmte Produkte, z. B. Medikamente oder Schädlingsbekämpfungsmittel für den Markt zugelassen werden, muss ihr Anbieter den Nachweis erbringen, dass sie der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt nicht schaden. Auch für Produktionsverfahren, Reststoffe usw. existieren entsprechende Prüfvorschriften. Als Bestandteil derartiger Sicherheitsprüfungen sind Tierversuche in einigen Fällen gesetzlich festgeschrieben.
+
Bevor bestimmte Produkte, z. B. Medikamente oder Schädlingsbekämpfungsmittel, für den Markt zugelassen werden, muss ihr Anbieter den Nachweis erbringen, dass sie der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt nicht schaden. Auch für Produktionsverfahren, Reststoffe usw. existieren entsprechende Prüfvorschriften. Als Bestandteil derartiger Sicherheitsprüfungen sind Tierversuche in einigen Fällen gesetzlich festgeschrieben.
    
===Tierschutz===
 
===Tierschutz===
8.396

Bearbeitungen