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Lichtwasser oder Lebenswasser ist der Oberbegriff für Wasserbelebungs-Produkte, die mit behaupteten Heilwirkungen auf Basis des christlichen Glaubens beworben werden, aber auch mit zumeist sinnfreien pseudowissenschaftlichen Aussagen der Wasserbelebungsbranche. Erfunden wurden die Lichtwässer von der italienischen Biologin Enza Maria Ciccolo (geb. 1941), die auch Seminare zu dem Thema abhält. Eine weitere Protagonistin ist die italienische Autorin Gudrun Dalla Via.

Die verschiedenen Lichtwässer werden als eine Art Votiv-Wasser nach ihrer angeblichen Herkunft aus Wallfahrtsorten bezeichnet (Lourdes, Montichiari, Medjugorje, San Damiano, Fatima, St. Maria alla Fontana oder Efeso). Behauptet wird, dass diese einen angeblichen und krankmachenden "Linksspin" von Körperzellen "ausgleichen". Im Gegensatz zu gewöhnlichem Wasser besäßen "die Lichtwässer eine Energie, die dem Menschen noch weitgehend unbekannt ist: die polarisierte Energie". Ciccolo hat auch versucht, ein Patent auf eine Methode zum ermitteln "der Frequenz und der bioenergischen Wirkungen von Wässern" zu erlangen.[1]

Vertrieben werden die Wässer von Esoterik-Händlern. Zu den ursprünglich 7 Lichtwässern sind inzwischen weitere hinzugekommen. Besipielsweise wurde von einigen Esoterikern das Wasser der "Heroldsbacher Erscheinungsstätte" bei Erlangen zu einem Lichtwasser erklärt. Es habe eine "Schwingungsfrequenz von 160 Herz", wodurch es u.a. bei Schlafstörungen, Hauterkrankungen und Schmerzen eine heisame Wirkung habe. Ein Günter Seuffert aus Ditzingen bietet so genanntes Komplexwasser an, das aus Quellwasser bestehe, dem Lichtwässer zugesetzt werde, nachdem es durch ein "spezielles Mikro-Verwirbelungsverfahren" behandelt wurde.

Gedacht sind die Produkte zur inneren Anwendung ("Verwendung: immer mind. 9 Tropfen auf einen Liter klares Wasser. Tägliche Einnahme morgens, mitttags und abends jeweils ein Glas. Verwenden Sie das Wasser auch für Tiere und Pflanzen und zum Aufstellen in Räumen. Reicht zur Herstellung von ca. 60 Litern informiertes Lichtwasser"). Die jeweiligen Produkte sind nicht als Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder diätetische Lebensmittel ausgewiesen. Rechtlich gesehen handelt es sich bei Wasser um ein Lebensmittel. Heilversprechen sind für Lebensmittel nach dem Heilmittelwerbegesetz ausdrücklich nicht erlaubt.

Weblinks

Quellen

  1. EP0469661 A1: Verfahren zur Feststellung der Frequenz und der bioenergischen Wirkungen von Wässern und ihre Anwendung. Anmeldedatum: 12.07.1991