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Als '''Besondere Therapierichtungen''' werden in Deutschland einige populäre und teilweise [[Pseudomedizin|pseudomedizinische]] Methoden zusammengefasst, denen ein rechtlicher Sonderstatus eingeräumt wird.  
 
Als '''Besondere Therapierichtungen''' werden in Deutschland einige populäre und teilweise [[Pseudomedizin|pseudomedizinische]] Methoden zusammengefasst, denen ein rechtlicher Sonderstatus eingeräumt wird.  
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Dazu gehören nach der Definition die [[Homöopathie]], die [[Anthroposophische Medizin]] und allgemein die Pflanzenheilkunde (Phytotherapie). Spezielle Arzneimittel dieser Methodengruppe müssen ihre Wirksamkeit nicht wie konventionelle Arzneimittel in unabhängigen wissenschaftlichen Studien unter Beweis stellen, um verkehrsfähig zu sein und zum Beispiel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet zu werden. Unter der Annahme eines so genannten ''Wissenschaftspluralismus'' erfolgt ihre Beurteilung stattdessen im [[Binnenkonsens]] der Vertreter der jeweiligen Therapierichtung.
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Dazu gehören nach der Definition die [[Homöopathie]], die [[Anthroposophische Medizin]] und allgemein die Pflanzenheilkunde (Phytotherapie). Spezielle Arzneimittel dieser Methodengruppe müssen ihre Wirksamkeit nicht wie konventionelle Arzneimittel in unabhängigen wissenschaftlichen Studien unter Beweis stellen, um verkehrsfähig zu sein und zum Beispiel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet zu werden. Unter der Annahme eines so genannten ''Wissenschaftspluralismus'' erfolgt ihre Beurteilung stattdessen pauschal im [[Binnenkonsens]] der Vertreter der jeweiligen Therapierichtung.
    
Bei dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Kommissionen eingerichtet, denen die Bewertung der Mittel der Besonderen Therapierichtungen obliegt. Die Erleichterungen im Zulassungsverfahren sind beim BfArM einsehbar.  
 
Bei dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Kommissionen eingerichtet, denen die Bewertung der Mittel der Besonderen Therapierichtungen obliegt. Die Erleichterungen im Zulassungsverfahren sind beim BfArM einsehbar.  
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