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Um gesundheitlichen Schäden vorzubeugen, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit empfohlen, die erlaubte Jodierung des Tierfutters, also letztlich auch die der Menschen, einzuschränken. Daraufhin wurden per EU-Verordnung Nr.1459/2005 die Obergrenzen für die Jodierung des Tierfutters für Hühner und Kühe halbiert. Die EU hat hierbei versucht, die gesamte Jodaufnahme des Menschen, zu berücksichtigen. Allerdings sind bei voller Ausreizung des aktuellen Grenzwerts (5mg/kg) und ausschließlicher Kraftfutterfütterung immer noch Dosen von 400–1200 µg/l in Kuhmilch möglich, was einem Vielfachen der empfohlenen Tagesdosis entspricht. In Deutschland beträgt der Jodgehalt des Kraftfutters nur 1 mg/kg bei durchschnittlich 50 % Kraftfutter-Anteil (mit resultierendem durchschnittlichem Milch-Jodgehalt von 100 µg/l).
 
Um gesundheitlichen Schäden vorzubeugen, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit empfohlen, die erlaubte Jodierung des Tierfutters, also letztlich auch die der Menschen, einzuschränken. Daraufhin wurden per EU-Verordnung Nr.1459/2005 die Obergrenzen für die Jodierung des Tierfutters für Hühner und Kühe halbiert. Die EU hat hierbei versucht, die gesamte Jodaufnahme des Menschen, zu berücksichtigen. Allerdings sind bei voller Ausreizung des aktuellen Grenzwerts (5mg/kg) und ausschließlicher Kraftfutterfütterung immer noch Dosen von 400–1200 µg/l in Kuhmilch möglich, was einem Vielfachen der empfohlenen Tagesdosis entspricht. In Deutschland beträgt der Jodgehalt des Kraftfutters nur 1 mg/kg bei durchschnittlich 50 % Kraftfutter-Anteil (mit resultierendem durchschnittlichem Milch-Jodgehalt von 100 µg/l).
Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt bei einem Wert ab 300 μg Iod/l Urin vor negativen gesundheitlichen Konsequenzen.
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Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt bei einem Wert ab 300 μg Jod/l Urin vor negativen gesundheitlichen Konsequenzen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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