Änderungen

Zeile 53: Zeile 53:  
*[https://medwatch.de/2020/05/15/warten-auf-ein-wunder/ Thema Powerlight bei Medwatch: "Warten auf ein Wunder" (Mai 2020)]
 
*[https://medwatch.de/2020/05/15/warten-auf-ein-wunder/ Thema Powerlight bei Medwatch: "Warten auf ein Wunder" (Mai 2020)]
 
*https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20231013_W136_2262236_2_00/BVWGT_20231013_W136_2262236_2_00.pdf
 
*https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20231013_W136_2262236_2_00/BVWGT_20231013_W136_2262236_2_00.pdf
*https://ulb-dok.uibk.ac.at/download/pdf/9474697.pdf (Diplomarbeit "Medizinische „Wundermittel“ und Betrug" von Tobias Künk (2024) Zitat: ''Die Bandbreite angeblicher Wundermittel gegen Corona reicht von Knoblauch bis zu kolloidalem Silber.3 Natürlich werden solche Wundermittel nicht nur gegen Corona angeboten, sondern weiterhin auch gegen eine Vielzahl an anderen Krankheiten. Als geeignetes Beispiel für solche Mittel und ihre strafrechtliche Relevanz können die sogenannten Powerlight-Produkte genannt werden. Diese sind Gegenstand des anschließend vorgestellten und behandelten Kriminalfalles eines Vorarlberger Arztes, der eben jene Produkte bei seinen Patienten anwandte. Nach dem Internetauftritt des Herstellers sollten diese Mittel ua gegen Aids, Leukämie oder Polio wirksam sein. Dabei wurde eine Wirksamkeit mittels sogenannter Wassercluster behauptet, wodurch ein heilender Effekt gegen allerlei Gebrechen eintreten würde. Tatsächlich sind solche Wassercluster jedoch wissenschaftlich nicht nachweisbar und Powerlight-Produkte wirkstofflos.''
+
*https://ulb-dok.uibk.ac.at/download/pdf/9474697.pdf (Diplomarbeit "Medizinische „Wundermittel“ und Betrug" von Tobias Künk (2024) Kurzzitat: ''Die Bandbreite angeblicher Wundermittel gegen Corona reicht von Knoblauch bis zu kolloidalem Silber.3 Natürlich werden solche Wundermittel nicht nur gegen Corona angeboten, sondern weiterhin auch gegen eine Vielzahl an anderen Krankheiten. Als geeignetes Beispiel für solche Mittel und ihre strafrechtliche Relevanz können die sogenannten Powerlight-Produkte genannt werden. Diese sind Gegenstand des anschließend vorgestellten und behandelten Kriminalfalles eines Vorarlberger Arztes, der eben jene Produkte bei seinen Patienten anwandte. Nach dem Internetauftritt des Herstellers sollten diese Mittel ua gegen Aids, Leukämie oder Polio wirksam sein. Dabei wurde eine Wirksamkeit mittels sogenannter Wassercluster behauptet, wodurch ein heilender Effekt gegen allerlei Gebrechen eintreten würde. Tatsächlich sind solche Wassercluster jedoch wissenschaftlich nicht nachweisbar und Powerlight-Produkte wirkstofflos..[..]..Die tatsächliche Relevanz der Themenstellung kann anhand der OGHEntscheidung vom 27.06.2019 zu 12 Os 150/18b betreffend des Vorarlberger Arztes Dr Gernot Z****** (in weiterer Folge Dr Z genannt), der die bereits erwähnten Powerlight-Produkte bei seinen Patienten eingesetzt hat, aufgezeigt werden. Zwischen August 2015 und August 2016 setzte er im Zuge von Behandlungen diese Powerlight-Produkte ein. Dabei wurden insgesamt 39 Personen durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Erwerb dieser Produkte verleitet. Der Preis der einzelnen Produkte betrug dabei zwischen € 98,-- und € 3.596,--, sodass ein Gesamtschaden in Höhe von € 62.135,70 entstand..''
 
*https://edzardernst.com/2020/05/powerlight-a-new-cancer-scam-not-antimatter-but-anti-science/ (englisch)
 
*https://edzardernst.com/2020/05/powerlight-a-new-cancer-scam-not-antimatter-but-anti-science/ (englisch)
 
---------------
 
---------------
32.366

Bearbeitungen