Der Binnenkonsens ist im Arzneimittelgesetz (AMG) und im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) verankert.
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Der Binnenkonsens ist im Arzneimittelgesetz (AMG) und im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) verankert. Zuvor war nach Intervention einer parlamentarischen und auch ausserparlamentarischen Lobby gelungen bei den Beratungen zum AMG 1978 Sonderrechte für die damals so bezeichnete „Erfahrungsheilkunde“ zu erlangen.
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===SGB V===
===SGB V===
Bis 1997 hieß es im § 135, "Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden":
Bis 1997 hieß es im § 135, "Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden":