− | '''Halbstrom''' war der Name des insolventen Unternehmens Halbstrom Vertriebsgesellschaft mbH als Teil der ebenfalls insolventen Firmenwelten AG, der rund 200 Unternehmen zuzuordnen waren. Die Firmenwelten AG ist dem seit 2015 in den USA abgetauchten [[Rainer von Holst]] (alias Jan Faber, Peter Klein, Dr. Peter Klein, Counselor Dr. Allan Klein, Milla Korjus, oder Allan Klein) zuzuordnen, der mit Haftbefehl gesucht wird. Von Holst erhielt rund 12 Millionen Euro von mehreren zehntausend gutgläubigen Anlegern. Von Holst bot Anlegern über Zwischenvermittler und seine eigenen Kinder (Alexander von Holst, Anne von Holst und Antonia von Holst) sichere sieben Prozent Zinsen für 90 Tage oder 15 Prozent für 180 Tage. Dafür sollten die Kunden ihnen ihr Geld über Partnerschaftsverträge, Beteiligungen oder Darlehen übergeben. Rainer von Holst soll sich in den USA aufhalten, eine Zeit lang wohnte er in Princeton/New Jersey. Er gibt einen Online - „Gerlachreport“ heraus, der angeblich Verbraucher und Investoren vor unseriösen Geldanlagen warnt. Der Gerlachreport wirft Firmen Betrug und andere Straftaten vor. Als Adresse wird eine amerikanische Briefkastenfirma genannt. | + | '''Halbstrom''' war der Name des insolventen Unternehmens Halbstrom Vertriebsgesellschaft mbH als Teil der ebenfalls insolventen Firmenwelten AG, der rund 200 Unternehmen zuzuordnen waren. Die Firmenwelten AG ist dem seit 2015 in den USA abgetauchten [[Rainer von Holst]] (Gerlachreport, alias Jan Faber, Peter Klein, Dr. Peter Klein, Counselor Dr. Allan Klein, Milla Korjus, oder Allan Klein) zuzuordnen, der mit Haftbefehl gesucht wird. Von Holst erhielt rund 12 Millionen Euro von mehreren zehntausend gutgläubigen Anlegern. Von Holst bot Anlegern über Zwischenvermittler und seine eigenen Kinder (Alexander von Holst, Anne von Holst und Antonia von Holst) sichere sieben Prozent Zinsen für 90 Tage oder 15 Prozent für 180 Tage. Dafür sollten die Kunden ihnen ihr Geld über Partnerschaftsverträge, Beteiligungen oder Darlehen übergeben. Rainer von Holst soll sich in den USA aufhalten, eine Zeit lang wohnte er in Princeton/New Jersey. Er gibt einen Online - „Gerlachreport“ heraus, der angeblich Verbraucher und Investoren vor unseriösen Geldanlagen warnt. Der Gerlachreport wirft Firmen Betrug und andere Straftaten vor. Als Adresse wird eine amerikanische Briefkastenfirma genannt. |
| Im Oktober 2019 wurden Anne und Alexander von Holst vom Landgericht Augsburg zu 46 Monaten Haft wegen 43fachen Betrugs und zu 34 Monaten Haft wegen Beihilfe zum 80fachen Betrug verurteilt. Beiden sassen bereits seit August 2018 in Untersuchungshaft. Ihre Schwester Antonia von Holst wurde ebenfalls zunächst verhaftet, kam aber wieder auf freien Fuß. Sie wurde zu zehn Monate Haft wegen Konkursstraftaten sowie Veruntreuung von Arbeitsentgelt verurteilt. Außerdem verurteilte das Gericht den Vertriebsleiter unter anderem der betrügerischen Geldanlagen Wurstwelten und Halbstrom zu 36 Monaten Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Die Angeklagten legten ein Geständnis ab und belasteten ihren Vater. Die Verurteilten haften jeweils mit ihrem ganzen Vermögen.<ref>Landgericht Augsburg, Urteil vom 14.10.2019, Aktenzeichen: 9 KLs 510 Js 102146/19 [nicht rechtskräftig]</ref> | | Im Oktober 2019 wurden Anne und Alexander von Holst vom Landgericht Augsburg zu 46 Monaten Haft wegen 43fachen Betrugs und zu 34 Monaten Haft wegen Beihilfe zum 80fachen Betrug verurteilt. Beiden sassen bereits seit August 2018 in Untersuchungshaft. Ihre Schwester Antonia von Holst wurde ebenfalls zunächst verhaftet, kam aber wieder auf freien Fuß. Sie wurde zu zehn Monate Haft wegen Konkursstraftaten sowie Veruntreuung von Arbeitsentgelt verurteilt. Außerdem verurteilte das Gericht den Vertriebsleiter unter anderem der betrügerischen Geldanlagen Wurstwelten und Halbstrom zu 36 Monaten Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Die Angeklagten legten ein Geständnis ab und belasteten ihren Vater. Die Verurteilten haften jeweils mit ihrem ganzen Vermögen.<ref>Landgericht Augsburg, Urteil vom 14.10.2019, Aktenzeichen: 9 KLs 510 Js 102146/19 [nicht rechtskräftig]</ref> |