Die Landesärztekammer von Thüringen hält die Methode "vor dem Hintergrund der Risiken einer allergischen Komplikation auch bei bisher Gesunden" für nicht für verantwortbar. Das zuständige Gesundheitsamt in Jena untersagte der Heilpraktikerin Janett Conrad die Bienenlufttherapie unter Androhung eines Zwangsgeldes. Zur Begründung hiess es, diese Therapie berge eine "Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit" von Patienten. ''"Bei der Inhalation von Bienenstockluft durch den Patienten dringen allergenauslösende Partikel direkt und tief in den Körper ein. Hierbei kann es zu schwerwiegenden Reaktionen und damit zu allergischen Komplikationen kommen"'', führt der Bescheid aus.<ref name="welt"/> Die betroffene Heilpraktikerin Conrad klagte gegen das Verbot vor dem Verwaltungsgericht Gera und Ende September 2016 wurde das Verbot wieder aufgehoben. | Die Landesärztekammer von Thüringen hält die Methode "vor dem Hintergrund der Risiken einer allergischen Komplikation auch bei bisher Gesunden" für nicht für verantwortbar. Das zuständige Gesundheitsamt in Jena untersagte der Heilpraktikerin Janett Conrad die Bienenlufttherapie unter Androhung eines Zwangsgeldes. Zur Begründung hiess es, diese Therapie berge eine "Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit" von Patienten. ''"Bei der Inhalation von Bienenstockluft durch den Patienten dringen allergenauslösende Partikel direkt und tief in den Körper ein. Hierbei kann es zu schwerwiegenden Reaktionen und damit zu allergischen Komplikationen kommen"'', führt der Bescheid aus.<ref name="welt"/> Die betroffene Heilpraktikerin Conrad klagte gegen das Verbot vor dem Verwaltungsgericht Gera und Ende September 2016 wurde das Verbot wieder aufgehoben. |