Ein deutscher Astrohomöopath ist der [[Heilpraktiker]] [[Andreas Bunkahle]], ein Anhänger der [[Germanische Neue Medizin|Germanischen Neuen Medizin]] von [[Ryke Geerd Hamer]]. Er befasste sich offenbar ab 2005 mit der Kombination aus Astromedizin und Homöopathie. Bunkahle stellte in diesem Zusammenhang auch eine eigene Definition von Krankheit auf. Demnach sei Krankheit lediglich eine ''Abweichung des Menschen von seinem optimalen Lebensplan, der sich z.B. im Horoskop eines Menschen widerspiegelt.'' Bunkahle definiert Erkrankungen des Menschen als Auswirkungen "astrologischer Inhalte im Leben des Menschen". Da er dem Menschen jedoch eine Willensfreiheit für eine Abweichung von seinem "Lebensplan" zugesteht, wird der Patient selbst bei angeborenen Erkrankungen oder lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten mit obligatpathogenen Erregern (Tollwut, Ebola, HIV usw) letztendlich die Schuld an seiner eigenen Erkrankungen zugewiesen. Es weist dem Erkrankten daher auch eine "Willensfreiheit" zur Gesundung zu. Bei Therapieversagen ist demnach eine Mitschuld beim Patienten zu suchen. | Ein deutscher Astrohomöopath ist der [[Heilpraktiker]] [[Andreas Bunkahle]], ein Anhänger der [[Germanische Neue Medizin|Germanischen Neuen Medizin]] von [[Ryke Geerd Hamer]]. Er befasste sich offenbar ab 2005 mit der Kombination aus Astromedizin und Homöopathie. Bunkahle stellte in diesem Zusammenhang auch eine eigene Definition von Krankheit auf. Demnach sei Krankheit lediglich eine ''Abweichung des Menschen von seinem optimalen Lebensplan, der sich z.B. im Horoskop eines Menschen widerspiegelt.'' Bunkahle definiert Erkrankungen des Menschen als Auswirkungen "astrologischer Inhalte im Leben des Menschen". Da er dem Menschen jedoch eine Willensfreiheit für eine Abweichung von seinem "Lebensplan" zugesteht, wird der Patient selbst bei angeborenen Erkrankungen oder lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten mit obligatpathogenen Erregern (Tollwut, Ebola, HIV usw) letztendlich die Schuld an seiner eigenen Erkrankungen zugewiesen. Es weist dem Erkrankten daher auch eine "Willensfreiheit" zur Gesundung zu. Bei Therapieversagen ist demnach eine Mitschuld beim Patienten zu suchen. |