Durch die Vielzahl von unklaren Aussagen, das Verknüpfen nicht relevanter Zusammenhänge und nicht evident nachgewiesener Wirkungen auf die vielfältig erwähnten Krankheitsbilder ist noch zu prüfen, ob der deutsche Vertrieb von Life Pharm Global Network sich somit nicht rechtskonform verhält und den Verbraucher durch diese Art der Werbung ebenso wie potentielle Vertriebspartner in die Irre führt. Solche Art der Werbungen gilt als unseriöses Marketing und ist in Deutschland und Europa klar verboten. So gibt es den Artikel 7 Abs. 3 der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Hiernach sind Aussagen über Vorbeugung, Behandlung oder Heilung menschlicher Krankheiten, die im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln oder Lebensmitteln postuliert werden, verboten. | Durch die Vielzahl von unklaren Aussagen, das Verknüpfen nicht relevanter Zusammenhänge und nicht evident nachgewiesener Wirkungen auf die vielfältig erwähnten Krankheitsbilder ist noch zu prüfen, ob der deutsche Vertrieb von Life Pharm Global Network sich somit nicht rechtskonform verhält und den Verbraucher durch diese Art der Werbung ebenso wie potentielle Vertriebspartner in die Irre führt. Solche Art der Werbungen gilt als unseriöses Marketing und ist in Deutschland und Europa klar verboten. So gibt es den Artikel 7 Abs. 3 der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Hiernach sind Aussagen über Vorbeugung, Behandlung oder Heilung menschlicher Krankheiten, die im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln oder Lebensmitteln postuliert werden, verboten. |